Forum von pferdeschutz.org & pferde-leserbriefe.de

    

 · Home · Impressum & Datenschutz · Suche

Seiten mit Postings: 1 2 3

zum Seitenende

 Forum Index —› Hilfe durch Mitglieder dieses Forums —› Einzäunvorschriften für Küh bzw. insbesondere Bullen (nein, keine Polizisten :o))
 


Autor Mitteilung
Birgit
Boardkaiser

Beiträge: 929


Gesendet: 07:46 - 14.11.2005

Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne wissen, ob es in diesem unserem schön durch Gesetze geregelten Land Vorschriften zur Einzäunung von Kühen und insbesondere von Bullen gibt.

Folgendes Problem: Bei uns in der Nähe ist eine Wiese auf der sich 2 Kühe, 1 Kälbchen und 1 Bulle befinden. Eingezäunt mit einer einzigen Litze in ca. 1m Höhe.
Der Bulle ist nun schon mehrfach spazieren gegangen und am Samstag morgen bin ich müde und verträumt mit unseren Hunden dort vorbei und der Bulle stand mitten auf dem Weg. Ich habe unauffällig umgedreht und bin wieder nach Hause.
Sven ist heute morgen mit den Hunden im Dunkeln dort entlang und hat den Bullen erst gesehen, als er hinter ihm war....
Angeblich ist der Bulle natürlich LIEB. Aber ehrlich gesagt möchte ich es nicht auf einen Liebesbeweis ankommen lassen.
Wer kennt sich aus? An wen muss ich mich wenden? Ordnungsamt? Vetamt?
LG
Birgit
Birgit
Boardkaiser

Beiträge: 929


 

Gesendet: 07:47 - 14.11.2005

Im Titel soll es natürlich "Kühe" heißen. Deutsche Sprache schwere Sprache.
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 09:25 - 14.11.2005

Die Antwort interessiert mich auch.
Ähnliche Lage ...

Eine einzige dünne, spärliche, orange-/rotfarbene Litze mit einem tobenden (Jung-)Bullen dahinter, der im Galopp auf den Zaun (resp. Spaziergänger) zurast und schnaubend, mit gesenktem Kopf herumtobend, jeden Fußgänger, Reiter und Radfahrer begleitet.

Der Bursche ist ein springender Fleischkoloss ... und kein Baum weit und breit, auf den man flüchten könnte.

Ich trau´ mich zu Fuß schon seit Monaten nicht mehr an der Weide vorbei!
Birgit
Boardkaiser

Beiträge: 929


 

Gesendet: 09:39 - 14.11.2005

Da drängt sich mir doch fast der Verdacht auf, dass diese dünne Litze vorgeschrieben ist, denn genauso ist "unser" Bulle auch eingezäunt.

Übrigens habe ich eben mit Sven telefoniert, der Bulle hat den Zaun heute morgen einfach umgelegt. Schließlich wird die Litze nur durch diese kleinen Eisensteckpfähle gehalten.

@Steffi
Na schön, dann fahren wir am besten zum Hundespaziergang nach Köln, dort gibt es Freilaufflächen, die eingezäunt und garantiert ohne Bullen sind.....
ArabianHorsesCologne
Premium-User

Beiträge: 161


 

Gesendet: 10:32 - 14.11.2005

Stimmt Köln hat doch was keine Bullen weit und breit und bei misch lässt es sich klasse spatzwandern
Birgit
Boardkaiser

Beiträge: 929


 

Gesendet: 10:34 - 14.11.2005

Ja, Arabien, Köln hat was. Bin schließlich dort aufgewachsen.
ABER seit der Landeshundeverordnung ist es auch dort nicht mehr wirklich lustig Trotz der toleranten Kölner.
thyrie
Moderator

Beiträge: 1670


 

Gesendet: 12:07 - 14.11.2005

Speziell für Bullen gibt es Vorschriften, da freilaufende sehhhhr gefährlich sein können.

