GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
hennes von köln Boardkaiser Beiträge: 3308 | Gesendet: 20:31 - 18.09.2006 Moin,moin also das darf doch nicht war sein. Ich war heute mit unserem Junggeißbock in einem bekannten großen Elektrodiscounter (hat den Namen eines Planeten). Wir haben dort einen Artikel gekauft. Als wir ihn an der Kasse bezahlt haben,habe ich den Rechnungsbeleg eingesteckt. Zu Hause wollte ich die Rechnung (zwecks Garantie) in meinen Unterlagen abheften. Als ich nochmals einen Blick darauf warf fiel mir folgendes auf: Da stand doch auf der Rechnung- Umtausch ohne Geldrückgabe Was soviel heisst, wenn mir der Artikel nicht zusagt und ich möchte ihn umtauschen dann kann ich das nur wenn ich für den gleichen Preis einen anderen Artikel mir aussuche. Das Unternehmen hat auf jeden Fall die Kohle im Sack. Was mich nun interessiert ist ob dies eigentlich Rechtlich in Ordnung ist. Denn man hat doch ein 14-tägiges Umtauschrecht (außer Ton und Datenträger). Also ich empfinde dies als ein Schweinerei. |
pc-socke
Board-Champion Beiträge: 4013
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Gesendet: 20:35 - 18.09.2006 Hallo Hennes,Ich verstehe es so dsa du bei Umtausch eine Gutschrift bekommst und sie dann bei einem anderen Kauf einlösen kannst. Ich find es auch blöd |
hennes von köln
Boardkaiser Beiträge: 3308
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Gesendet: 20:43 - 18.09.2006 Zitat: AW:genau so ist es. Das kann doch nicht der Sinn des Umtauschrecht sein. Und ist die überhaupt rechtens? |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 20:48 - 18.09.2006 Es ist definitiv sicher, dass Du Dich im Garantiefall nicht auf eine Gutschrift einlassen musst !!! Egal, was auf der Rechnung steht. Gruß Martin |
hennes von köln
Boardkaiser Beiträge: 3308
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Gesendet: 20:54 - 18.09.2006 Zitat: Und wenn sie sich weigern,mit dem Hinweis das es doch auf der Rechnung stand und ich es mit dem bezahlen akzeptiert hätte? P.s sind bei euch rechts auch keine Smilies sichtbar? |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
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Gesendet: 20:54 - 18.09.2006 Die gekaufte Ware gefällt nicht Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich ist jeder an einen einmal abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden. Auch der Verkäufer kann ja schließlich die verkaufte Sache nicht zurückfordern, weil zwischenzeitlich jemand anders mehr dafür geboten hat. Trotzdem bieten die allermeisten Versand- und Kaufhäuser die Möglichkeit des Umtauschs an. Wie und unter welchen Bedingungen der Umtausch möglich ist, sollte man aber vor dem Kauf erfragen. Denn - Wie gesagt: Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht! Gängig sind vor allem die folgenden Umtauschregeln: 1. Rückgabe der Ware gegen Geld: Diese Möglichkeit ist die komfortabelste für den Käufer, denn sie stellt praktisch einen Kauf ohne Risiko dar. Sie ist insbesondere bei Versandhäusern üblich. Wem das bestellte Teil nicht gefällt, der kann es ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Allerdings muss der Käufer dabei aufpassen, dass er die Rücksendefrist nicht verpasst. Sie beträgt normalerweise zwischen einer Woche und 14 Tagen. Danach ist eine Rückgabe bei Nichtgefallen nicht mehr möglich. 2. Tausch gegen Warengutschein: Diese Möglichkeit ist nicht ganz so komfortabel wie die erste: Sie werden zwar den unerwünschten Fehlkauf wieder los, kriegen aber Ihr Geld nicht wieder, sondern nur einen Wertgutschein, den Sie meist innerhalb einer bestimmten Frist beim Verkäufer einlösen müssen. Sie sind also gezwungen, bei ihm für das einmal ausgegebene Geld bald etwas anderes einzukaufen. Notfalls müssen Sie aufzahlen, um etwas zu bekommen, was Ihren Vorstellungen tatsächlich entspricht. 3. Umtausch: Diese dritte Möglichkeit gibt Ihnen noch weniger Spielraum. Der Händler räumt Ihnen nur das Recht ein, den gekauften Gegenstand gegen einen gleichen mit anderer Farbe oder leicht geänderter Ausstattung o.ä. einzutauschen. Hier haben Sie nicht einmal die Möglichkeit, im gleichen Kaufhaus von der Haushaltsabteilung in die Modeabteilung überzuwechseln sondern müssen sich daran festhalten lassen, dass Sie ein Geschirrset des Typs "chinese red" gekauft haben und nur ein Umtausch in "chinese blue" oder "chinese violett" möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf jeweils genau, welche Bedingungen der Händler für den Umtausch vorschreibt, sonst gibt es nach Weihnachten unter Umständen ein böses Erwachen! Denn wie gesagt: Vom Gesetz her ist der Händler zum Umtausch nicht verpflichtet! [Link zum eingefügten Bild] |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
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Gesendet: 20:57 - 18.09.2006 Und wenn du dein Geld wieder haben willst, dann Kauf was anders gib denn Gutschein ab und in denn meisten fällen bezahlen sie denn Restbetrag Bar aus. |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 21:00 - 18.09.2006 |
hennes von köln
Boardkaiser Beiträge: 3308
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Gesendet: 21:03 - 18.09.2006 Zitat: Darauf sollte dann der Kasse doch hingewiesen werden. Am Eingang wird man ja auch darauf hingewiesen das man keine Fremdware oder Taschen mit in Geschäft nimmt, wenn doch wird man wie beim Zoll durchsucht(wenn man es zuläst). Ich finde es furchtbar was sich manche Großhändler herausnehmen.SO schlecht kann es denen ja nicht gehen. |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
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Gesendet: 21:07 - 18.09.2006 Nein, das mußt du erfragen. Wenn du ein Auto Kaufst fragst du doch auch nach denn Details. |
Mäus
Power-User Beiträge: 275
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Gesendet: 21:09 - 18.09.2006 Hallo Hennes, du hast auf alle Fälle recht, in dem du sagst, dass es eine Sauerei ist, dass sie dir die Ware zwar umtauschen, aber den Betrag nicht bar auszahlen, sondern als Gutschein geben. Dafür gibt es eine Erklärung. Viele Kunden haben sich z.B. eine Videokamera am Freitagabend gekauft und am Montag haben sie diese wieder zurückgebracht, mit der Begründung, dass es doch nicht die richtige Kamera sei. Die Kunden bekamen auch immer ihr Geld zurück. Irgendwann hat sich dann die Chefetage zusammengesetzt und entschlossen, dass es keine Barauszahlung mehr gibt, sondern nur noch Gutscheine. Ich kann da aus Erfahrung sprechen, da ich in einem solchen Elektromarkt gearbeitet habe. Aber es ist nicht nur dort so, sondern auch in anderen Geschäften (z.B. Jeansläden). Dort bekommst du meistens auch nur noch Gutscheine, es sei denn, die Sachen sind nicht in Ordnung. LG Mäus |
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