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 Forum Index —› Pferdeschutz-Fall bearbeiten —› E-Pass /Eigentumsnachweis
 


Autor Mitteilung
Richard
Moderator

Beiträge: 1442


 

Gesendet: 10:51 - 30.10.2003

Ich folge diese Diskussion mit Interesse seit einige Zeit. Ist es auch so anzunehmen das Pferdediebe inzwischen auch einen Mikrochiplesegerät auch zulegen?. Ich denke das wenn ein Pferd gechippt ist, ist die Eigentumsverhältnis ganz leicht zu klären ist. (gebe zu als Kind war ich sehr Blond)

Richard
Anonymous


 

Gesendet: 14:02 - 30.10.2003

ich habe mit einem anwalt gesprochen diese eigentumsnachweise sind für die tonne und werden für viel geld verkauft.
die fn ist nur ein eingetragener verein, jeder kann sich zu einem verein zusammenschließen und solche urkunden ausstellen.

sie sind nicht ihr geld wert auf dem sie stehen, das gleiche gilt für schutzverträge!!

da wo das pferd steht, oder besser geagt bei wem das pferd steht ist besitzer,
der die papiere hat ist nur eigentümer!!

da soll einer durchsteigen!!

und es gibt bei der fn keine abteilung die darauf achtet wie oft für ein und das selbe pferd diese urkunden beantragt wurden,
also geklaut TA neu aufnehmen und fertig, und das gleiche ist mit dem chippen jeder kann sich so ein gerät besorgen!!

alles betrug!!
Peppel
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 15:01 - 30.10.2003

Ja, wer auch immer du bis

Aber sowas dachte ich mir nun schon.So viel Geld für ein bischen Papier,welches im Ernstfall gar nichts taugt. Nun gut,ich brauch diese Pässe nicht unbedingt-also lass ich es dabei bewenden.Wenn Eirins Pass noch kommt von der FN-ok.Wenn nicht, dann lass ich es eben.
Beantragen kann ich den auch noch woanders.

LG Netty
Charly
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 19:06 - 30.10.2003

Um das ganze mal klar zu definieren als wenn ich mir Steffis Auto leihe ist es im meinem Besitz mein Eigentum ist es erst wenn ich auch den Brief dazu habe. Alles klar??????????
Liebe Grüße Andrea
thyrie
Moderator

Beiträge: 1670


 

Gesendet: 20:05 - 30.10.2003

*zustimmendnickt*
Peppel
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 20:28 - 30.10.2003

wenn du den Fahrzeugbrief in deiner Hand hast oder wenn du drin stehst ???? Darin seh ich den unterschied
Anonymous


 

Gesendet: 08:24 - 31.10.2003

er nannte mir das beispiel eines rennpferdes

es steht in einem anderen stall und wird trainiert, in dieser zeit ist er trainer/stallbesitzer der besitzer des pferdes.

aber nicht der eigentümer!!

und da gab es schon so manchen ärger mit der rausgabe der tiere.

aber peppel sie steht ja bei dir weit weg von irgend welchen leuten die sie dir nehmen könnte.
aber denn pass solltest du schon beantragen geschweige denn der fn auf die füße treten!
lg


thyrie
Moderator

Beiträge: 1670


 

Gesendet: 09:27 - 31.10.2003

Sobald man den Fahrzeugbrief und den Schein samt dem Auto im Besitz hat, gilt man rein rechtlich als Eigentümer. Auch wenn man noch nicht eingetragen ist! Falls der eingetragene Eigentümer, aber nicht mehr Besitzer die Richtigkeit des Wechsels anzweifelt, muss der nunmehrige Eigentümer und Besitzer die Richtigkeit des Übergangs an ihn (z.B. Kaufvertrag o.ä.)bzw. der bisherige Besitzer die Unrichtigkeit nachweisen. Ist ein heikles Thema, was auch immer wieder zu Riesenproblemen führt....
Peppel
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 21:48 - 13.11.2003

Sooo, heute kam Eirins Pass. ENDLICH!! nach mehrmaligem anfragen und drohen meinerseits. Habe dann eine freundliche Frau am Telefon gehabt und mein Problem geschildert. Seit paar Tagen mailten wir hin und her-nun ist er da

ABER: die beiliegende Eigentumsurkunde ist ja toll. Nur hab ich eine solche für meine beiden Anderen nicht.Was nun tun? Ob diese dem Pass (bei Neuaustellung) immer beiliegen muss-egal wo er beantragt/ausgestellt wurde, konnte mir weder die FN sagen noch der sächs. Zuchtverband in Moritzburg.
Wer weiß es denn dann? Anfrage beim MInisterium????????
Peppel
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 21:50 - 13.11.2003

Ooch nicht schon wieder

Stefanie, walte bitte mal deines Amtes , möchte mich für die Mehrarbeit schonmal entschuldigen.
Netty

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