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 Forum Index —› Software, Internet —› Alcohol legal?
 


Autor Mitteilung
albummi
Premium-User

Beiträge: 598


Gesendet: 12:44 - 20.08.2005

ich habe von einem brennprogramm namens alkohol gehört.
ist das legal und wo kriege ich das her?
afrikaner
Boardmeister

Beiträge: 678


 

Gesendet: 13:29 - 20.08.2005

Hallo albummi

cie pc-welt und Computer-bild haben dazu Ende des letztem Jahres einen Breicht veröffentlicht.
Schau doch einfach unter deren Archive nach und lad es Dir runter.
Gruss afri
http://www.pcwelt.de
http://www.computerbild.de
stolzwieoscar
Boardkaiser

Beiträge: 3055


 

Gesendet: 17:48 - 20.08.2005

hallo Martin,

Meines Wissens gehört Alkohol 120% ( Brennprogramm ) zu den Progis die kopiergeschützte Medien (Copyrightgesetzes) umgehen können und somit in Deutschland verboten und damit illegal sind.
Deswegen wird hier auf dem Forum, sehr sensibel darauf reagiert, denn mit Hilfe und Tipps begibt man sich schnell auch in die Illegalität.

Zitat:
Seit dem 01.01.2003 ist es strafbar, Tools anzubieten, mit denen Kopierschutzmechanismen umgangen werden können, weil die CD bzw. DVD als robust und langzeittauglich eingestuft wurde. Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Deshalb ist die neue "ClonyXXL" Version z.B. auch nicht mehr dazu geeignet, die Daten direkt in "CloneCD" zu übertragen. Das neue Gesetz beinhaltet noch einige weitere Punkte und ist europaweit gültig.



Quelle http://www.dooyoo.de/anwendungen/clonecd-4/814939/

Was mich nun an der Sache wundert, dass diese Software ja noch angeboten wird! Vllt gibt es eine "entschärfte" Version für Deutschland??

Dem Forum einen eventuellen Schaden zu zufügen, erlauben mir es nicht den Link hier rein zusetzten!
Gesehen habe ich es aber schon mal in Google......


Aber vllt kann unsere Rechtsabteilung sprich Donald dazu noch was posten.

Gruss Rolli
Deichkind
Board-Champion

Beiträge: 5022


 

Gesendet: 17:56 - 20.08.2005

Es gibt von Franzis eine entschärfte Alcohol 12 % Version...Insofern sollte das Teil legal zu haben sein. Die "alte" ist es natürlich nicht, da sie den Kopierschutz umgeht.
albummi
Premium-User

Beiträge: 598


 

Gesendet: 18:47 - 20.08.2005

ok danke für die hilfe
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 20:57 - 20.08.2005

@ Rolli

Dein Wunsch sei mir Befehl. Viel Spaß beim Lesen.

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen nicht mehr erlaubt. Das Gesetz unterscheidet hierbei grundlegend hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen privaten und gewerblichen Anwendern. Eine private Anwendung liegt immer dann vor, wenn die Nutzung des Kopierschutzprogrammes lediglich zum Eigengebrauch dient oder für den mit dem Täter persönlich verbundenen Personen. Hierbei handelt es sich um den engsten Familien- oder Freundeskreis des Kopierers, wobei die Rechtsprechung hier einmal die Zahl von maximal sieben Personen festgelegt hat. Gewerblich ist alles, womit sich Geld verdienen lässt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Kopierer für eine kopierte CD bspw. mehr verlangt, als der Rohling im Laden kosten würde.



Für Privatpersonen ist der Besitz von Kopierschutzumgehungssoftware erlaubt, dient der Besitz jedoch gewerblichen Zwecken, d.h. bei der Weitergabe von kopierten Medien werden Gewinne erzielt, ist gemäß § 95 a Abs. 3 Urhebergesetz bereits der Besitz von Kopierschutzprogrammen nicht erlaubt. Grundsätzlich verboten gemäß § 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf und Werbung von Kopierschutzknackern. Da Programme, die einen Kopierschutz umgehen können, in Deutschland in der Regel nicht mehr im Internet angeboten werden, dürfte der Download von einem ausländischen Server bereits eine Einfuhr darstellen, die nicht erlaubt ist. Dies gilt somit auch für Patches, die an sich harmlose Kopierprogramme dahingehend verändern, dass diese doch zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen genutzt werden können.



Das Urheberrechtsgesetz wollte jedoch eine Strafbarkeit von großen Teilen der Internetnutzer vermeiden.

§ 108 b Urheberrechtsgesetz sieht daher vor, dass nur Gewerbetreibende bei Umgehung des Kopierschutzes oder Einführung oder Verbreitung bestraft werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Obwohl somit dem Privatkopierer keine Strafverfolgung droht, ist sein Handeln nicht ganz ohne Risiko. Der Urheber hat bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen immer noch Schadenersatzansprüche. Diese bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche.

Gruß Donald


Quelle: Internetrecht Rostock
stolzwieoscar
Boardkaiser

Beiträge: 3055


 

Gesendet: 21:46 - 20.08.2005

Danke Donald!!

Ein Pc-Forum mit eigener Rechtsabteilung , wer hat das schon??

Gruss Rolli
albummi
Premium-User

Beiträge: 598


 

Gesendet: 09:19 - 21.08.2005

@donald
also heißt das jetzt wenn ich den link irgendwo finde das ich das rogramm besitzen und damit auch was kopieren darf?
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 10:33 - 21.08.2005

Hallo albummi,
erlaubt ist die ausschließlich private Nutzung ohne einen Kopierschutz zu knacken.

Wenn Du bei google den Begriff alcohol eingibst, erfährst du mehr über das Programm.

Nubira
Mr.Hossato
Boardkönig

Beiträge: 1374


 

Gesendet: 12:13 - 21.08.2005

@Donald als was bist Du denn genau beruflich tätig?
albummi
Premium-User

Beiträge: 598


 

Gesendet: 14:06 - 21.08.2005

ok
danke

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