GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
PCfreak registriert Beiträge: | Gesendet: 18:37 - 22.08.2006 Mein Kollege hat mir gestern gesagt, dass es ab nun verboten sei auf Kreuzungen zu wenden. Ich habe schon nach der aktuellen StVO gesucht, aber nur vom Anfang dieses Jahres eine gefunden. Und das Gesetz soll neu sein. Ich hoffe ihr könnte mir mehr dazu sagen. Mir geht es hier speziell um Kreuzungen, an denen kein Verkehrszeichen mit dem Verbot des Wendens aufgestellt ist. |
tomcat
Boardkönig Beiträge: 1099
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Gesendet: 18:44 - 22.08.2006 Ähm Wenden auf einer Kreuzung würde ich auch Unterlassen. Aber das hast du ja wohl in der Theorie schon gesagt bekommen. Frag doch mal deinen Fahrlehrer.Dafür zahlst du Ihn |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 18:45 - 22.08.2006 Ein neues Gesetz ist mir nicht bekannt ! Außerdem glaube ich, dass das Wenden auf Kreuzungen (ohne genauere Beschilderung !!) immer erlaubt ist. Im Zweifel muß man eben schnell genug sein !!! Gruß Martin |
PCfreak
registriert Beiträge:
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Gesendet: 18:47 - 22.08.2006 Zitat: Er wurde für seine Dienst bezahlt. Ich nehme seine Dienste seit Samstag nicht mehr in Anspruch. |
tomcat
Boardkönig Beiträge: 1099
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Gesendet: 18:58 - 22.08.2006 [quote][Wenden auf Mittelstreifendurchbruch an einer Kreuzung StVO § 9 Absatz 5; StVG § 17 Beim Wenden auf einer Vorfahrtsstraße im Bereich der Kreuzung mit einer aufgrund Zeichenregelung wartepflichtigen Nebenstraße gebietet die besondere Sorgfaltspflicht aus § 9 Absatz 5 StVO es dem Wendenden, einem für ihn von links aus der Nebenstraße kommenden Kraftfahrer den Vorrang einzuräumen, ehe er dessen Fahrlinie im Ausgang seines Wendebogens kreuzt. [/quote] Ist also erlaubt. |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 19:01 - 22.08.2006 Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Führerschein-Prüfung! Zum Wenden >HIER< die StVO §9. Von einer Änderung oder Ergänzung ist nirgendswo etwas zu finden. Nubira |
rolf
Boardmeister Beiträge: 968
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Gesendet: 19:12 - 22.08.2006 ohne mich weiter informiert zu haben: wenn ich auf eine kreuzung fahre, meinen winker setze, um nach links oder rechts einzubiegen, eventuell noch den gegenverkehr abwarte, um erst dann abzubiegen, ist es meiner ansicht nach völlig egal, ob ich abbiege, um in die linke oder rechte strasse zu fahren, oder abbiege, um sofort scharf zu wenden und entgegen meiner ursprünglichen fahrtrichtung weiterzufahren. mir kommt das sogar logisch vor. wo sonst sollte ich abbiegen und wenden - wenn nicht an einer kreuzung? gruss rolf hat das jetzt jemand verstanden? |
WolliWan
Boardmeister Beiträge: 758
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Gesendet: 19:15 - 22.08.2006 |
WolliWan
Boardmeister Beiträge: 758
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Gesendet: 19:18 - 22.08.2006 @ Rolf Ja, nach dem dritten Lesen |
rolf
Boardmeister Beiträge: 968
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Gesendet: 22:43 - 22.08.2006 WolliWan - deswegen trage ich immer eine brille beim autofahren. nützt nur nichts! gruss rolf |
paddy050683
Power-User Beiträge: 280
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Gesendet: 16:32 - 28.08.2006 Noch nen kleiner Nachschub zum Thema: Grundsätzlich isses erlaubt_____AUßER: es gibt nen Schild auf dem steht das es verboten ist. Hab nämlich heute meine Theoretische gemacht und den TÜV Mann gefragt und er sagt wie mein Fahrlehrer auch das, was oben steht. Also fröhliches Wenden! |
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