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 Forum Index —› Off Topic —› Problem! Mahnung per e-mail
 


Autor Mitteilung
shark-bay
Boardkaiser

Beiträge: 2350


Gesendet: 20:13 - 27.11.2006

hi,

ein Freund von mir hat sich bei so nem Lebenstest, zum Spaß angemeldet. Dann ist auf einmal ne Rechnung über 30 € gekommen!!!! Dann hab ich zu ihm gesagt -> auf keinem Fall zahlen.

und heute ist ne Mahnung per e-mail gekommen:


Sehr geehrte/r Herr/Frau Adfga,

Sie haben unsere Dienstleistung auf www.lebenserwartung.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.

Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Lebenserwartungs-Test 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 33 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es:
"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 30 Euro
verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das
Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter
Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag
wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt."
Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB
im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung
sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten
Sie die oben genannte Forderung nicht bis zum 04.12.2006 begleichen, sind Sie
daher auch zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte
Verständnis dafür, dass wir auch betriebswirtschaftlich rationell
handeln müssen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren
durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-382446, Kdnr. LEBEN-1245734

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr Lebenserwartung.de-Team

*************************************************************

Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung@lebenserwartung.de
Telefonischen Support erhalten sie unter +49 180 5335011-720*
* = Werktags 9:00 bis 17:00 Uhr. 12 Cent/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom

*************************************************************

[ Handelsregister: HR B 77547 - Amtsgericht Frankfurt ]
[ Steuernummer: 047/247/87273 - Ust.Id.: DE 249 105 465 ]
[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 5772567 ]



hmmm....jetzt weiß er natürlich nicht was er machen soll....bzw ob des nur sowas ist, dass jeder mal ne Rechnung und ne Mahnung bekommt und wer zahlt ists recht und wer nicht zahl, der halt nicht
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 20:22 - 27.11.2006

nicht reagieren. das ist ein BLUFF! mahnungen per mail sind sowieso fragwürdig. warum? weil man eine mail ja nicht unbedingt gelesen haben muss. bei einem postalischen einschreiben wäre das was anderes.

also: soll ich nun jede mahnung etc., die mir per mail auf den computer flattert, bezahlen? und das bei dem wissen, was für ein schindluder damit getrieben wird.

nein! nicht reagieren. die mail als "nicht gelesen" in den papierkorb werfen.

gruss rolf
bomber
Boardmeister

Beiträge: 721


 

Gesendet: 20:25 - 27.11.2006

So einen Fall hatte ich auch erst kürzlich. Hatte dummerweise die AGB nicht richtig gelesen. Und mich bei einer Grafisite angemeldet.Dort stand auch, dass ich ein Rücktrittsrecht von 4 Wochen hatte. Aber wie gesagt. Nicht richtig gelesen und das wars dann.
Wenn dort das Nutzungsentgeld drin steht und er von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, kommt er wohl nicht umhin, die Summe zu begleichen.

Gruß Bomber
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 20:27 - 27.11.2006

Frag ihn mal nach der Url der Seite. Sieht aus wie so eine Abzocke a la Schmidtlein. Bei diversen Verbraucherzentralen gibt es Beratung, wie in so einem Fall vorzugehen ist.
Nichts bezahlen!
Hier ein vorformulietes Antwortschreiben:
An
VitaActive Ltd.
Zeil 22
D-60313 Frankfurt (Main)

Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:

Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß 119 und 123 BGB
Rücktritt gemäß 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom ... Juli 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß 119 und 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGBs weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer ausdrücklichen Zustimmung oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. Downloaden bestimmter Inhalte, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll
coaster_omma
Boardkaiser

Beiträge: 2198


 

Gesendet: 20:33 - 27.11.2006

Genau diese Seite wird im Dezember-Heft der Stiftung-Warentest behandelt. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

Hier ein Link zur Verbraucherzentrale Berlin zum Thema:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538 (Musterbrief siehe unten auf der Seite)

Im Zweifel die örtliche Verbraucherzentrale aufsuchen.
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 20:34 - 27.11.2006

und dann nennst du noch name und adresse - oder was? was für ein irrwitziger aufwand! dann kriegst du diese scheiss-abmahnung erst recht ins haus - per post. ignorieren - einfach ignorieren. jeder satz ist zu viel ehre für diese lumpen! und dass sie lumpen sind, wird spätestens klar, wenn man weiss, wie viele leute sie auf diese weise abgreifen wollen.

ich werde bei sowas total sauer!!!!!!

r.
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 20:37 - 27.11.2006

Noch ein Link zum Fall HIER
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 20:42 - 27.11.2006

dass sie lumpen sind, wird schon deswegen klar, weil sie davon schreiben, die ip nummer zu haben. na, und? allein die staatsanwaltschaft ist befugt, den provider zur herausgabe von einer ip zu zwingen. und so ein lumpenverein will sich an die staatsanwaltschaft wenden? noch dazu aus england? die sitzen schon im knast, bevor sie überhaupt

"iiippppssss"

gerufen haben.

r.
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 20:45 - 27.11.2006

Zitat:
die sitzen schon im knast, bevor sie überhaupt

"iiippppssss"

gerufen haben.


Rolf
wenn das so einfach wäre, gäbe es nicht laufend diese Art von Abzocke. Wenn eine Seite zumacht, ist die nächste schon wieder offen.
rolf
Boardmeister

Beiträge: 968


 

Gesendet: 20:51 - 27.11.2006

pardon - costa omma und cohagen! ich finde es gut, dass ihr hilfestellung gebt und sofort den richtigen link setzt. daran kann man dann ja auch erkennen, was für ein übler verein das ist. aber so ein verein wird sich hüten, auf legalem weg etwaige mahnverfahren in gang zu setzen. die hoffen auf die angst der leute ... und bluffen! man steht nicht mit dem rechten fuss im knast und droht mit dem verbleibenden linken fuss ... besser noch: kleinem zeh!

und wenn doch: eins ans schienbein, aber sofort!

man sollte ... diese würstchen an den internet-pranger stellen.

wenn nur 1000 leute aus lauter angst zahlen, sind diese lumpen um

30.000 euro

reicher.

es ist zum vor die wand laufen!!!

p.s. ich bin zu sauer - also lasse ich es mal mit weiteren kommentaren. sorry!
coaster_omma
Boardkaiser

Beiträge: 2198


 

Gesendet: 21:17 - 27.11.2006

Irgendsoeiner von diesen Halunken hat sogar einen eigenen RA, der für Mahnbescheide sorgt. Hatten wir auch mal hier im Forum, weiß aber den Link nicht mehr.

Das schlimmste daran ist, dass man in manchen Fällen auch noch reagieren muss, sonst finden die doch noch ein Hintertürchen.

Genauso besch... finde ich die unerwünschte Telefonwerbung. Oftmals spät am Abend. Gerne würde ich mir die Namen der Firmen notieren und an die Verbraucherzentrale weiterleiten. Leider darf man aber nicht so lange mit denen telefonieren, denn sonst flattert einem noch ein Vertrag ins Haus, den man in der entsprechenden Zeit angeblich telefonisch abgeschlossen hat. Pfui!

Werde mir demnächst wohl eine Trillerpfeife kaufen...

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