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Autor Mitteilung
Steve
Boardkaiser

Beiträge: 2367


Gesendet: 09:04 - 30.09.2004

also wenn das nicht der Anfang vom Ende ist. Der BGH prüft derzeit die unterschiedlichen Rechte zwischen privaten Verbrauchern und Unternehmern. Im Ernstfall kann von einer Firma ersteigerte Ware , da es sich hier um eine juristische Person handelt, innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden. Für private Anbieter gilt das natürlich nicht.

Damit werden für mich die Fundamente von Internet Auktionen berührt. Gekauft wie gesehen, war immer etwas riskant, aber preiswerter als im normalen handel. Ich befürchte das viele Händler in dem Fall das Risiko in bare Münze umlegen, und nicht mehr so günstig anbieten werden wie bisher.

Was meint ihr ...Der Umtausch ist sicher ein Vorteil für den Konsumenten, aber wie siehts mit den Anbietern aus

LG
Steve
mumbolino
Boardkönig

Beiträge: 1673


 

Gesendet: 11:37 - 30.09.2004

Ich finde es schon richtig,das man 14 Tage umtauschen kan.Bei vielen kann es ja jetzt schon.Das die Preise steigen,glaube ich nicht,dann würden viele sicherlich beim Händler kaufen,wenn es sich nicht mehr lohnt.Außerdem schlagen viele jetzt schon beim Porto ganz schön auf.Auf die Masse gesehen-ein lohnendes Geschäft
Gruß Heiko
Daywalker01
Power-User

Beiträge: 286


 

Gesendet: 16:40 - 30.09.2004

Das mit dem Porto stimmt. was nutzt es wnn du eine CD für 4 Euro ersteigerst und 4 Euro Porto / Verpackung bezahlen musst. Für 8-10 Euro bekommst du etliche CDs schon neu...

Ich glaube aber auch, dass die Preise dann etwas "angepaßt" werden...
roadrunner
Premium-User

Beiträge: 477


 

Gesendet: 18:35 - 30.09.2004

Hi,
alles gut und schön, mit dem Umtauschrecht. ABER-die Kosten für das Einstellen der Ware, die Verkaufprovision usw. bleiben am Verkäufer hängen
Und bei Gebrauchten Spielen oder Musik CD`s
Der Käufer kopiert die CD´s und schickt sie dann wegen nichtgefallen zurück, ein gutes Geschäft, oder

Gruß
roadrunner

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