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Autor Mitteilung
caboehmer
Boardkaiser

Beiträge: 2633


Gesendet: 10:42 - 13.03.2010

von www.freie-presse.de vom 13.03.2010

Zitat:

BGH fordert aktuelle Preise in Internet-Preissuchmaschinen
Media Markt obsiegt gegen Wettbewerber

Preissuchmaschinen im Internet müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aktuell sein. Falls Angaben von Händlern nicht mehr stimmen, müssen sie für künftige Unterlassung sorgen und gegebenenfalls auch Schadenersatz zahlen.
Preissuchmaschinen im Internet müssen aktuell sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe müssen die Händler dafür sorgen, dass ihre Angaben noch stimmen. Bei Fehlern müssen sie für künftige Unterlassung sorgen und gegebenenfalls auch Schadenersatz zahlen.

Preissuchmaschinen vergleichen die Preise für bestimmte Produkte. Interessierte Verbraucher sehen auf den Internetseiten der Preissuchmaschine eine Liste der Händler; dabei führt der günstigste die Liste an. Im Streitfall bot ein Händler über eine Preissuchmaschine eine Espressomaschine an und führte mit einem Preis von 550 Euro als günstigster von insgesamt 45 Anbietern die Liste an. Am 10. August 2006 erhöhte er um 17 Uhr den Preis auf 587 Euro. Dies teilte das Unternehmen den Betreibern der Preissuchmaschine auch mit. Auch nach 20 Uhr war dort aber immer noch der alte Preis angegeben. Der Elektro-Riese Media Markt sah dadurch seine Marktchancen geschmälert und zog vor Gericht.

Mit Erfolg: Händler müssen Wettbewerbern gegebenenfalls Schadenersatz leisten, wenn sie nicht für eine zeitnahe Korrektur ihrer Preise bei den Preissuchmaschinen sorgen, wie der BGH urteilte. Die falschen Preise seien eine Irreführung, die den Wettbewerbern schade. Zwar sei der Preisvergleich laut Anbieter "ohne Gewähr" gewesen, doch die Verbraucher gingen davon aus, dass Waren zu den in den Preissuchmaschinen angegebenen Preisen auch zu kaufen seien. Im Zweifel dürfe der Händler den Preis eben "erst dann umstellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird".

Ob in solchen Fällen auch Verbraucher Ansprüche gegen den Händler geltend machen können, hatte der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH nicht zu entscheiden.

Erschienen am 12.03.2010

© Copyright AFP Agence France-Presse GmbH

Roter Drache
Boardkönig

Beiträge: 1109


 

Gesendet: 11:34 - 13.03.2010

Media-Markt die sind doch nicht blöd!

Als Käufer und Sucher über diese Suchmaschienen merkt man doch ganz schnell ob der günstigste Anbieter der erste ist... Wenn der auf einmal eine andere Summe hat, wird die Seite geschlossen und der zweit günstigste geöffnet, oder sehe ich das falsch?

Man kauft ja nicht dort weil er in der Liste ganz oben steht sondern, weil er der günstigste sein soll und wenn er das nicht ist dann wird eben der nächste genommen

Das diese Suchmaschienen aktuell sein sollten ist klar ansonsten machen sie wenig Sinn. Gleich zu klagen? Kann den Laden nimmer leiden. inkompetentes Personal, überteuert etc.

MfG Roter Drache
Piranha
Boardkaiser

Beiträge: 2746


 

Gesendet: 16:14 - 13.03.2010

Das mache ich von Haus aus noch anders.
Die Unterschiede zwischen den 4 oder 5 günstigsten Anbietern ist meistens nur winzig und liegen in vielen Fällen nur darin, dass der günstigere am Ende mehr Versandkosten verlangt.

Wenn das günstigste Angebot VIEL günstiger ist als alle Anderen, schaue ich es nicht mal an, denn da ist mit Sicherheit was faul.

Ansonsten suche ich mir aus den oberen 4 oder 5 meistens das Dritte raus, weil das in den meisten Fällen das Erste ist, was nicht (via Versandkosten oder ähnlichem) auf Rang in der Suchmaschine hin optimiert ist.

Was den BlödMarkt angeht, da kauft man eh nichts, ich zumindest nicht.
Die haben meistens 1 oder 2 Lock-Angebote und der Rest ist viel teurer als anderswo.
Die minimale Ersparnis, die man im Vergleich zu anderen Angeboten an dem einen Lock-Angebot haben könnte (wenn man genau das überhaupt braucht) ist das Benzin nicht wert da hin zu fahren.
bmxmar
Power-User

Beiträge: 289


 

Gesendet: 17:17 - 15.03.2010

es ist erschreckend welche macht großkonzerne haben!

und für den verbraucher hat das ganze nur nachteile!ich will nicht meine zeit im netz damit verbringen lange hinweise zu lesen und zu bestätigen bevor ich einen preisvergleicher aufrufen kann! ich bin ein mündiger, geschäftsfähiger bürger und kann es mir selbst denken dass preise täglich schwanken können!

habe den ganzen blödsinn erst gestern auf hardwareschotte erlebt.
suchanfrage gestartet und dann kam schon das tolle fenster :

"Bitte bestätigen Sie: mir ist klar, dass die auf schottenland.de/hardwareschotte.de angegebenen Preise aufgrund von Preissenkungen oder -erhöhungen überholt sein können. Ich gehe nicht davon aus, die hier angebotenen Waren dann zu dem hier angegebenen Preis erwerben zu können."

ein grund mehr für mich, großkonzerne und speziell in diesem fall media markt zu boykottieren.

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