GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
albummi Premium-User Beiträge: 598 | Gesendet: 12:44 - 20.08.2005 ich habe von einem brennprogramm namens alkohol gehört. ist das legal und wo kriege ich das her? |
afrikaner
Boardmeister Beiträge: 678
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Gesendet: 13:29 - 20.08.2005 Hallo albummi cie pc-welt und Computer-bild haben dazu Ende des letztem Jahres einen Breicht veröffentlicht. Schau doch einfach unter deren Archive nach und lad es Dir runter. Gruss afri http://www.pcwelt.de http://www.computerbild.de |
stolzwieoscar
Boardkaiser Beiträge: 3055
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Gesendet: 17:48 - 20.08.2005 hallo Martin, Meines Wissens gehört Alkohol 120% ( Brennprogramm ) zu den Progis die kopiergeschützte Medien (Copyrightgesetzes) umgehen können und somit in Deutschland verboten und damit illegal sind. Deswegen wird hier auf dem Forum, sehr sensibel darauf reagiert, denn mit Hilfe und Tipps begibt man sich schnell auch in die Illegalität. Zitat: Quelle http://www.dooyoo.de/anwendungen/clonecd-4/814939/ Was mich nun an der Sache wundert, dass diese Software ja noch angeboten wird! Vllt gibt es eine "entschärfte" Version für Deutschland?? Dem Forum einen eventuellen Schaden zu zufügen, erlauben mir es nicht den Link hier rein zusetzten! Gesehen habe ich es aber schon mal in Google...... Aber vllt kann unsere Rechtsabteilung sprich Donald dazu noch was posten. Gruss Rolli |
Deichkind
Board-Champion Beiträge: 5022
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Gesendet: 17:56 - 20.08.2005 Es gibt von Franzis eine entschärfte Alcohol 12 % Version...Insofern sollte das Teil legal zu haben sein. Die "alte" ist es natürlich nicht, da sie den Kopierschutz umgeht. |
albummi
Premium-User Beiträge: 598
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Gesendet: 18:47 - 20.08.2005 ok danke für die hilfe |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 20:57 - 20.08.2005 @ Rolli Dein Wunsch sei mir Befehl. Viel Spaß beim Lesen. Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen nicht mehr erlaubt. Das Gesetz unterscheidet hierbei grundlegend hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen privaten und gewerblichen Anwendern. Eine private Anwendung liegt immer dann vor, wenn die Nutzung des Kopierschutzprogrammes lediglich zum Eigengebrauch dient oder für den mit dem Täter persönlich verbundenen Personen. Hierbei handelt es sich um den engsten Familien- oder Freundeskreis des Kopierers, wobei die Rechtsprechung hier einmal die Zahl von maximal sieben Personen festgelegt hat. Gewerblich ist alles, womit sich Geld verdienen lässt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Kopierer für eine kopierte CD bspw. mehr verlangt, als der Rohling im Laden kosten würde. Für Privatpersonen ist der Besitz von Kopierschutzumgehungssoftware erlaubt, dient der Besitz jedoch gewerblichen Zwecken, d.h. bei der Weitergabe von kopierten Medien werden Gewinne erzielt, ist gemäß § 95 a Abs. 3 Urhebergesetz bereits der Besitz von Kopierschutzprogrammen nicht erlaubt. Grundsätzlich verboten gemäß § 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf und Werbung von Kopierschutzknackern. Da Programme, die einen Kopierschutz umgehen können, in Deutschland in der Regel nicht mehr im Internet angeboten werden, dürfte der Download von einem ausländischen Server bereits eine Einfuhr darstellen, die nicht erlaubt ist. Dies gilt somit auch für Patches, die an sich harmlose Kopierprogramme dahingehend verändern, dass diese doch zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen genutzt werden können. Das Urheberrechtsgesetz wollte jedoch eine Strafbarkeit von großen Teilen der Internetnutzer vermeiden. § 108 b Urheberrechtsgesetz sieht daher vor, dass nur Gewerbetreibende bei Umgehung des Kopierschutzes oder Einführung oder Verbreitung bestraft werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Obwohl somit dem Privatkopierer keine Strafverfolgung droht, ist sein Handeln nicht ganz ohne Risiko. Der Urheber hat bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen immer noch Schadenersatzansprüche. Diese bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche. Gruß Donald Quelle: Internetrecht Rostock |
stolzwieoscar
Boardkaiser Beiträge: 3055
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Gesendet: 21:46 - 20.08.2005 Danke Donald!! Ein Pc-Forum mit eigener Rechtsabteilung , wer hat das schon?? Gruss Rolli |
albummi
Premium-User Beiträge: 598
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Gesendet: 09:19 - 21.08.2005 @donald also heißt das jetzt wenn ich den link irgendwo finde das ich das rogramm besitzen und damit auch was kopieren darf? |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 10:33 - 21.08.2005 Hallo albummi, erlaubt ist die ausschließlich private Nutzung ohne einen Kopierschutz zu knacken. Wenn Du bei google den Begriff alcohol eingibst, erfährst du mehr über das Programm. Nubira |
Mr.Hossato
Boardkönig Beiträge: 1374
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Gesendet: 12:13 - 21.08.2005 @Donald als was bist Du denn genau beruflich tätig? |
albummi
Premium-User Beiträge: 598
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Gesendet: 14:06 - 21.08.2005 ok danke |
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Version 3.1 | Load: 0.003794 | S: 1_2 |