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Autor Mitteilung
pc-socke
Board-Champion

Beiträge: 4013


Gesendet: 11:59 - 01.07.2005

bay kann Mitglieder wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die Ebay-Grundsätze vorläufig oder endgültig sperren. Wehe dem, der gegen eine Sperre klagt. Dann kann es sein, dass Ebay den Vorgang kurzerhand mit einer ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft abschließt. Grundlage dafür sind die AGB, § 4 Nr. 5. Für ein betroffenes Mitglied hätte sich damit der Handel über Ebay für alle Zeiten erledigt, denn neu anmelden geht nicht mehr. Ob Sperre oder Kündigung berechtigt sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Mit einem solchen Fall hat sich kürzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) beschäftigt. Als sich ein Kläger gegen eine Sperre wehrte, kündigte Ebay die Mitgliedschaft mit einer Frist von 14 Tagen. Für das OLG gab es an dieser Praxis nichts zu beanstanden (Urteil vom 18.05.2005, Az. 7 U 169/04). Weder ist die Kündigungfrist von 14 Tagen als unangemessen anzusehen noch muss Ebay die Kündigung begründen.
Fab4
Boardkaiser

Beiträge: 3687


 

Gesendet: 13:31 - 01.07.2005

Finde ich auch richtig. Man stelle sich vor jemand handelt rechtswidrig, und kann ihn nur über Jahrelange Prozesse kicken. Wenn die AGB die Klausel beinhalten, hat man eben schlechte Karten im Ernstfall.
stolzwieoscar
Boardkaiser

Beiträge: 3055


 

Gesendet: 21:02 - 01.07.2005

....so sehe ich das auch....

(zur Not kann man ja immer noch einen Freund bitten, der.....)
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 14:06 - 02.07.2005

Vertrag ist Vertrag, auch wenn es manchmal schwerfällt.

Gruß Donald

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