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 Forum Index —› Allgemeines —› Microsoft erringt Erfolg im Streit um MP3-Patente
 


Autor Mitteilung
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


Gesendet: 10:37 - 07.08.2007

Microsoft freut sich: "Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Nutzer digitaler Musik und ein Triumph für den gesunden Menschenverstand innerhalb des Patentsystems." Anlass der euphorischen Äußerungen Microsofts gegenüber der US-Presse ist eine Entscheidung des US-Richters Rudi M. Brewster vom Bundesbezirksgericht in San Diego. Er hob die frühere Entscheidung auf, dass Microsoft 1,52 Milliarden US-Dollar Schadensersatz an Alcatel-Lucent zu zahlen habe, da der Softwarekonzern zwei Patente auf die MP3-Technik zur Kompression digital vorliegender Musikstücke verletze, die Alcatel-Lucent inne habe (US-Patent Nr. 5,341,457, das so genannte 457-Patent, und RE 39,080, das so genannte 080-Patent, das als Patent-Reissue auf dem US-Patent Nr. 5,627,938 basiert). Zumindest das 457-Patent sei von Microsoft nicht verletzt worden, und für das 080-Patent habe Alcatel-Lucent gar nicht die Rechte für eine Klage gegen Microsoft, entschied Brewster nun. Anzeige

Brewster selbst hatte Anfang Mai noch die Verurteilung von Microsoft bestätigt, da der Konzern mit der Integration eines MP3-Codecs in seinen Windows Media Player MP3-Patente von Alcatel-Lucent verletze. Eine Jury hatte Microsoft wegen der Patentverletzung Ende Februar zu einem Schadensersatz von 1,52 Milliarden US-Dollar verdonnert. Die Patente stammen laut Alcatel-Lucent aus den Beständen der Bell Labs, dem von Lucent Technology (einer ehemaligen AT&T-Tochter) finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentrum. Nach der Lucent-Übernahme durch Alcatel liegen die Patente nun beim französischen Mutterkonzern. Microsoft zeigte sich hingegen davon überzeugt, MP3 rechtmäßig zu nutzen, da es die Technik vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen lizenziert habe. Dies hat zusammen mit den Bell Labs das Audiokodierverfahren MP3 entwickelt. Nach dem Beschluss im Mai konnte Microsoft in die Berufung gegen das Urteil gehen.

Zur Begründung seiner neuen Entscheidung zum 080-Patent führte Brewster nun aus, dass AT&T (zur fraglichen Zeit Besitzer der Bell Labs) nur Miteigentümer sei: Das Fraunhofer-Institut als Entwickler der MP3-Technik befinde sich ebenfalls im Besitz dieses Patents, da einige der im AT&T-Patent enthaltenen Techniken erst nach einer Entwicklungsvereinbarung zwischen AT&T und dem Fraunhofer-Institut entstanden seien – und mit dem Fraunhofer-Institut hatte Microsoft eine Nutzungsvereinbarung über das MP3-Patent geschlossen. Das Fraunhofer-Institut habe das Recht zu dieser Lizenzierung, während AT&T beziehungsweise in der Rechtsnachfolgeschaft Alcatel-Lucent ohne die Beteiligung des Fraunhofer-Instituts Microsoft gar nicht verklagen könne.

Alcatel-Lucent ist erwartungsgemäß anderer Ansicht als der Richter und als Microsoft. Die Jury in der vorherigen Instanz habe Alcatel-Lucent Recht gegeben, erklärte der Konzern, und diese Entscheidung sollte Bestand haben. In der Berufung werde man den Fall für sich entscheiden, hieß es bei Alcatel-Lucent.
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Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93940

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