GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Elron Power-User Beiträge: 179 | Gesendet: 17:44 - 08.01.2006 Also, mal ne gesetzliche Frage: Wenn ich zufällig ein Passwort zu einer Webseite o.ä. mitbekomme (also nicht geknackt!), habe ich mich da bereits strafbar gemacht? |
shark-bay
Boardkaiser Beiträge: 2350
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Gesendet: 17:48 - 08.01.2006 Des glaub ich nicht, sonst könnte ich jetzt meinen Benutzernamen und das Passwort von irgendeiner Seite hier hin schreiben und alle die es lesen würden sich strafbar machen... gruß shark /hmmm oder doch... |
Elron
Power-User Beiträge: 179
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Gesendet: 17:51 - 08.01.2006 so z.b.: Ich will auf die webseite von meinem freund (per ip) und verwechsle 2 Zahlen. Da komme ich auf eine andere seite, wo eine Textdatei drauf ist, mit einem benutzernamen & kennwort... wäre das strafbar? |
caboehmer
Boardkaiser Beiträge: 2633
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Gesendet: 17:51 - 08.01.2006 Sehe ich auch so. Ich würde aber so fair sein und dem HP-Besitzer mein Wissen mitteilen, damit er das Passwort ändern kann. Vielleicht hatten ja noch andere zufällig... |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 17:52 - 08.01.2006 Dafür, dass Du zufällig etwas mitbekommst, kannst Du ja nichts. Strafbar machst Du Dich aber, wenn Du es widerrechtlich benutzt. Wenn Dir auf der Straße plötzlich eine Pistole vor die Füße fällt, kann Dir doch niemand einen Vorwurf machen. Aber wehe, Du hebst sie dann auf und ballerst damit in der Gegend rum! Nubira |
Elron
Power-User Beiträge: 179
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Gesendet: 17:54 - 08.01.2006 püh... danke... dann werde ich den besitzer mal informieren... p.s und was ist, wenn man die pistole nur aufhebt |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 12:04 - 10.01.2006 Dann ist es, sofern du sie nicht direkt zu Polizei bringst und/oder keinen Waffenschein hast, unerlaubter Waffenbesitz. Voraussetzung ist natürlich, dies ist eine "scharfe Waffe". Falls es eine Schreckschusswaffe ist, benötigst du auch dafür eine Genehmigung, diese ausserhalb deines befriedeten Besitztums (Grundstück, Wohnung halt Privatgelände) zu führen. Diese Genehmigung erhälst du jedoch nur, wenn die Behörden dich als gefährdete Person anerkennen, die einen besonderen Schutz benötigt. Ich könnte das jetzt noch länger ausbauen... LG, Magneto |
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