GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 17:43 - 24.08.2006 Hätte ich das gewusst, hätten auch wir uns ein paar "schöne Stunden" bereiten können !! Aber gut, nun erfreut sich die Ludwigsfelder Polizei daran. Es ist also wie schon seit vielen Jahren : "Aufbau Ost" Gruß Martin |
tomcat
Boardkönig Beiträge: 1099
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Gesendet: 19:32 - 24.08.2006 Zitat: Diese defination kannte ich noch gar nicht bis dato. |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 00:11 - 25.08.2006 Zitat: Beachtet bitte, daß die Polizei keine Auskunft geben kann und darf, da Martin kein Vorgangsberechtigter ist. Ich glaube auch nicht, daß man den Inhalt, wenn es auch Würfelzucker sein sollte, auf der eigenen Dienststelle verbrauchen wird. Trotzdem ist es sehr lobenswert, daß Du die Polizei unterrichtet hast. Gruß Donald |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 16:29 - 25.08.2006 Zitat: Ist das ein Wort aus der deutschen Sprache ? In meinem Wortschatz war es bisher nicht enthalten. Gruß Martin |
WolliWan
Boardmeister Beiträge: 758
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Gesendet: 16:57 - 25.08.2006 Zitat: Habe weder im Inet noch im Duden dieses Wort gefunden Vielleicht ist es ein spezielles Wort aus unserem Beamtendeutsch. (so eine Art Geheimsprache) Donald bitte, bitte das Rätsel von der Herkunft diese Wortes preisgeben. |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 17:48 - 25.08.2006 Vorgangsberechtigte sind die drei Staatsgewalten (legislative*, judikative* und exicutive*) ! Weiterhin vorgangsberechtigt sind evtl. die Anwälte der/s Angeklagten, sowie vereidigte Gutachter ! Legislative = gesetzgebende (alle, die Gesetze verabschieden) Judikative = rechtssprechende (Richter etc.) und exicutive = ausführende Staatsgewalt Polizei, Bundespolizei) Dies als kleine Aufklärung... LG, Magneto |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 18:27 - 25.08.2006 Danke, Magneto, das habe ich vor vielen Jahren in der Schule auch mal gelernt ! Wenn wir "Bürger" aber nicht zu den "Vorgangsberechtigten" zählen und uns somit keine Erklärung gegeben wird, werden wir doch beim nächsten Fund den Würfelzucker für Würfelzucker halten und keine Meldung an die "Exekutive" weitergeben. Das wiederum ist doch aber nicht Sinn der Sache !!??!! Gruß Martin |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 19:32 - 25.08.2006 Erklärung: Unter einem Vorgangsberechtigten versteht man Personen, die berechtigt sind diesen Ermittlungsvorgang (das ist der ganze Schriftkram, der jetzt entsteht) zu lesen, zu bearbeiten und Abschriften, sowie Auskünfte zu erhalten. Das sind die dafür zuständigen Polizisten, Kriminalpolizisten, Anwälte und Richter. Keinesfalls ist es, schon aus datenschutzrechtlichen, sowie ermittlungstaktischen Gründen geboten anderen Auskunft zu geben. Gruß Donald |
WolliWan
Boardmeister Beiträge: 758
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Gesendet: 10:19 - 26.08.2006 |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 17:01 - 26.08.2006 Danke für die Erläuterungen ! Trotzdem könnte man dem "aufmerksamen Bürger" doch kurz sagen, was er gefunden hat !?!? Aber vielleicht fehlt mir da das "behördliche Denken". Gruß Martin |
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