Habe hier was von der sächsischen Landwirtschaftsseite einkopiert:

Hütesichere Weidezäune

Weidezäune sind Abgrenzungen der Weidetiere auf einer Futterfläche gegenüber der Umgebung. Sie sollen

hütesicher,
aufwandsarm,
tierfreundlich und
landschaftsangepasst sein.

Für den Bau von Weidezäunen ist nur in Ausnahmefällen (Skigebiete, Wanderwege, Naturschutzgebiete) eine Genehmigung durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erforderlich.

Haftung des Tierhalters

Bau und Unterhaltung der Zaunanlagen unterliegen der Sorgfaltspflicht des Tierhalters!
§ 833 BGB: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Elektrozäune müssen folgende Anforderungen nach VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker)-Vorschrift erfüllen:

Spannung: 2000 bis 5000 Volt (maximal 10 000 Volt)
Stromstärke: 100 bis 300 mA (maximal bis 1000 mA)
Impuls: 0,02 bis 0,1 sec
Pause: 0,75 bis 1,25 sec
Impulsenergie: mindestens 0,5 Joule bis maximal 5 Joule

Die Hütesicherheit hängt ab von:
der Tierart (Rinder: Kühe, Bullen, Jungrinder, Schafe, Pferde)
der Qualität des Materials sowie einem ordentlichen und stabilen Aufbau der Anlage.
der speziellen Situation (Futter- und Tränkwasserangebot, Witterung, äußere Reizquellen wie Autobahnen, verlockende Futterflächen u. a.)
für Dam- und Rotwild sind besondere Vorschriften einzuhalten (Wildzäune).

Die Hütesicherheit des Elektrozauns wird durch einen soliden Aufbau der Zaunanlage mit stabilen Ecken und Toren (Abbildungen 2 u. 3) im stationären Weidezaun sowie von der Leistungsfähigkeit des Weidezaungerätes bestimmt. Je nach Lage der Weide kann ein Netzgerät oder ein batteriebetriebenes Gerät (Auto-(12 Volt)- oder Trockenbatterie (9 Volt)) eingesetzt werden. Für hofferne Weiden sind E-Zaungeräte mit Solarzellen vorteilhaft. Die Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft unterscheidet für die Hütesicherheit 3 Risikobereiche:
Risikobereich 1 (R1) - abgelegenes Gebiet: Weiden an wenig befahrenen Straßen, gut kontrollierbar.
Risikobereich 2 (R2) - mäßig gefährdetes Gebiet: Weiden, die von starkbefahrenen Straßen mehrere Kilometer entfernt liegen, aber wenig gut zu kontrollieren sind.
Risikobereich 3 (R3) - gefährdetes Gebiet: Weiden an Autobahnen, stark befahrenen Straßen, Bahnlinien, Flugplätzen oder sonstigen Gefahrenquellen. Für Herden mit Bullen sowie Bullenweiden gelten grundsätzlich die Maßstäbe der Gruppe 3.

Für den Risikobereich 1 reicht ein Elektrozaun mit 1 bis 2 Elektrodrähten völlig aus. Auf feste Ecken und Tore ist zu achten! Stacheldraht sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden!

Weiter von smul.de:

