GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
|
Seiten mit Postings: 1 2 | zum Seitenende |
|
Autor | Mitteilung |
hennes von köln
Boardkaiser Beiträge: 3308
|
Gesendet: 21:17 - 18.09.2006 Dann muss man es halt so hinnehmen. Ach ja,was ist denn mit dem Smilies im rechten Feld,wo sind sie denn hin? Ich habe da keine,außer bunte Symbole. |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
|
Gesendet: 21:22 - 18.09.2006 Weg buh[Link zum eingefügten Bild] |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
|
Gesendet: 21:28 - 18.09.2006 Zitat:Genau das ist der Grund, weil die oft sehr kulante Praxis gnadenlos ausgenutzt wurde. Somit kann man die Händlerseite durchaus verstehen. Die Zeche zahlen halt wieder mal die Kunden die diese Mätzchen nicht nötig haben oder hatten. Der Ehrliche ist halt wie immer der Dumme. P.S. die smilies sind auch mir deaktiviert |
WolliWan
Boardmeister Beiträge: 758
|
Gesendet: 22:57 - 18.09.2006 @ Gotti Zitat: Genau. Es hat Zeitgenossen gegeben, welche sich am Wochenende einen Super Beamer gekauft haben,einen tollen DVD Abend mit Bekannten veranstaltet hatten, und Montags das Gerät zum Händler zurückbrachten, mit der Begründung das dieses nicht ganz Ihren Erwartungen entspreche. Wie von Dir schon erwähnt, Der Ehrliche ist halt wie immer.... Leider. [Link zum eingefügten Bild] |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
|
Gesendet: 13:07 - 19.09.2006 Im Bürgerlichen Recht gilt der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Da Du gemäß § 433 BGB einen Kaufvertrag geschlossen hast besteht für den Händler die Verpflichtung der Warenlieferung und für Dich die Verpflichtung das Geld zu zahlen. Es besteht kein Umtauschrecht bei mängelfreier Ware. Dir steht kein Rücktritts und Widerrufrecht zu. Nun stimmen viele Händler aus Kulanzgründen einer Rücknahme zu. Hierbei kann der Händler durchaus einen Gutschein ausstellen. Gruß Donald |
tomcat
Boardkönig Beiträge: 1099
|
Gesendet: 15:04 - 19.09.2006 Ja das ist richtig. Nur bei Garantieansprüchen greifen die gesetzlichen Regelungen. Denn ein Umtausch ist immer nur Kulanz des Händlers und in keinster Weise einzufordern. |
Seiten mit Postings: 1 2 | - Umtausch ohne Geldrückgabe - | zum Seitenanfang |
|
Version 3.1 | Load: 0.003922 | S: 1_2 |