GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Donald Boardkaiser Beiträge: 2682 | Gesendet: 14:02 - 19.05.2005 Auf Drucker müssen urheberrechtliche Abgaben gezahlt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, das dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) vorliegt. Die Richter wiesen die Revision von HP gegen ein gleich lautendes Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Dezember letzten Jahres ab. In einem Musterprozess war HP stellvertretend für die Druckerhersteller von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) auf Zahlung einer Abgabe verklagt worden. Nach Ansicht von HP sind die von der VG Wort verlangten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker nicht berechtigt. Das geltende Recht sieht dem Bitkom zufolge aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Laut dem Hersteller würden Drucker nicht hauptsächlich dafür genutzt, um Kopien herzustellen. HP kündigte an, gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen zu wollen. Dann müsste der Bundesgerichtshof den Fall endgültig entscheiden. Der Herstellerverband Bitkom sieht durch das Urteil deutsche Händler und Anbieter im Nachteil: Bestätigt der Bundesgerichtshof die Stuttgarter Entscheidungen, sei mit Preiserhöhungen für die Geräte in Deutschland zu rechnen, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Gruß Donald |
Deichkind
Board-Champion Beiträge: 5022
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Gesendet: 16:06 - 19.05.2005 interessantes Urteil - war aber irgendwie zu erwarten Besteht die Rücknahmeverpflichtung in Teilbereichen der Industrie ja schon länger. |
caboehmer
Boardkaiser Beiträge: 2633
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Gesendet: 17:04 - 19.05.2005 Zitat: Das sollen die mir mal zeigen, wie ich mit meinem Laserdrucker Kopien machen kann. Wie immer bei der VG Wort geht es nur um "Kohle machen" und um nichts anderes! |
Fab4
Boardkaiser Beiträge: 3687
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Gesendet: 18:16 - 19.05.2005 volle Zustimmung |
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