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Autor Mitteilung
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 21:17 - 18.09.2006

Dann muss man es halt so hinnehmen.

Ach ja,was ist denn mit dem Smilies im rechten Feld,wo sind sie denn hin?
Ich habe da keine,außer bunte Symbole.
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 21:22 - 18.09.2006
Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 21:28 - 18.09.2006

Zitat:
Viele Kunden haben sich z.B. eine Videokamera am Freitagabend gekauft und am Montag haben sie diese wieder zurückgebracht, mit der Begründung, dass es doch nicht die richtige Kamera sei
Genau das ist der Grund, weil die oft sehr kulante Praxis gnadenlos ausgenutzt wurde.

Somit kann man die Händlerseite durchaus verstehen. Die Zeche zahlen halt wieder mal die Kunden die diese Mätzchen nicht nötig haben oder hatten.
Der Ehrliche ist halt wie immer der Dumme.

P.S. die smilies sind auch mir deaktiviert
WolliWan
Boardmeister

Beiträge: 758


 

Gesendet: 22:57 - 18.09.2006

@ Gotti

Zitat:
Somit kann man die Händlerseite durchaus verstehen. Die Zeche zahlen halt wieder mal die Kunden die diese Mätzchen nicht nötig haben oder hatten.
Der Ehrliche ist halt wie immer der Dumme.



Genau.

Es hat Zeitgenossen gegeben, welche sich am Wochenende einen Super Beamer gekauft haben,einen tollen DVD Abend mit Bekannten veranstaltet hatten, und Montags das Gerät zum Händler zurückbrachten, mit der Begründung das dieses nicht ganz Ihren Erwartungen entspreche.

Wie von Dir schon erwähnt,

Der Ehrliche ist halt wie immer....

Leider. [Link zum eingefügten Bild]
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 13:07 - 19.09.2006

Im Bürgerlichen Recht gilt der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Da Du gemäß § 433 BGB einen Kaufvertrag geschlossen hast besteht für den Händler die Verpflichtung der Warenlieferung und für Dich die Verpflichtung das Geld zu zahlen. Es besteht kein Umtauschrecht bei mängelfreier Ware. Dir steht kein Rücktritts und Widerrufrecht zu. Nun stimmen viele Händler aus Kulanzgründen einer Rücknahme zu. Hierbei kann der Händler durchaus einen Gutschein ausstellen.

Gruß Donald
tomcat
Boardkönig

Beiträge: 1099


 

Gesendet: 15:04 - 19.09.2006

Ja das ist richtig.

Nur bei Garantieansprüchen greifen die gesetzlichen Regelungen.

Denn ein Umtausch ist immer nur Kulanz des Händlers und in keinster Weise einzufordern.

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