GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
pc-socke Board-Champion Beiträge: 4013 | Gesendet: 11:10 - 26.07.2005 hallo, es ist doch richtig das der kauf/Verkauf von Dauerkarten in EBAY! verboten ist. Wen man bei ebay guckt sieht man immer wieder:HSV Dauerkarte,Leverksuen dauerkarte. Warum löschen ebay diese Auktionen nicht,wenn sie angeblich verboten sind? Was passiert mit denen die sich eine Dauerkarte ersteigern?Werden die Ärger bekommen oder kann man sie ohne angst ersteigern? |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 11:58 - 26.07.2005 Da würde ich ganz einfach beim Verein mal nachfragen, ob die den Verkauf von Dauerkarten gestatten. Dann bist Du immer auf der sicheren Seite. Nubira |
pc-socke
Board-Champion Beiträge: 4013
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Gesendet: 12:50 - 26.07.2005 Auf Grund des zunehmenden Handels mit Bayer 04-Tickets in Online-Auktionshäusern (ebay etc.), bei professionellen Kartenanbietern oder durch Zeitungsinserate, wonach wir gegen diese Art der Weiterveräußerung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werden. wenn es verboten ist, warum bleiben die angebote in ebay bestehen? wer kriegt denn den ärger der käufer oder verkäufer? |
pc-socke
Board-Champion Beiträge: 4013
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Gesendet: 12:50 - 26.07.2005 den obigen text habe ich nachgelesen |
pc-socke
Board-Champion Beiträge: 4013
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Gesendet: 13:05 - 26.07.2005 |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 15:39 - 26.07.2005 Zitat: Auf jeden Fall bekommt als erstes der Käufer den Ärger, wenn er die Karten benutzt. Und wenn ihm jemand auf die Schliche kommt, ist der Verkäufer auch dran. Zitat: Ich glaube, dass man nicht ebay für alles verantwortlich machen sollte. Und wenn jemand geklaute Sachen verkauft, hat auch immer ebay die Schuld. Du hast Dich doch schließlich auch informiert. Nubira |
Freddy
Power-User Beiträge: 156
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Gesendet: 12:54 - 27.07.2005 Hallo, also ich habe mal hier geschaut: http://bundesliga.de Die haben mir als Antwort geschrieben: Guten Tag, die ATGB´s der Clubs sagen deutlich, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist. MFG DFL-Info Ich verstehe das also so: Das " öffentliche " Anbieten von solchen Karten ist nicht zulässig, sowie der Verkauf vor Stadien also auch nicht. Die Karten dürfen also nur von dem eigendlichen Käufer gebraucht werden, der die Karte bei den Vereinen oder an Stadien direkt gekauft hat. |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 13:04 - 27.07.2005 Dann müßte jeder Dauerkarteninhaber außer seiner Karte den Personalausweis und den Kaufbeleg vorzeigen. Eventuell könnte man die Karte aus personifizieren mit Daten und Foto. Doch wo kein Kläger ist auch kein Richter. Gruß Donald |
Freddy
Power-User Beiträge: 156
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Gesendet: 13:07 - 27.07.2005 Ja, da hast du Recht, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, oder? |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 13:18 - 27.07.2005 Stimmt, dies ist ein gültiger Rechtsgrundsatz. Wenn ich eine im Gesetz beschriebene Handlung vollziehe, dann kann ich mich nicht darauf berufen, daß ich nicht gewußt habe, das dies strafbar ist. Der Verkauf einer Eintrittskarte ist jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier müßte der Verein gegen den Verkäufer vorgenen, wenn er seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzten möchte. Das setzt voraus, daß er Kenntnis von der Sachlage hat und gewillt ist dagegen vorzugehen. Gruß Donald Gruß Donald |
Freddy
Power-User Beiträge: 156
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Gesendet: 13:22 - 27.07.2005 Ja, dass ist volkommen richtig und ich denke mal, dass viele Vereine andere Sorgen haben, als sich um diese paar Ausnahmen zu kümmern - gefälschte Karten zum Beispiel |
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