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Autor | Mitteilung |
Silversurfer Beiträge: 1955 | Gesendet: 23:03 - 11.01.2012 ......hi Folkz, hat einer von euch Erfahrung mit Filesharing Abmahnungen von dubiosen Anwälten? Nein, ich benutze keine Programme die zum runterladen von Musik, Filme oder ähnliches gedacht sind. Damit das erstmal geklärt ist. Lustich ist das, dass Datum was genannt wurde ein Samstag im Mai 2011 war und ich mit Fräulein Thunderbird unterwegs war. Und der Film den ich zum Download filegeboten haben soll, kenn ich nicht. Will ich auch nicht kennen. Is`n schiet Film und war nie auf meinem Rechner. Dumme ist, das das Schreiben schon dick aufgetragen aussieht. So mit Beschluß Amtsgericht München tralalla ! Geht`s noch?!? Mein Handy hat nichmal`n Farbdisplay. Diditaltechnik ist mir fremd. Und zuhause leg ich immer noch Schallplatten auf. Zerreissen Die mich jetzt. Muss ich`n Knast? |
Pille
Beiträge: 1884
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Gesendet: 23:14 - 11.01.2012 Zitat: http://abmahnwahn-dreipage.de/ |
Esmer
Beiträge: 149
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Gesendet: 23:25 - 11.01.2012 Laß Dich zu Sicherheit von einem Anwalt beraten. Und falls Du etwas knapp bei Kasse bist, einige Verbraucherberatungsstellen können Dir hilfreiche Hinweise geben. Denn Kopf in den Sand stecken und nichts tun, währe ersteinmal keine gute Idee. Wenn Du Glück hast, vieleicht haben wir hier im Forum einen Anwalt. |
Silversurfer
Beiträge: 1955
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Gesendet: 23:30 - 11.01.2012 ....danke Andi, wenn ich das richtig verstehe; widersprechen in der Frist und dann sind die Herren Anwälte in der Beweispflicht. (?!!?) |
Pille
Beiträge: 1884
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Gesendet: 23:33 - 11.01.2012 Ja, so ist es. Keine Fristen versäumen, denn das Gericht prüft bei einem Mahnverfahren nicht den Inhalt wenn es dann weitergehen würde. |
Pille
Beiträge: 1884
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Gesendet: 23:37 - 11.01.2012 PS: Der Widerspruch muss nicht begründet werden, ist hier zwar nur formal und erste bei einem Gerichtsschreiben Thema aber so kommt es dann erst gar nicht soweit. Und per Einschreiben mit Rückschein! |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
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Gesendet: 23:39 - 11.01.2012 http://forum.naanoo.com/freeb/board/show_thread.php?topic=301137&userid=747&forumid=3546 Hatte ich auch an der Backe, meine Annette hatte denen einen Brief geschrieben, natürlich als Rechtsanwältin. Die sollen die Unterlagen der Telefongesellschaft etc. zusenden, damit alles geprüft werden kann von ihr. Da kam nichts mehr, wenn "die" Gegenwehr vermuten, schläft das ein. Lass einen Rechtsanwalt deines Vetrauens da ran, ein Brief und gut isss.... |
Silversurfer
Beiträge: 1955
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Gesendet: 23:40 - 11.01.2012 ....fuck ! Naja, Scheidungen und Verkehrsgezanke bringt ja kein Geld mehr. |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
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Gesendet: 23:43 - 11.01.2012 Und halte die Fristen ein! Das ist wichtig, sagte Annette! Das ist Ruck-Zuck aus der Welt! |
Silversurfer
Beiträge: 1955
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Gesendet: 00:28 - 12.01.2012 ...danke Lümmels. Oh mann, Anwälte - Ärzte. Alle in einen Sack und druff. Hab ich Zeit mich mit so`n Mist zu beschäftigen. Bis zum 19. soll ich mich bewegen. Morgen jibbet von mir erstmal nen Widerspruch per 5.50€ Brief und dann geh ick zum Anwalt. Hier: http://www.youtube.com/watch?v=JwS3Aw4n2oo Den Streifen soll ich verbreitet haben. ICH KENN DIESEN SCHEISS STREIFEN NICHT MAL. IST AUCH NICHT MEIN DING DIESES TEENY GEDÖNS ! |
ThoJoh
Moderator Beiträge: 4385
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Gesendet: 08:24 - 12.01.2012 Moin wir haben für unsere Spezis (Betreute - Vormundschaften für Erwachsene) schon hier und da zunächst Rechnungen für irgendwelche Telefonhotlines bekommen, denn kommt ne Mahnung für ne Sexhotline, denn wirds an ein Inkassobüro abgegeben und denn kommt die gerichtliche Mahnung jetzt ist es sehr wichtig den Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist (idR 14 Tage) zu schreiben, wie Andreas schon schrieb. Nach unserer Erfahrung waren Briefe mit Nachfragen, Begründungen, Drohungen oder was weiß ich im Vorfeld vollkommen überflüssig. Die lassen das Verfahren vollkommen stoisch durchlaufen, mit jedem Schritt kommt n ordentlich Gebührenbetrag dazu. Kotzt mich an sowas! aber so isses nunmal. TJ |
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