GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene

    

 · Home · Impressum & Datenschutz · Suche

Seiten mit Postings: 1

zum Seitenende

 Forum Index —› Off Topic —› Garantieanspruch
 


Autor Mitteilung
everstream
Boardkönig

Beiträge: 1818


Gesendet: 17:06 - 09.04.2006

Hi, Leute!
ich habe im Juli 2004 einen DVD/VHS-Player bei "Real" gekauft. Jetzt kann das Ding die DVDs nicht mehr abspielen, das DVD-Laufwerk ist offensichtlich kaputt. Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre ) gilt noch. An wen muss ich mich wenden? An "Real" (bei dem der Player kurzfristig im Angebot war) oder direkt an den Hersteller( Samsung)?
Danke im Voraus
SPEEDY
Boardmeister

Beiträge: 688


 

Gesendet: 17:12 - 09.04.2006

Wenn du die Kaufquittung noch hast dann wende dich an Real die schicken das gerät dann zum Hersteller.Wenn die sich quer stellen dann an den Hersteller selbst wenden.
everstream
Boardkönig

Beiträge: 1818


 

Gesendet: 17:16 - 09.04.2006

Danke für schnelle Hilfe! Den Kassenbon habe ich noch, also ab zum "Real".
SPEEDY
Boardmeister

Beiträge: 688


 

Gesendet: 17:22 - 09.04.2006

Gern geschehen hatte das gleiche Problem mit einem anderen Gerät und es hat mit ein bisschen Wartezeit auch geklappt mit der Reperatur.Lass dich vom Realteam nicht abwimmeln die versuchen es des öfteren.Ist meine persöhnliche Erfahrung.Gruss Speedy
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 17:35 - 09.04.2006

@everstream
Es ist aber auch möglich, dass Real auf die Garantiebedingungen verweist! In der Regel muss dann im Garantiefall das Gerät an die in der Garantiekarte oder in der Bedienungsanleitung vorgegebene Adresse zur Reparatur geschickt werden. Also bitte nochmal nachschauen.
stolzwieoscar
Boardkaiser

Beiträge: 3055


 

Gesendet: 17:53 - 09.04.2006

Der Laden in dem das Produkt gekauft worden ist, ist grundsätzlich Dein Ansprechpartner für Reklamationen. Aber es gibt keine Regel ohne ausnahme.... Wer seinen Computer im Supermarkt gekauft hat, wird nicht versuchen, sein Hardware-Problem an der Wursttheke zu diskutieren. Deshalb...von ekome
Zitat:
Es ist aber auch möglich, dass Real auf die Garantiebedingungen verweist! In der Regel muss dann im Garantiefall das Gerät an die in der Garantiekarte oder in der Bedienungsanleitung vorgegebene Adresse zur Reparatur geschickt werden.

Rechtlich völlig in Ordnung, denn im Grunde übernimmt hier einfach der Hersteller den Service für den Verkäufer.
Vertragsparntner bleibt letzlich aber doch der Supermarkt

Aber wir haben da ja noch unsere eigene "Rechtsabteilung"...
everstream
Boardkönig

Beiträge: 1818


 

Gesendet: 18:02 - 09.04.2006

Danke euch allen, mal sehen was ich morgen machen kann. Auf jeden Fall sage ich dann Bescheid wie es gelaufen ist.
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 19:24 - 09.04.2006

Wie Rolli schon schrieb, bleibt der REAL-Markt um die Ecke dein Ansprechpartner !

Nach Kaufvertragsrecht sind DU und der "Kassenbon-Aussteller" !!!

Und Nachbesserungen, Garantieansprüche sowie Rücknahme werden zwischen den Vertragspartnern geregelt !

Es ist allerdings auch hinreichend bekannt, dass gerade Lebensmitteldiscounter, Supermärkte etc. gern an den Hersteller verweisen. Das tun sie, um sich selbst Arbeit zu ersparen, was auch verständlich ist, wenn man sieht, was im Einzelhandel so abgeht (Anzahl der Angestellten etc.).

Meist hilft es allerdings schon, nach dem Filialverantwortlichen fragen. Auch diesem gegenüber sollte man auf sein im Kaufvertragsrecht bestehen !

Aber nicht vergessen, immer höflich, aber bestimmt !

LG, Magneto
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 20:25 - 09.04.2006

Wenn im Kaufvertrag aber bereits der Verkäufer die Erledigung von Garantieansprüchen an einen Dritten bestimmt und der Käufer dem, bewusst oder unbewusst, zustimmt, dann ist diese Vertragsvereinbarung durch den Käufer bestätigt worden. Das muss aber nach Durchsicht der Garantieunterlagen ermitttelt werden.In einem solchen Fall ist der Beauftragte Dritte der Ansprechpartner bei einer Garantieleistung.
everstream
Boardkönig

Beiträge: 1818


 

Gesendet: 09:36 - 11.04.2006

OK und jetzt wie versprochen das Ergebnis: die Real Leute haben das Gerät ohne wenn und aber zurückgenommen, einen Rücknahmeschein ausgefüllt und zur Reparatur geschickt.
Und wenn sie was dagegen hätten, habe ich im Benutzerhandbuch gefunden:"Das Gerät unterliegt einer 24-monatigen Garantie ....wenden Sie sich an den Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben".
Soviel zum Thema "erst Bedienungsanleitung lesen dann fragen"
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 09:51 - 11.04.2006

Aber so ist es doch bei allen anderen auch wieder ins Gedächnis gerufen worden.

Nubira

Seiten mit Postings: 1

- Garantieanspruch -

zum Seitenanfang



 Forum Index —› Off Topic —› Garantieanspruch
 



Version 3.1 | Load: 0.003240 | S: 1_2