GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
WolliWan Boardmeister Beiträge: 758 | Gesendet: 19:55 - 07.11.2006 Ein interessantes Urteil zum Thema "Provider speichert IP Adressen" wurde heute vom LG Darmstadt gesprochen. Internetprovider müssen IP-Adresse von Kunden wieder löschen Karlsruhe - Internetprovider müssen die IP-Adressen von Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor, das jetzt rechtskräftig geworden ist. Mit der IP-Adresse - einer vorübergehenden Kennung - lässt sich nachvollziehen, welche Internetseiten der Nutzer besucht hat. Die Provider dürfen nur die für ihre Rechnung erforderlichen Verbindungdaten ihrer Kunden speichern. Geklagt hatte ein Kunde von T-Online. (dpa) Quelle Kölner Rundschau |
PCfreak
registriert Beiträge:
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Gesendet: 19:59 - 07.11.2006 Ein kleiner Sieg für die Armen. |
rolf
Boardmeister Beiträge: 968
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Gesendet: 21:53 - 07.11.2006 das urteil widerspricht allerdings dem neuen datenspeicherungsgesetz, das zur zeit von der bundesregierung auf den weg gebracht wird. danach sollen daten - zwecks polizeilicher fahndung - mindestens ein halbes jahr gespeichert bleiben. ich gebe in diesem zusammenhang zu bedenken, dass eine ip auch immer dann aussagekräftig ist, wenn jemand aus der anonymität des internets heraus verleumdet und denunziert wird. anhand der ip ist der übeltäter haftbar zu machen. wer´s erlebt hat, denkt zuweilen: so ganz schlecht ist das nicht! daher plädiere ich für ein zwar offenes internet, aber mit regeln und "nummernschild". allerdings weiss ich auch, dass dies totalitäre staaten dazu benutzen können, das internet zu kontrollieren. aber - mein gott - sie kontrollieren doch sowieso alles, so oder so! gruss rolf |
Cohagen
Boardkaiser Beiträge: 3375
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Gesendet: 22:17 - 07.11.2006 Ich wünsche allen Beteiligten viel Spass beim Datensammeln. Die Sammelwut der Behörden wird rein technisch an ihre Grenzen stossen und wer bitte soll das alles auswerten? Ausserdem gibt es legale Mittel, um sich zu schützen. Warum PC Freak Leute, die sich nicht gern bespitzeln lassen, als Arme bezeichnet, weiss vermutlich nur er selber. |
El Lobo
Premium-User Beiträge: 471
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Gesendet: 22:57 - 07.11.2006 Zitat: Das ist wohl nur in Deutschland und zaehlt auch nicht fuer eine static IP.... |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 23:02 - 07.11.2006 Zitat:Dem schließe ich mich an! Es gibt genug Leute, die glauben in der Anonymität des Internets vor Strafverfolgung sicher zu sein. Im realen Leben spielen sie den ganz normalen Bürger und im Internet versuchen sie, Macht zu demonstrieren. Sie denunzieren unschuldige Menschen oder ziehen als Trolle durch die Foren, wollen stören und vernichten ohne irgendwelche Gewissensbisse. Davon können wir ja auch ein Liedchen singen. Und da ist es durchaus nicht von Schaden, wenn man sie durch ihre IP überführen kann. Nubira |
tomcat
Boardkönig Beiträge: 1099
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Gesendet: 07:26 - 08.11.2006 Indem fall ging es darum das der Kläger jemanden in einem GB beleidigt haben soll und gegen Ihn Strafanzeige gestellt wurdeund T-Online die IP an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat. Vor Gericht wurde der Kläger aber freigesprochen deswegen. Das Problem hier ist das es sich nur auf die Flatrate bezieht und es leider nur um diesen Kunden geht. Jeder andere Kunde muss dieses für sich leider selbst einklagen. Dafür stellt der Kläger seine Musterklage auf seiner Homepage zur Verfügung. So lautet die Pressemiteilung des Klägers und der Rechtsanwalt von T-Online hat ähnliches gesagt. |
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