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Autor | Mitteilung |
pinto99 Stamm-User Beiträge: 51 | Gesendet: 20:18 - 11.06.2004 Hallo, habe eine dringende Frage. Sind Leitplanken als Umzäunung für einen Auslauf erlaubt? Meine 5jährige Stute hat sich eine schwere Verletzung zugezogen und bleibende Schäden davongetragen.Nun möchte ich das mit einem Anwalt zur Klage bringen.Habe ich damit eine Chance?( Leitplanken sind nicht abgesichert und es besteht auch kein Abstand zu den Pferden wenn sie draussen stehen) Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.Mailt unter imera@web.de eure Antworten.Danke im Vorraus. Gruß Ina |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 22:27 - 11.06.2004 Leitplanken stellen in meinen Augen eine große Gefahr für Pferde dar, u.a. weil sie an der Rückseite ziemlich scharfkantig sind. Juristen werden es wahrscheinlich so sehen, daß Du mit Deiner Unterschrift im Einstellvertrag automatisch Dein Einverständnis für diese Art der Einzäunung gegeben hast. |
Hoppi
Boardjunior Beiträge: 25
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Gesendet: 23:18 - 11.06.2004 Moinsen, ich würde die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung vom 10.11.1995 (BML-Leitlinien)>> http://www.verbraucherministerium.de/index-1E619239DEAB4B50A61A70892A91C741.html heranziehen. Auch sind Genehmigungsregelungen für Weiden, Koppeln usw. bundesweit unterschiedlich (soweit ich mich von meiner Ausbildung her erinnere, ist das Genehmigungs- und Verfahrensrecht den Gemeinden eingeräumt - muss aber nicht stimmen). Da wären sicher Ansatzpunkte, die der Rechtsanwalt, den du ja eh zu rate ziehen willst (und nur der wäre der richtige Ansprechtpartner hierzu) auch nennen könnte. Will sagen: Sehr pauschal, die Schilderung.... Verletzungsmöglichkeiten sind nicht nur vom Material abhängig, sondern auch von dessen Zustand. Koppelbegrenzungen usw. müssen verletzungssicher, ausbruchssicher mit ausreichender Höhe und einem Abschreckungseffekt, sichtbar, stabil und langlebig sein. Hat das Pferd sich nun an der Planke verletzt, oder konnte es ausbüxen. Wie sieht z.B. dann auch noch der Vertrag mit der Person aus, bei der dein Pferd steht? Ich denke, Leitplanken als Einzäunung sind nicht wirklich ungewöhnlich und per se nicht verboten. Viel Glück und alles Gute noch für dein Pferd. |
Sylvia
Stamm-User Beiträge: 75
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Gesendet: 00:11 - 12.06.2004 Hi, ich denke auch, dass du, wenn du von den Planken wusstest nicht alles wiederbekommen wirst. Allerdings ist die Chance gut, dass du zumindest die Hälfte wieder bekommst und nur Teilschuld angenommen wird. Am besten zu einem auf Pferde spezialisierten Anwalt und mal beraten lassen. lg Sylvia |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 00:21 - 12.06.2004 Koppelbegrenzungen usw. müssen verletzungssicher, ausbruchssicher mit ausreichender Höhe und einem Abschreckungseffekt, sichtbar, stabil und langlebig sein. Eine unüberwindbare, undurchdringliche Begrenzung kann in gewissen Situationen, z.B. wenn ein Tier durch andere in die Enge getrieben wird, auch zur Todesfalle werden. Ein Auslauf ist gewöhnlich ein enger, begrenzter Raum. Die Gefahr einer Verletzung ist dort wesentlich größer als auf einer 2 ha großen Weide. |
Hoppi
Boardjunior Beiträge: 25
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Gesendet: 00:33 - 12.06.2004 Sicherlich ein guter und wahrer Aspekt, Steffi. Ich zitierte nur das 95er-Machwerk der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung in seiner Kommentierung, was meiner Ansicht nach nicht großartig weiter in Weiden, Ausläufen, Paddocks usw. in Punkto Umzäunung unterscheidet. Und das auch nur, weil es um Regressabsichten und deren Erfolgsaussichten von Pinto99 ging ;). |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 00:52 - 12.06.2004 Ist schon recht, Hoppi - darum geht´s mir auch! Vielleicht sammeln sich ja genügend Sichtweisen, um eine brauchbare Argumentation für pinto99 zu bekommen. Grüße nach Kasseedorf! |
pinto99
Stamm-User Beiträge: 51
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Gesendet: 10:00 - 12.06.2004 Vielen Dank für eure Stellungnahme.Passiert ist das so: Um den Auslauf sind Leitplanken gezogen und ein großes Tor. Zwischen dem Tor und der Leitplanke ist ein kleiner Spalt. Sie hat ihren Kopf durch die Lücke geschoben und ich denke aus Panik, da sie nicht gleich mehr rausgekommen ist,hat sie sich die Spitze der Leitplanke in den Kopf gerammt und die gesamte Spitze nach oben gebogen. Das Loch war 10-15cm tief und ging bis auf den Knochen.Hatte Glück das keine Knochensplitter drin waren sonst hätte sie operiert werden müssen.Aber nun hat meine Stute einen bleibenden Schaden davongetragen, der auch dazu führen kann das sie geschlachtet werden muss. Denn bis jetzt kann sie immer noch nicht richtig trinken und fressen,sie nimmt immer mehr ab.Als ich einen Tag nach dem "Unfall" am Stall vorbei kam,war die Ecke der Leitplanke immer noch nach oben gestanden und die anderen Pferde standen trotzdem auf dem Auslauf.Übrigens habe ich keinen Einstellervertrag gemacht als ich mein Pferd dorthin stellte. Sie steht mittlerweile in einem anderen Stall. |
thyrie
Moderator Beiträge: 1670
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Gesendet: 10:09 - 12.06.2004 Oh verdammt Hmm, wir hatten bereits vor kurzem wg. einem Bild die Diskussion über die Leitplanken. Meiner Meinung nach haben die nichts in der Nähe von Tieren verloren, ist zu gefährlich! |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 10:46 - 12.06.2004 |
pinto99
Stamm-User Beiträge: 51
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Gesendet: 10:56 - 12.06.2004 (BILD) Das ist ja voll die Zumutung,gerade vier Wochen zuvor hat sich ein anderes Pferd im Stall an den Leitplanken verletzt.Allerdings nich so schlimm wie meine.Ist immoment echt ne schwere Zeit.War bei einem Anwalt extra für Pferderecht.Sind eben ziemlich hoche Kosten zusammengekommen und es werden noch mehr da der TA jeden zweiten Tag nachsehen muss.( Anfahrt, Behandlung..) Das beste war dann noch als wir ein Tag nachdem mein Pferd in der Klinik war, die Stallbesitzerin gesagt hat, in totalem frechen Ton: Soll ich dir vielleicht noch die Rechnung schicken für die Hängerfahrt in die Klinik??=Sorry, aber ich denke das tut man für das Pferd und nicht für das Geld.Oder???!! |
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