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 Forum Index —› PC Sicherheit —› Zufällig fremdes Passwort mitbekommen, was jetzt?
 


Autor Mitteilung
Elron
Power-User

Beiträge: 179


Gesendet: 17:44 - 08.01.2006

Also, mal ne gesetzliche Frage:

Wenn ich zufällig ein Passwort zu einer Webseite o.ä. mitbekomme (also nicht geknackt!), habe ich mich da bereits strafbar gemacht?
shark-bay
Boardkaiser

Beiträge: 2350


 

Gesendet: 17:48 - 08.01.2006

Des glaub ich nicht, sonst könnte ich jetzt meinen Benutzernamen und das Passwort von irgendeiner Seite hier hin schreiben und alle die es lesen würden sich strafbar machen...

gruß

shark

/hmmm oder doch...
Elron
Power-User

Beiträge: 179


 

Gesendet: 17:51 - 08.01.2006

so z.b.:
Ich will auf die webseite von meinem freund (per ip) und verwechsle 2 Zahlen. Da komme ich auf eine andere seite, wo eine Textdatei drauf ist, mit einem benutzernamen & kennwort...
wäre das strafbar?
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


 

Gesendet: 17:51 - 08.01.2006

Sehe ich auch so. Ich würde aber so fair sein und dem HP-Besitzer mein Wissen mitteilen, damit er das Passwort ändern kann. Vielleicht hatten ja noch andere zufällig...
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 17:52 - 08.01.2006

Dafür, dass Du zufällig etwas mitbekommst, kannst Du ja nichts.
Strafbar machst Du Dich aber, wenn Du es widerrechtlich benutzt.

Wenn Dir auf der Straße plötzlich eine Pistole vor die Füße fällt, kann Dir doch niemand einen Vorwurf machen.
Aber wehe, Du hebst sie dann auf und ballerst damit in der Gegend rum!

Nubira
Elron
Power-User

Beiträge: 179


 

Gesendet: 17:54 - 08.01.2006

püh... danke...
dann werde ich den besitzer mal informieren...

p.s und was ist, wenn man die pistole nur aufhebt
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 12:04 - 10.01.2006

Dann ist es, sofern du sie nicht direkt zu Polizei bringst und/oder keinen Waffenschein hast, unerlaubter Waffenbesitz.

Voraussetzung ist natürlich, dies ist eine "scharfe Waffe".

Falls es eine Schreckschusswaffe ist, benötigst du auch dafür eine Genehmigung, diese ausserhalb deines befriedeten Besitztums (Grundstück, Wohnung halt Privatgelände) zu führen.

Diese Genehmigung erhälst du jedoch nur, wenn die Behörden dich als gefährdete Person anerkennen, die einen besonderen Schutz benötigt.

Ich könnte das jetzt noch länger ausbauen...

LG, Magneto

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