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Autor Mitteilung
bmxmar
Power-User

Beiträge: 289


Gesendet: 22:10 - 19.10.2006

zitat von der homepage ard.de:

"
Zitat:
PC-Gebühr"
Privathaushalte mit Radio zahlen nichts extra


Derzeit jagt in der Presse ein Aufschrei den anderen. Der einhellige Tenor: Die ARD will ab 1.1.2007 alle Gebührenzahler in Sachen PC abzocken. Die Wahrheit jedoch ist: Die wenigsten werden von der so genannten "PC-Gebühr" überhaupt betroffen sein.

Um die oftmals widersprüchlichen Aussagen in der Berichterstattung klarzustellen, hier der tatsächliche Sachverhalt:

Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!

Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit".

* Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr monatlich.
* Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.


Auch Angestellte und Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet), die ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben.

Welche Privathaushalte sind betroffen?

Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1.1.2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen.

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem abgetrennten Büro im Wohnhaus?

Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällt nur an, wenn diese selbstständig Tätigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben.

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe?

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.

Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.

Welchen Hintergrund hat die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 31.12. 2006?

Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft seit jeher an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts an - unabhängig davon, ob man dieses auch tatsächlich nutzt. Dadurch sind praktisch alle Bürger verpflichtet, eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Dieses Solidarmodell ist eine sinnvolle Regelung. Die Rundfunkgebühr ermöglicht ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender.

Und wenn ich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit bin?

Nach wie vor gilt: Wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, muss selbstverständlich auch weiterhin keine Gebühren bezahlen, selbst wenn sie oder er über einen internetfähigen PC verfügt.

Stand: 21.09.2006"

The Scream
Boardkönig

Beiträge: 1356


 

Gesendet: 18:56 - 20.10.2006

Hmm,also irgendwie verstehe ich das alles nicht was da steht.

Kann mir das bitte nochmal jemand verständlich(mit seinen Worten)erklären was die damit meinen.Danke.

Mfg.euer etwas "ratloser" Scream.
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 19:03 - 20.10.2006

Noch verständlicher geht es wirklich nicht.

Einfach laut lesen, dann kann man es verstehen, allerdings muss man es schon durchlesen und nicht nur überfliegen.

Nubira

Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 19:04 - 20.10.2006

Hast du bei der GEZ garnix angemeldet, musst du deinen PC dort anmelden, wenn er internetfähig ist !

Hast du schon Radio und/oder TV angemeldet, ändert sich für dich nix !
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 19:24 - 20.10.2006

WIR FORDERN GEBÜHRENFREIHEIT FÜR DEN LAPTOP IM LAUFSTALL!
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 19:31 - 20.10.2006

Ich denke, die werden sich so wie so noch was einfallen lassen um an unser Geld zu kommen.
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 19:59 - 20.10.2006

Sind ja schon wieder beim umstrukturieren. Schaut mal HIER
The Scream
Boardkönig

Beiträge: 1356


 

Gesendet: 20:29 - 20.10.2006

@Magneto Ah ich verstehe.

Aber müssten das denn nicht die Firmen und/oder Internet Cafes "sowieso" machen,wenn sie einen Computer haben(anmelden).

Und was ist mit den Privathaushalten???

Wenn da jemand seinen Fernseher,sowie Radio gemeldet hat,dann braucht dieser doch dann zusätzlich nicht noch GEZ-Gebühren,für den PC zahlen oder???denn das wird doch alles mit den Providern(Internetanbietern)
abgeschlossen.
Danke.Mfg.The Scream.
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 20:32 - 20.10.2006

@ Scream,
lese doch den Bericht von bmxmar gewissenhaft durch, dann wirst du eine Antwort auf deine Frage bekommen
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 20:34 - 20.10.2006

Der Provider hat nichts mit der GEZ zu tun!

Für Privatleute ändert sich nichts, wenn die bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben.
(Egal, wieviel Geräte sie benutzen)

Die neue Gebühr betrifft nur
Zitat:
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe.

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.

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