GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Donald Boardkaiser Beiträge: 2682 | Gesendet: 16:20 - 24.03.2005 Kostenlos sind ab sofort Versicherungsnehmer einer Haftpflicht bei der Huk-Coburg gegen Schäden durch Internet-Viren versichert. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben den "Privat-Haftpflichtschutz" um entsprechende Klauseln erweitert. Die Versicherung bietet ihren Kunden eine Absicherung vor Forderungen, die auch durch die ungewollte Verbreitung von Viren auf elektronischem Weg entstehen können. Laut der Huk-Coburg können Absender von den Empfängern von Schadprogrammen für Ausfälle oder Verluste haftbar gemacht werden, wenn zum Beispiel eine verseuchte Datei unwissendlich weitergegeben wird. Bestehende Haftpflichtpolicen können dem Unternehmen zufolge um den neuen Virenschutz erweitert werden. Die Versicherung gilt weltweit und auch für Familienangehörige. Im Schadensfall will die Huk-Coburg mit bis zu 50 Millionen Euro haften. Einen Virenscanner und eine Firewall setzt die Versicherung voraus. Quelle: chip.de Gruß Donald |
tommes
Boardmeister Beiträge: 979
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Gesendet: 16:26 - 24.03.2005 soweit ich weiss, sind nur firmen schadensersatzpflichtig und zwar in dem fall, wenn sie fahrlässig handeln. das ist mein letzter wissensstand. kannst du mal ein bisschen mehr zum thema posten? gruß thomas |
caboehmer
Boardkaiser Beiträge: 2633
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Gesendet: 19:28 - 24.03.2005 was anderes habe ich nicht gefunden:http://www.huk.de/produkte/recht_und_haftung/privathaftpflicht/internet_baustein.jsp MfG, Carsten |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 07:46 - 25.03.2005 @ Thomas Leider kann ich Dir, trotz intensivster Recherche, keine näheren Angaben machen. Ich habe obigen Artikel bei cip.de entdeckt und dachte er wäre interessant für die Allgemeinheit. In der Rechtsprechung gilt ein Grundsatz. Wer einen Schaden verursacht, der ist dafür haftbar zu machen. Es sei denn das entschuldigende oder rechtfertigende Gründe vorliegen. Bleibt der Unterschied ob ich vorsätzlich gehandelt habe oder fahlässiges Handeln mir zum Vorwurf gemacht wird. Wenn ich also Dateien verschicke, von denen ich weiß, daß sie Schaden anrichten, dann handel ich vorsätzlich. Für den Schaden habe ich auf jeden Fall die Verantwortung zu tragen. Denk nur mal an den Jungen aus Niedersachsen, der einen Virus verbreitet hat. Der wird sein Leben lang nur für den Schaden arbeiten und wenn er im Grab liegt, dann hat er an seine Erben Schulden hinterlassen. Im anderen Fall, wenn ich beispielsweise, ohne mein Wissen, mir einen Virus einfange und dieser schadhafte Dateien versendet, dann handel ich Fahrlässig. Hierbei müssen aber schon mehrere Umstände zusammenwirken. Zum Beispiel muß mein PC ohne Virenscanner im Hintergrund laufen und ohne aktive Firewall. Ebenso muß der Empfänger PC ungeschützt sein. Nun kann man noch den Vorsatz und die Fahrlässigkeit in bedingt und unbedingt unterteilen. Ich möchte ober hierauf nicht weiter eingehen. Fazit: Jeder sollte wissen, daß es im Internet keine absolute Sicherheit gibt. Gerade Firmen sollten ihre Computer sichern. Übrigens möchte ich gerne einmal die Versicherungsbedingungen lesen Gruß Donald |
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