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 Forum Index —› Allgemeines —› Kennzeichen-Abzocke im Ausland: Bußgeld wegen eines Bindestrichs?
 


Autor Mitteilung
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


Gesendet: 09:14 - 19.12.2012

Hallo zusammen meine Mutter rief mich an und erzählte mir das im Ausland Bußgelder verteilt werden wenn der - fehlt z.B. NR-NR 000 auf dieser Seite HIER kann man was dazu lesen. Zur Sicherheit habe ich unsere Zulassungsstelle angerufen die mir sagten das es stimmt das Busgelder erhoben werden wenn der Brief nicht mit dem Nummernschild übereinstimmt.
Sie sagte mir wenn ich nach Österreich - Holland - Italien fahren würde müsste ich damit rechnen das ich ein Bußgeld bezahlen muss da die mich dann nicht mehr weiterfahren lassen würden.
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 09:15 - 19.12.2012

Zitat:
Berlin. Seit einigen Wochen werden in europäischen Nachbarländern wie Italien und Österreich vereinzelt Bußgelder von bis zu bis zu 500 Euro gegen deutsche Fahrzeughalter verhängt, weil das Nummerschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt. Konkret beanstanden die ausländischen Kontrollbehörden einen Trennungsstrich, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I zwar vorhanden ist, auf den neuen EU-Kennzeichen aber fehlt. Früher trennte dieser die Stadtkennung vom Rest des Kennzeichens.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigte jetzt, „dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.“ Eine Beanstandung durch die Polizei im EU-Ausland ist also unberechtigt, eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung demzufolge nicht notwendig. Wer dennoch einen Umtausch des Dokuments beabsichtigen, um Probleme zu vermeiden, muss hierfür eine Gebühr von rund zehn Euro zahlen. (ag)

asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 09:17 - 19.12.2012

Unsere Zulassungsstelle mach dies noch UMSONST.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 12:38 - 19.12.2012

Zitat:
Auch dem ADAC und dem österreichischen Pendant, dem OEAMTC, liegen solche Meldungen vor. Allerdings hat der ADAC diese in keinem einzigen Fall verifizieren können - es war immer nur "der Freund eines Freundes", dem dies passiert ist, niemals hat sich ein direkt Betroffener gemeldet.


In den Alpen wahren ja auch weiße Autos, obwohl dort im Winter für diese ein Fahrverbot gilt.


Nö,ich lasse alles so wie es ist.
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 12:42 - 19.12.2012

Zitat:
Nö,ich lasse alles so wie es ist

Ist ja dein gutes recht aber dies kann dir auch in Holland, Belgien und so weiter passieren das du zur Kasse gebeten wirst.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 12:58 - 19.12.2012

Zitat:
Ist ja dein gutes recht aber dies kann dir auch in Holland, Belgien und so weiter passieren das du zur Kasse gebeten wirst.


ADAC-Rechtsabteilung-Rechtsschutzversicherung-Klage-Prozess gewonnen = Geld zurück.

hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 13:07 - 19.12.2012

Damit hier letztendlich keine Panik auf kommt,
schaut mal HIIIIIER
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 13:14 - 19.12.2012

Wie geschrieben habe ich mich mit der Zulassungsstelle in meinem Ort in Verbindung gesetzt und die haben mir bestätigt das es deswegen zu Busgeldern kommen kann.
Horus
registriert

Beiträge: 9


 

Gesendet: 17:19 - 17.01.2013

Heutzutage muss man bei jeder Angelegenheit aufpasse.Alle wollen nur unser Geld! Verschwöörung!

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