GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
My PC Boardmeister Beiträge: 898 | Gesendet: 11:01 - 27.04.2008 Hilfe! Ich schreib am Dienstag eine Rechtslehrearbeit über Verjährung. Leider gibt es da einen Absatz den ich überhaupt nicht verstehe Eigentlich habe ich meine Frage bei IQlycos gestellt, dort wurde sie aber deaktiviert, da ein Moderator wohl der Meinung war, das sei Rechtsberatung. Es geht um § 199 Abs. III BGB. Hat da jemand ne Idee wo ich ne erklärung herkireigen könnte? Oder habt ihr selbst ne Ahnung davon? |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 11:48 - 27.04.2008 Was genau verstehst Du nicht? Bitte konkretisiere es einmal. Geht es um die Verjährung im Allgemeinen oder einen bestimmten Punkt? Gruß Donald |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
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Gesendet: 14:52 - 27.04.2008 |
Esurb
Boardkönig Beiträge: 1519
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Gesendet: 15:35 - 27.04.2008 |
My PC
Boardmeister Beiträge: 898
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Gesendet: 21:15 - 04.05.2008 sorry das ich mich nichtmehr gemeldet habe. Ich konnte die restlliche Woche nicht online da ich nur gelernt habe. Ich habe den Absatz 3 nicht verstanden. Wann benutzt man die eine und wann die andere Verjährungsfrist |
Esurb
Boardkönig Beiträge: 1519
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Gesendet: 22:04 - 04.05.2008 Zitat: > Hier < steht noch einiges über Verjährungsfristen. Gruß Esurb . |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 07:00 - 08.05.2008 Ich habe Dir hier einen interessanten Artikel herausgesucht, der das Thema ziemlich ausführlich erläutert. http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0199.html Gruß Donald |
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