GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
mumbolino Boardkönig Beiträge: 1673 | Gesendet: 18:37 - 02.09.2005 Mich haben Sie mit den LKW auf einer Landstrasse mit 69 in einer 50ger Zone geblitzt. Jetzt kam der Bescheid---69 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ist das nicht ein bissel happig?Hat jemand Erfahrung in dieser Sache,sollte ich Berufung einlegen. Also ich finde es schon unverschämt. Natürlich muß man bestraft werden,aber in dieser Höhe? LG Heiko |
rolf
Boardmeister Beiträge: 968
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Gesendet: 19:00 - 02.09.2005 berufung nützt nichts! der punkt in flensburg ist dumm. die höhe des verwarngelds geht in ordnung. wo 50 gefahren werden darf (weil z.b. kinder in der nähe sein könnten - oder allgemeiner eine wohngegend etc.) sollte es bei 50 bleiben. wärest du 65 gefahren, hättest du wohl keinen punkt bekommen und hättest 15 euro bezahlt. in der messung sind übrigens immer toleranzen berücksichtigt. also: wie schnell bist du wirklich gefahren? gruss rolf |
coaster_omma
Boardkaiser Beiträge: 2198
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Gesendet: 19:14 - 02.09.2005 Hi, kommt auch immer darauf an, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier mal die Übersicht vom ADAC. Scheint eher, als wäre das eine 30- Strecke gewesen??? Bearbeitungsgebühren fallen "natürlich" auch noch an... LG coasti |
Mr.Hossato
Boardkönig Beiträge: 1374
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Gesendet: 21:20 - 02.09.2005 Kommt mir auch bisschen viel vor, ich könnte mir auch vorstellen das es eine 30-Zone war... |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 23:21 - 02.09.2005 Nun 69 €, die Zahl stimmt irgendwie nicht. 19 km zu schnell ist nicht so teuer. Schau mal nach, was Dir vorgeworfen wird. In Deinem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Berufung kannst Du nicht einlegen, da Du ja nicht verurteilt bist. In Deinem Fall spricht man von einem Verwaltungsakt. Dagegen ist Widerspruch zulässig. Solltest Du aber keine Gründe vorbringen können, dann hast Du nur noch mehr Kosten zu tragen. Gruß Donald |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 23:24 - 02.09.2005 Hast Du einen Bußgeldbescheid in den Händen, dann kannst Du im Falle des Widerspruchs mit einer Gerichtsverhandlung rechnen. Wenn Dir hier nichts einfällt wird es teuer. Gruß Donald |
mumbolino
Boardkönig Beiträge: 1673
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Gesendet: 19:08 - 03.09.2005 69-3kmh Toleranz,also 16 kmh zu schnell.Es war eine Landstrasse-dann eine ganz normale Einmündung einer Nebenstrasse,da war der Blitzer. Ich bin in diesen Jahr schon 2 Mal geblitzt wurden.Ob das auch ins Gewicht fällt.Erfahren die einzelnen Kreisbehörden(waren immer verschiedene)untereinander davon? LG Heiko |
coaster_omma
Boardkaiser Beiträge: 2198
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Gesendet: 19:44 - 03.09.2005 Hast Du nun einen Anhörungsbogen bekommen oder schon den Bescheid? Kann Dir nur raten, ganz höflich und emotionsfrei bei dem betreffenden Ordnungsamt anzurufen und Dir das mal erklären zu lassen. Stellst Du einen Widerspruch fest, diskutiere besser nicht mit dem Beamten. Im Anhörungsbogen kannst Du ganz sachlich Deine Argumente aufführen, falls Du Widersprüche festgestellt hast. Wenn Du bereits einen Bußgeldbescheid bekommen hast, geht das nicht mehr. Da würde ich besser zahlen, auch wenn´s weh tut. Vermute auch, dass es mit der Wiederholung zusamenhängen könnte. Auf der ADAC-Seite steht etwas ähnliches. Wenn Du im ADAC bist, schadet auch dort eine Anfrage nicht. |
Kernow
Premium-User Beiträge: 529
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Gesendet: 19:49 - 03.09.2005 |
caboehmer
Boardkaiser Beiträge: 2633
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Gesendet: 19:53 - 03.09.2005 Man sammelt nur Punkte - wie oft man geblitzt wurde, ist unerheblich. |
coaster_omma
Boardkaiser Beiträge: 2198
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Gesendet: 20:03 - 03.09.2005 Das schreibt der ADAC: Zitat: |
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