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Autor Mitteilung
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


Gesendet: 10:36 - 29.04.2006

Vielleicht kann uns von euch jemand helfen...

Da wir ja nun beide selbständig sind, bleiben bestimmte Verträge mit anderen Firmen ja nicht aus...

Wir haben nun das Problem, dass einer unserer Auftraggeber mit uns einen Kooperationsvertrag für Transportdienstleistungen geschlossen hat, von dem nur er wirklich profitiert.

Wir haben feststellen können, dass in diesem Vertrag das Datum bei Vertragsbeginn nicht eingetragen ist.

Daher nun meine Frage:
Ist ein Vertrag ohne "Vertragsbeginn-Datum" überhaupt gültig ?

Ich danke euch schon jetzt für eur eHilfe, auch, wenn's mal nichts mit PC's zu tun hat...

Liebe Grüsse, Magneto & Mäus
Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 12:23 - 29.04.2006

Zitat:
Ist ein Vertrag ohne "Vertragsbeginn-Datum" überhaupt gültig ?
Zitat:
AW:
nein
Mal generell: geh´doch mit dem Vertrag zu einem Anwalt für Vertragsrecht und laß`Dich beraten. ( vorher Honorar erfragen ). Ist aber in jedem Fall gut angelegtes Geld! Die Adressen der Vertragsanwälte findest Du über die Anwaltskammer in Berlin.

Gotti
Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 12:29 - 29.04.2006

Hier habe ich die
Suche für Vertragsanwälte.

Gotti
Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 12:31 - 29.04.2006

Nachtrag: Rubrik Fachanwalt für Transport und Speditionswesen aufrufen.

Gotti
Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 12:41 - 29.04.2006

Anwältin für Transportrecht.
Wohnt zwar in Kiel, aber es gibt ja Fax..
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 12:47 - 29.04.2006

Ein Vertrag wird grundsätzlich mit der Angebots- und Annahmeerklärung wirksam. Wenn also der Vertragsbeginn nicht vereinbart wurde, ist der Vertrag ab Datum der Unterschriftsleistung gültig. Wenn aber gegen diesen Vertrag bereits Leistungen in beiderseitiger Übereinkunft erbracht wurden, ist davon auszugehen, dass der Vertragsinhalt nicht strittig ist. Das heisst, unabhängig vom fehlenden Datum sind dann Leistungen wirksam geworden, so dass spätestens mit dieser Übereinkunft bei der ersten Leistung der erste Leistungstermin das Datum des Vertragsbeginns ergänzt hätte. Aber auch ohne erbrachte Leistungen ist ein Vertrag rechtskräftig. Nicht unwesentlich sind dabei auch mündliche Absprachen, die, wenn sie bewiesen werden können, Vertragsbestandteil sind.
Ich glaube, es wird sehr schwer sein, ohne Zustimmung des Vertragspartners, den Vertrag zu lösen. Der hätte immerhin die Möglichkeit auf Erfüllung zu klagen, da ja Willensübereinstimmung bei Abschluss bestanden hat!
gilian
Board-Champion

Beiträge: 4301


 

Gesendet: 13:07 - 29.04.2006

http://www.juraforum.de/forum/
Nachfragen kann trotzdem nicht schaden.
LG
gilian
martin8
Boardkaiser

Beiträge: 2418


 

Gesendet: 19:26 - 29.04.2006


Versuche es doch mal im Forum von

http://www.123recht.net/

Dort steht auch etwas über anwaltliche Beratung über Internet, habe ich aber noch nicht probiert.

Gruß Martin
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 21:33 - 29.04.2006

Magneto habe für dich auch eine Adresse sollen auch Preiswert sein die Adresse habe ich von einen Verwandten.




>>>>HIER<<<<
Mäus
Power-User

Beiträge: 275


 

Gesendet: 08:45 - 02.05.2006

Wir danken euch ganz dolle für euer schnelles Feedback.
Ich habe mich eben mit der IHK unterhalten und die können uns eventuell weiterhelfen. Wir werden euch auf alle Fälle davon unterrichten, sobald es etwas neues gibt.

LG Mäus
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 15:40 - 02.05.2006

Unter einem Vertrag versteht man zwei übereinstimmende Willenserklärungen zur Begründung eines Rechtsgeschäftes.
Verträge bedürfen keiner besonderen Form und müssen auch nicht immer besonders geschlossen werden. Wenn man in ein Taxi steigt und dem Fahrer sein Ziel sagt, dann braucht man keinen Vertrag ebenso beim Lebensmitteleinkauf.

Es gibt jedoch Situationen, wo ein Datum unumgänglich ist. Wenn es zum Beispiel um die Einhaltung von Fristen geht (Garantieansprüche, Kündigungen usw.) Ebenso dient das Datum zum Nachweis des Verstragsbeginns.

Gruß Donald

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