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Autor Mitteilung
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


Gesendet: 22:09 - 14.10.2015

Moin moin,

also ich habe da den Link zu einem ONLINE VIDEO CONVERTER ,auf dem kann man sich die Videos als MP3 Konvertieren und herunterladen.
Man kann aber auch das komplette Video als MP4 herunterladen.
Mir ist bekannt das dies für den reinen Privatgebrauch erlaubt ist.

Da stelle ich mit aber nun die Frage,wie ist es bei Videos/Musik die man herunterlädt, die gaaanz aktuell ist und z.B von Warner Musik auf YouTube hoch geladen wurde (ohne GEMA Sperre).
Darf ich die auch mit dem ONLINE VIDEO CONVERTER auf meine Festplatte ziehen?

Auf der Seite des ONLINE VIDEO CONVERTER steht :

Infos
convert2mp3.net ist eine Webseite mit der du kostenlos Musik downloaden kannst bzw. Videos von YouTube.com,Dailymotion.com, Vevo.com und Clipfish.de in MP3, MP4 und weitere Formate konvertieren.
Der Service ist schnell, legal, kostenlos und ohne Registrierung.
convert2mp3.net ist ein Onlinedienst, du musst also keine Software installieren.

Mir geht es eigentlich nur darum,
nicht das dann so ein Riesen Unternehmen wie Warner Musik mir an den Kragen will und die dann irgendwie über meine IP Adresse, was wegen illegalem Kopieren rein drücken wollen.

Oder wie schaut das aus?
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 22:54 - 14.10.2015

Ich habe mir die Seite mal genau angesehen und wenn das alles so kostenlos und legal sein soll, frage ich mich doch, warum es dort nirgends Angaben zum Betreiber gibt.
Ein Impressum sucht man dort nämlich vergeblich und auch bei der Kontaktaufnahme muss man selbst zwar seine Daten angeben, aber erfährt nicht, wer diese Daten dann abruft und evtl. die Fragen beantwortet.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 09:16 - 15.10.2015

Zitat:
Ein Impressum sucht man dort nämlich vergeblich


Ich habe es gefunden:

HIER

Und wie schaut im Bezug zu YouTube aus.
Ich denke es ist OK,
der nicht?

Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 15:17 - 15.10.2015

Wenn die Kopien nur für den privaten Gebrauch erstellt werden, ist es ok.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 15:29 - 15.10.2015

Zitat:
Wenn die Kopien nur für den privaten Gebrauch erstellt werden, ist es ok.



Danke Nubira,so habe ich mir das auch gedacht.
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 17:14 - 15.10.2015

Zitat:
wie ist es bei Videos/Musik die man herunterlädt, die gaaanz aktuell ist und z.B von Warner Musik auf YouTube hoch geladen wurde [...] Darf ich die auch mit dem ONLINE VIDEO CONVERTER auf meine Festplatte ziehen?

Wenn man bei Youtube mal einen Blick in die Nutzungsbedingungen wirft, dann wird man feststellen, dass man dort gar nicht dazu berechtigt ist, irgendetwas herunter zu laden. Völlig Wurscht ob es sich dabei um ein privates Video oder ein kommerzielles Produkt handelt. Völlig egal ob das privat oder gewerblich dort eingestellt wurde.
Wer dort eine Datei herunterlädt, verstösst gegen das Urheberrecht. (Ausnahme: Man hat vom Urheber die Genehmigung. Und dann würde ich mir doch lieber die Originaldatei vom Urheber geben lassen als die häufig qualitativ abgespeckte Version auf Youtube....)
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 18:25 - 15.10.2015

>HIER< gibt es auch eine ausführliche Beleuchtung der rechtlichen Lage.
Und auch >HIER< gibt es sehr interessante Aussagen von Leute, die es wissen müssten.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 18:40 - 15.10.2015

Zitat:
YouTube AGBs: In den Allgemeinen-Geschäfts-Bedingungen von YouTube steht zwar, dass der Download von Videos nicht erwünscht, beziehungsweise nicht erlaubt sei. Da jedoch jeder Videos angucken kann, ohne den AGBs zuzustimmen, greifen diese nicht.


Ich denke damit ist man im grünen Bereich.
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 19:35 - 15.10.2015

Zitat:
Da jedoch jeder Videos angucken kann, ohne den AGBs zuzustimmen, greifen diese nicht.

Wer sagt denn sowas?

Mit der Nutzung des Angebotes stimmt man direkt den AGBs zu. Wer die AGBs ablehnt, der darf eben das Angebot nicht nutzen. Und das Nichtlesen der AGB befreit nicht von deren Wirkung und Gültigkeit.
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 19:39 - 15.10.2015

... eben Vergessen:
Die AGB stehen hier aber nicht zur Diskussion, sondern das Vervielfältigen fremden Eigentums, was bereits durch das bewusste Herunterladen (mit dem Zweck der Speicherung) erfolgt. Bereits das ist schon nicht mehr mit dem Urheberrecht vereinbar! Und damit ist man schon lange nicht mehr im grünen Bereich - völlig egal was Youtube oder andere Seitenbetreiber dazu sagen.

Aber es gibt immer irgendwelche spitzfindigen Formulierungen, mit denen jemand versucht das UrhG zu ignorieren, zu umgehen oder für nicht gültig zu erklären.... funktioniert nur nicht!
Esurb
Boardkönig

Beiträge: 1519


 

Gesendet: 11:49 - 16.10.2015

Hallo
Natürlich gibt es ein Urheberhecht, was auch seine Berechtigung hat. aber im privaten Bereich sollte man die Kirche im Dorf lassen.
@ Xandros
Zitat:
Aber es gibt immer irgendwelche spitzfindigen Formulierungen, mit denen jemand versucht das UrhG zu ignorieren, zu umgehen oder für nicht gültig zu erklären.... funktioniert nur nicht!

Wo ist eigentlich der Unterschied ab ich einen Titel von meiner Festplatte oder als Livestream oder im Radio höre.
Und außerdem ist das Speichern von Musik keine Erfindung des Computer Zeitalters. Sondern vom Radio auf Kompaktkassette damit fing das Speicher an. Und für unterwegs statt Smartphone hatte man einen tragbaren Kassettenrecorder

So die Meinung eines eines alten Rentners

Gruß Esurb

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