Standort
Außenzaun
grenzt die Weidefläche nach außen ab
Innenzaun
grenzt innerhalb einer Koppel- od. Umtriebsweide die Teilflächen
Standzeit
stationärer Zaun
bleibt über Jahre aufgebaut
halbstationärer Zaun
wird meist jährlich einmal auf- und abgebaut (z. B. in Skigebieten)
mobiler Wanderzaun
wird während der Weidezeit mehrmals auf und abgebaut (Portionszäune, Ausgrenzung von Mähflächen, Nebenweiden auf Wiesen und Ackerfutter)
Hütewirkung
Stabilzaun
Risikobereich 3
Weidezaun mit mechanischer Hütewirkung, der aus imprägnierten Holzpfählen (möglichst Eiche), Holzstangen, Knotengitter oder verzinktem Stahldraht mit 3 und mehr Drähten besteht. Der hohe Aufwand ist nur an besonders gefährdeten Stellen gerechtfertigt.
Kombi-Zaun
Risikobereich 2
Weidezaun, der zusätzlich zum Elektrozaundraht eine mechanische Hütewirkung besitzt (Holzstangen oder verzinkter Stahldraht); imprägnierte Holzpfähle mit 10 bis 15 cm Durchmesser.
Elektrozaun
Risikobereich 1 u. 2
Weidezaun, dessen Hütewirkung ausschließlich auf
elektrischen Impulsen entsprechend VDE-Vorschrift
(s. oben) beruht.
Elektronetz
speziell für Schafe, Ziegen und Geflügel







Horizont empfiehlt, 3 Reihen zu ziehen (ich käme nie auf die Idee, meine Rinder mit 1 einzigen Litze halten zu wollen).


[b][/b]
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 12:16 - 14.11.2005

Risikobereich 3 (R3) - gefährdetes Gebiet: Weiden an Autobahnen, stark befahrenen Straßen, Bahnlinien, Flugplätzen oder sonstigen Gefahrenquellen.
Für Herden mit Bullen sowie Bullenweiden gelten grundsätzlich die Maßstäbe der Gruppe 3.



Ui - das scheint sich aber nicht allgemein herumgesprochen zu haben.

Die Weide, die ich meine, liegt unmittelbar an einem relativ stark frequentierten Weg, der zu einem Wanderparkplatz führt und die nächste stark befahrene Kreisstraße ist in Sichtweite. Für den Bullen locker in 15 Sekunden erreichbar ...
Birgit
Boardkaiser

Beiträge: 929


 

Gesendet: 13:40 - 14.11.2005

Vielen Dank Thyrie !!!

Werde den Text jetzt mal ausdrucken und dem lieben Mann heute abend an den Zaun hängen.
Leider könnte ich wetten, dass NICHTS passiert oder der Bulle wird sein Leben verlieren.
Richard
Moderator

Beiträge: 1442


 

Gesendet: 13:43 - 14.11.2005

Stromstärke: 100 bis 300 mA (maximal bis 1000 mA)
Das ist aber interessant. In alle Industrievorschriften ist festgelegt das der Mensch nicht mehr als 35mA Strom ausgesetzt werden darf da eine chemische Vergiftung entstehen kann bei höhere Stromstärken. deswegen sind die PI Schutzschalter alle so dimensioniert...............oder steht dort 10 bis 30mA?.

Jedenfalls wenn ich Kühe oder Bullen halten würde, wäre ein einzige Litze entschieden zu gefährlich. Ich kenne aber Pferde die sich amusieren daran, eine Prickel vom Elektrozaun zu bekommen.
Hilde
Boardkaiser

Beiträge: 976


 

Gesendet: 14:06 - 14.11.2005

Ich würde alle Ämter informieren, auch die Genossenschaft.
Und im akuten Fall die Polizei.
Hier in der Gegend hat die Polizei mal gleich den Metzger mitgebracht, der Bulle wurde beschlagnahmt und gleich abtransportiert.
Der Besitzer ließ den auch dauernd laufen wie er wollte.
Auch der liebste Bulle wird zum Berserker, wenn du zwischen ihn und seine Kuh gerätst!
Durch Bullen passieren in der Landwirtschaft ne Menge Unfälle!

Seiten mit Postings: 1 2 3

- Einzäunvorschriften für Küh bzw. insbesondere Bullen (nein, keine Polizisten :o)) -

zum Seitenanfang



 Forum Index —› Hilfe durch Mitglieder dieses Forums —› Einzäunvorschriften für Küh bzw. insbesondere Bullen (nein, keine Polizisten :o))
 



Version 3.1 | Load: 0.004015 | S: 1_9