GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
amanda Boardkaiser Beiträge: 2238 | Gesendet: 16:09 - 19.03.2017 Habe gerade diese Abmahnung aus dem Spam geholt, ist natürlich nicht gerechtfertigt Ich hänge das Schreiben mal dran [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] |
amanda
Boardkaiser Beiträge: 2238
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Gesendet: 16:13 - 19.03.2017 Hatte zwar vorher schon danach gegoogelt aber nichts gefunden und jetzt ist meine Frage schon beantwortet Von der Kanzlei Schutt Waettke wurde uns bereits bestätigt, dass es sich bei dieser Abmahnung um einen Fake handelt! Diese Abmahnung stammt nicht von der Kanzlei. Schutt Waettke vertritt nicht die Firma Adobe. Auch wurde uns bestätigt, dass die Schutt Waettke nicht über die Mailadresse abmahnung@schutt-waetke.de verfügt, die als Absendeadresse angezeigt wird. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Phishing-Mail handelt. Betroffene sollten auch bei den aktuellen Fake-Abmahnungen nicht zahlen, keine Anhänge öffnen und auf keine Verlinkung klicken. |
Peng
Boardkönig Beiträge: 1327
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Gesendet: 18:06 - 23.03.2017 Ist eine Abmahnung über E-mail überhaupt rechtskräftig? Nach meinem laienjuristischen Verständnis bedarf es dafür mindestens eines Briefes, wenn nicht sogar eines eingeschriebenen. Insofern würde ich nie zahlen, wenn man mich per E-mail abmahnt, denn gerade Dein Beispiel ist der Beweis, dass die Urheberschaft des Machwerks nicht zweifelsfrei bewiesen ist. |
Xandros
Premium-User Beiträge: 521
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Gesendet: 11:47 - 25.03.2017 Zitat: Ja, ist sie. Allerdings ist das letztlich die Entscheidung eines Richters. Und dort wird das leider nicht einheitlich behandelt. Zitat: Abmahnungen können sogar mündlich erfolgen. Sie erfordern nicht der Schriftform. |
stolzwieoscar
Boardkaiser Beiträge: 3055
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Gesendet: 14:37 - 25.03.2017 Soweit ist es schon gekommen! Aber Hauptsache wir beschäftigen denn die Gerichte damit! |
Xandros
Premium-User Beiträge: 521
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Gesendet: 14:03 - 26.03.2017 Dass sich Gerichte damit beschäftigen müssen hätte sich erledigt, wenn einfach mal einheitliche Richtlinien vom BGH ausgegeben werden. Solange sich dort niemand damit beschäftigen will, entscheidet jeder Richter nach seinen eigenen Vorstellungen und Auffassungen für den jeweiligen Fall. Traurig, aber leider kein Einzelfall. Gibt genug Situationen, in denen mit unterschiedlichen Maßstäben geurteilt wird, weil einfach klare Vorgaben fehlen. Und für Manche gelten die Gesetze gar nicht.... sonst könnten sich diverse Leute (Politiker und Behörden eingeschlossen!) nicht ungestraft darüber hinwegsetzen. |
amanda
Boardkaiser Beiträge: 2238
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Gesendet: 10:51 - 30.03.2017 Diese Pishing Mails sehen so echt aus und ich finde es zum motzen das man sich mit so was abgeben muss. Aber wie doof müsste man den sein ein Adobe in einer Tauschbörse anzubieten |
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