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Autor Mitteilung
pc-socke
Board-Champion

Beiträge: 4013


Gesendet: 21:12 - 09.01.2006

Hallo

ich habe eine Frage:

Wenn ich ein Gerät das Defekt ist,zum Hersteller einschicke,kann(muss)der da der Hersteller den Versand(HIN,Zurück)bezahlen?
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


 

Gesendet: 21:31 - 09.01.2006

Hallo,
also ich würde sagen: in der Garantiezeit muß der Händler zahlen - außerhalb Du. In den AGB müßte das eigentlich stehen.
MfG Carsten
stolzwieoscar
Boardkaiser

Beiträge: 3055


 

Gesendet: 21:33 - 09.01.2006

frag doch mal unsere Forum eigene Rechtsabteilung.......
Rolli
Deichkind
Board-Champion

Beiträge: 5022


 

Gesendet: 21:42 - 09.01.2006

Wo du es ansprichst. Was ist eigentlich aus Donald geworden

Also, soweit ich weiss, liegt das am Händler. Ich denke nicht, dass der verpflichtet ist die Gebühren zu zahlen. Wenn er die Kosten übernimmt umso besser. Einen Rechtsanspruch hast du soweit ich weiss nicht.
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


 

Gesendet: 13:16 - 10.01.2006

aus www.recht.de
Zitat:
Wenn der Garantienehmer gegen den Garantiegeber Rechte aus dessen freiwilligem Garantieversprechen geltend macht, dann richtet sich das nach dem Inhalt der Garantie.

Unabhängig von etwaigen freiwilligen Garantie-Regelungen gelten jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen, wonach der Verkäufer im gesetzlichen Nacherfüllungsfall die "erforderlichen" Transportkosten zu tragen hat. Wenn es zudem ein Verbauchsgüterkauf war ( Verbaucher ./. Unternehmer), dann wären sogar davon verbraucherbenachteiligend abweichende Vertragsbestimmungen unwirksam.

Zunächst müßte geklärt werden, an welchem Ort die Nacherfüllungsleistung erbracht werden müßte bzw. verlangt werden könnte.

a) am Sitz des Käufers/Verbauchers?

Dann bräuchte der Käufer die mangelhafte Sache "nur" zur (Abholung zur) Durchführung der Reparatur anzubieten/bereitzuhalten. Dann geschähe eine käuferveranlaßte Rücksendung zwecks Mängelbeseitigung im Auftrag des "eigentlich" rückholpflichtigen Verkäufers, sodaß der Käufer dann jedenfalls die Kosten für die Versendung zum Verkäufer/zur Reparatur-Stelle ersetzt verlangen könnte.

b) dort, wo auch die Kaufvertragsleistung geschuldet ist (d.h. am Verkäufersitz)?

Dann müßte der Käufer bei einem Reparatur-Verlangen die Sache dem nacherfüllungspflichtigen Verkäufer am "Verkäufersitz" übergeben bzw. dorthin transportieren. Die Transportkosten dafür müßte allerdings der Verkäufer tragen, d.h. erstatten - allerdings "nur" im Umfang des Erforderlichen ( also kein Ersatz von Reparatur-Transportkosten des Käufers, die ihm für die Rücksendung/Übergabe der Sache zur Mängelbeseitigung entstanden, jedoch unnötig sind. Wenn der Verkäufer also die Übernahme von "normalen" Paketkosten anbietet, dann können keine unnötigen Fahrtkosten für eine Fahrt zum Verkäufer zurückverlangt werden. Wenn der Verkäufer eine "Selbstabholung" anbietet, dann braucht er kein (teures) Transportunternehmen zu bezahlen, das ihm ein nicht paketversandfähiges, mangelhaftes Möbelstück zur Reparatur anliefert.

gilian
Board-Champion

Beiträge: 4301


 

Gesendet: 15:23 - 10.01.2006

Ich habe mir einen Satellitenreseiver bei einer deutschen
Inetfirma bestellt.
Er wurde geliefert und funktionierte nicht.
Eine Mail genügte und ein Neuer wurde sofort an mich abgeschickt.
Dem neuen Gerät lagen Rücksendemarken für das defekte Gerät bei.
Das nenn ich Service.
LG
gilian
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


 

Gesendet: 17:55 - 10.01.2006

Jawohl, so soll es sein. Als wir hier unsere Routeraktion gehabt haben, funktionierten zwei (!) Router nicht. Erst nach einigen Diskussionen wurden die dann zurückgenommen. Der Dritte (von einer anderen Firma) funktionierte dann...
Dominator
Premium-User

Beiträge: 556


 

Gesendet: 17:56 - 10.01.2006

Hallo,

ich meine nach Rücksprache mit deinem Händler kannst du das Gerät in der Garantiezeit immer unfrei zurückschicken.
Der Händler muß nur bescheid wissen das er eine Rücksendung bekommt damit er das Päckchen auch annimmt.
Bei meinem Monitor war es auch so, ich habe den Händler angerufen und dann war die Sache geregelt.
LG
Klaus
coaster_omma
Boardkaiser

Beiträge: 2198


 

Gesendet: 20:27 - 10.01.2006

Auf jeden Fall mit dem Empfänger vorher sprechen! Manche nehmen unfreie Sendungen nicht an, dann hast Du die Rücksendekosten auch noch am Hals. Oft erhält man einen Rücksendeaufkleber - sehr praktisch.

Du solltest mal einen Blick in die AGB oder sonstigen Bestimmungen werfen. Dort wird es meistens erklärt.
My PC
Boardmeister

Beiträge: 898


 

Gesendet: 20:43 - 10.01.2006

zu Gillians bericht: Wow, das sit ein Service Asl wir unseren Router bestellt haben kam...natürlich erstmal etwas vollkommen falches. das mussten wir dnn wieder zurück senden und eine halbe ewigkeit später kam dann das richtige

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