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Autor Mitteilung
bomber
Boardmeister

Beiträge: 721


Gesendet: 22:15 - 04.06.2008

Guten Abend,

habe letzten Monat schon einmal folgenden Brief bekommen:



[Link zum eingefügten Bild]



Es versteht sich von selbst, dass ich derartige Dienste nie genutzt habe. Was mach man nun mit solchen Briefen. Ignorieren, antworten

LG Bomber

...................................................
ich habe Deinen eingefügten Brief mal neu hochgeladen, nachdem ich Deine persönlichen Angaben entfernt habe.
Name und volle Adresse müssen nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum gezeigt werden!

Nubira
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 22:37 - 04.06.2008

bomber, das ist Abzocke!
>HIER< findest Du Musterbriefe für Deine Antwort.
Gib mal bei google ein
Anwaltskanzlei Günther Mahnung
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 22:38 - 04.06.2008

Ihre unberechtigte Forderung – „Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)



Gruß Donald
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 22:40 - 04.06.2008

Ups, da war die Chefin schneller.



Gruß Doald
Piranha
Boardkaiser

Beiträge: 2746


 

Gesendet: 22:47 - 04.06.2008

Einfachste Lösung: Ignorieren
Selbst wenn das Ganze offiziell über Anwalt abgewickelt wird, hat so ein Schreiben vom Anwalt keinerlei Bedeutung, sofern nicht wirklich was dahinter ist.
WENN die Firma irgendwann vor hat das ganze gerichtlich einzuklagen, dann müssen sie vorher Mahnungen geschickt haben, sonst können sie keine Mahngebühren verlangen, glaube ich zumindest.
Aber bis da was Gerichtliches kommt (wenn überhaupt) ist das absolut bedeutungslos.
WENN irgendwann was vom Gericht kommt, das ist ne andere Sache, aber dann hast du immer noch 2 Wochen oder so Zeit Widerspruch einzulegen und dann muss die Firma dem Gericht beweisen, dass du tatsächlich einen Vertrag mit denen hattest.

Faire Lösung: Zurück schreiben
Nachdem das scheinbar ein echter Anwalt ist, liegt möglicherweise wirklich irgendwas in der Luft, also antworten, im Stil von:
Ich kenne die Firma nicht, ich habe den Service nie benutzt, auch keine Bereitstellung angefordert, ich weiss nicht wer unter meinem Namen da Unfug angestellt hat.

MEINE Lösung: Rechnung schreiben

Oben drüber Begründung, du schuldest ihnen nichts, weil du nie einen Vertrag geschlossen hast und du verlangst eine Entschädigung für deine Unkosten.

Hauptforderung: Briefporto für diese Rechnung
Allgemeine Unkosten für Papier, Zeitaufwand usw.

Zusammen vielleicht 20€
Drunter drauf hinweisen, dass jede weitere Mahnung die sie dir schicken weitere Kosten für dich verursacht, die sie dir ersetzen sollen.
Frist für die Zahlung setzen, 7 Tage.
Abschicken mit besonders freundlichen Grüssen.
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 22:47 - 04.06.2008

Donald, aber Dein Brief ist wunderschön!

Da waren wir mal wieder alle gleichzeitig!
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 23:01 - 04.06.2008

Zitat:
Donald, aber Dein Brief ist wunderschön!


Manchmal reicht auch ein Musterbrief.



Gruß Donald
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 23:04 - 04.06.2008

doch, doch ... bomber muss irgendwie den service genutzt haben. wie sonst könnte ihn die anwaltskanzlei anschreiben? die schreiben ja nicht in den blauen dunst hinein. dennoch: das ganze ist "abzocke" und sollte auch so behandelt werden. neben einem schreiben, wie hier eingestellt, könnte man sich auch noch an eine verbraucherzentrale wenden. die firma, nur so viel, ist bekannt.
aber - ignorieren hilft hier nicht. wenn das schreiben auf postalischem - und nicht elektronischen - weg übermittelt wurde, musst du SOFORT handeln. das erste ist der widerspruch - wie oben beschrieben. sie sollen dir auch klipp und klar sagen, wie und wann ein vertrag zustande gekommen ist.

gruss rolf
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 23:17 - 04.06.2008

Rolf, lies Dir mal die Zuschriften im Link durch, den ich oben angegeben habe. Hier nochmal:
http://www.spam-info.de/bizz-fass-ohne-boden-fur-online-content-ltd/2007-11-27/

Ich zitiere mal daraus:
Zitat:
1. die Identität des Users anhand seiner IP-Adresse ausfindig machen: das fällt schon mal aus wegen ist nicht, das kann allenfalls der Staatsanwalt einfordern.
2. Schufa-Eintrag: fällt aus wegen wirklich ist nicht. Die Schufa trägt unzweifelhaft nachgewiesene Forderungen (Titel) ihrer Mitglieder ein. Die Online-Content oder Michael B., so heißt der ***, der das betreibt, wird kaum Mitglied der Schufa sein. Unabhängig davon wird er kaum je einen Titel erlangen (können)
3. Muss ich zahlen: bloss nicht!!! Bitte bitte nicht einen Cent zahlen.
4. Was teile ich denen mit: Entweder nehmt ihr eine Vorlage, wie sie in den zahlreichen Blogs in teilweiser guter Qualität angeboten werden, oder ihr macht gar nix.
5. Inkassobüros: kann man antworten, muss man nicht. Die können allenfalls fällige und bestehende Forderungen inkassieren, aber keine zweifelhaften Forderungen beitreiben.
6. Mahnverfahren: Höchst unwahrscheinlich, dass es dazu kommt, aber dann bitte Einspruch einlegen und Rechtsanwalt einschalten. Chancen der Gegenpartei einen möglichen Prozess zu gewinnen = 0, Null, zero, nada , rien.
7. Rechtsanwaltsschreiben: kann man beantworten, muss man nicht.


Solche Firmen führen generell keine Prozesse, auch wenn sie damit drohen.
Sie machen ihr Geschäft mit denjenigen, die aus Angst bezahlen und das lohnt schon, wenn es nur jeder Tausendste ist!

Einen Hinweis will ich unbedingt noch weitergeben:

auf der Homepage des Deutschen Bundestages git es eine Öffentliche Petition
Schuldrecht: Abonnementverträge im Internet. Wer will, kann sich dort als Unterstützer dieser Forderung registrieren.

http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=676


Nubira
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 23:24 - 04.06.2008

woher haben sie dann seine adresse? alles weitere in meinem weblog. KLICK aufs banner!

gruss rolf
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 23:30 - 04.06.2008

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