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Autor Mitteilung
PCfreak
registriert

Beiträge:


Gesendet: 16:57 - 20.06.2005

Wir haben in der letzten Geschichtsstunde eine RTL-Dokumentation über die Nürnberger Prozesse gesehen.
Nun sollen wir sagen ob, die in der Doku gezeigten Vorgehensweise im Prozess sinnvoll waren im Bezug zu den Taten und den Tätern.
Ich habe mir folgendes notiert:

- Der Umgang war sinnvoll, weil die Amerikaner der Welt und besonders der deutschen Bevölkerung zeigen wollten, was wirklich in den "Konzentrationslagern" geschah und wer alles dahinter steckte.
Dazu haben sie alle deutschen Dokumente erfasst um den Menschen einen noch besseren Einblick zu verschaffen.

- Die Amerikaner haben den führenden Nazis gerechte Chancen und ein Recht auf die Suche eines deutschen Anwalts gegeben. Dadurch wollten sie zeigen, dass sie die Deutschen trotz dieser Beweislast und den skrupelosen Morden, als normale Angeklagte sahen und sich so der Welt als gerechte Retter zeigten.

- Ich finde es nicht sinnvoll, dass die Amerikaner den Anklagepunkt "Verbrechen gegen die Meschlichkeit" nur als einen Zusatzpunkt angesehen haben, obwohl es 12 Millionen Tote gab. Das wäre eigentlich der Hauptgrund für einen Prozess.

- Dass die führenden Nazis erhängt und später in den Öfen in Dachau verbrannt wurden, genau so wie es die Deutschen mit den Juden gemacht haben, fand ich nicht so klug, denn dadurch haben sie gezeigt, dass sie doch nicht die "gerechten Retter" waren, sondern auch die schon toten Menschen in den Öfen verbrannten um angeblich den Toten das gleiche Leid hinzu züfügen. Ich meine sie wollten sich einfach nur die lästigen Leichen vom Hals halten.

Denkt ihr ich habe mir das so richtig erschlossen oder fehlen irgendwelche wichtige Askpekte?

Danke schon mal!


Ein Feedback reicht schon!
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 17:36 - 20.06.2005

Zitat:
im Bezug zu den Taten....Verbrechen gegen die Meschlichkeit" nur als einen Zusatzpunkt
Es war kein Zusatzpunkt, sondern einer der 4 Anklagepunkte:

1.Verschwörung gegen den Weltfrieden

2.Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges

3.Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht

4.Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Außerdem waren es nicht alleine die Amerikaner, die diesen Prozess geführt haben.
In der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 beschlossen die Alliierten, alle an den Kriegsverbrechen des 2. Weltkrieges Beteiligten und dafür Verantwortlichen zu verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen.
Die Verfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher wollten die Alliierten selbst und gemeinsam durchführen. Nach der Kapitulation Deutschlands einigten sich die vier Alliierten - USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich - am 8. August 1945 im Londoner Abkommen auf die juristischen und organisatorischen Grundlagen und schufen den Internationalen Militärgerichtshof zur Durchführung der Prozesse.



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