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 Forum Index —› Off Topic —› Bedingungen zum Führerschein ab 17
 


Autor Mitteilung
PCfreak
registriert

Beiträge:


Gesendet: 18:14 - 26.09.2005

Der Führerschein ab 17 Jahren ist jetzt auch endlich in NRW eingeführt. Meine Fragen sind diesbezüglich: Welche Bedingungen werden an mich und an meinen Beifahrer, in dem Falle meinen Vater, gestellt?

Ich habe schon mit Google gesucht, auch was gefunden, aber für den Modellversuch in Niedersachsen. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob die Bedingungn auch für NRW gelten?
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 18:19 - 26.09.2005

Hier ist es mal für Bayern beschrieben.
Ich glaube nicht, dass es da für die verschiedenen Bundesländer unterschiedlich ist, denn der Führerschein gilt ja nicht nur in einem Bundesland.

http://www.trp1.de/t3/index.php?id=37&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4220&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1

Nubira
PCfreak
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 18:21 - 26.09.2005

Danke Nubira, aber der Bericht, wenn man ihn so nennen mag, ist nicht grade ausführlich. Ich suche mehr Informationen!
coaster_omma
Boardkaiser

Beiträge: 2198


 

Gesendet: 18:33 - 26.09.2005
Shaolin
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 18:41 - 26.09.2005

@PC Freak,ich hab mir mal die Mühe gemacht,bei Google etwas über dieses Thema rausgesucht,ich hoffe es hilft dir weiter.

Außerdem ein wollte ich noch selber über das Thema sagen und zwar ist es so viel ich weiß in NRW jetzt erlaubt,den Führerschein schon ab 17 zu bekommen,nur die Voraussetzungen dabei ist allerdings,das ein Elternteil,als Beifahrer dabei sein muss,d.h.du darfst nicht alleine mit dem Auto fahren.http://news.google.de/nwshp?hl=de&tab=wn&q=F%C3%BChrerschein%20in%20NRW[Link zum eingefügten Bild][Link zum eingefügten Bild]
pc-socke
Board-Champion

Beiträge: 4013


 

Gesendet: 09:59 - 27.09.2005

Kleine Frage,kann ich mit 16 schon den Autoführerschein machen?
coaster_omma
Boardkaiser

Beiträge: 2198


 

Gesendet: 11:10 - 27.09.2005

Die Voraussetzungen stehen u.a. alle in dem obigen Link der Stadt Köln (einschl. Antragsformulare)....
Zitat:
Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Er kann gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein gestellt werden.

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