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Autor Mitteilung
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


Gesendet: 15:41 - 29.10.2009

Microsofts Produktidentifikationsservice entdeckte gefälschte Office-Software

Erfurt, 28. Oktober 2009. In einer bundesweit angelegten Aktion unter Federführung des Landeskriminalamts (LKA) Thüringen wurden heute zwei Personen festgenommen, die im Verdacht stehen, seit mehreren Jahren gefälschte Computerprogramme an arglose Kunden verkauft zu haben, darunter auch Software von Microsoft. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat deswegen schon eine erste Strafanklage erhoben. Ferner wird dem Duo in vielen Fällen vorgeworfen, Gelder von Verbrauchern im In- und Ausland per Vorkasse kassiert zu haben, ohne die bestellten Waren auszuliefern. Der Marktwert der gefälschten Software beläuft sich allein bei Microsoft auf fast 400.000 Euro. Microsoft war durch eine Einsendung beim Produktidentifikationsservice (PID-Service) auf die gefälschte Software aufmerksam geworden, erstellte Strafanzeige und erwirkte eine einstweilige Verfügung.
"Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", kommentiert Joachim Rosenögger, Spezialist für Pirateriebebekämpfung bei Microsoft Deutschland, die heutige Festnahme der Verdächtigen. "Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen des LKA Thüringen zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt werden muss", so Rosenögger weiter.

Gefälschte Software beim PID-Service eingesandt

Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen waren ins Visier der Ermittler geraten, nachdem von ihnen vertriebene gefälschte Software beim PID-Service von Microsoft eingegangen war. Fachhändler und Endkunden können dort verdächtige Microsoft-Produkte einreichen und auf ihre Echtheit prüfen lassen. Im vorliegenden Fall erwirkte Microsoft eine einstweilige Verfügung gegen die Tatverdächtigen und erstattete Strafanzeige. Die Tatverdächtigen wurden zuletzt von einer auf die Aufklärung von Computerstraftaten spezialisierten Einheit des LKA Thüringen verdeckt beobachtet. Heute wurden unter Beteiligung auch anderer Landeskriminalämter verschiedene Büro- und Wohnräume durchsucht und die beiden Verdächtigen festgenommen. Bei der Durchsuchung konnten zahlreiche Beweismittel für den Tatnachweis, aber auch erhebliche Vermögenswerte im Rahmen der Rückgewinnungshilfe für viele der Opfer gesichert werden. Trotz dieser Vermögenswerte nehmen die Tatverdächtigen Sozialleistungen in Anspruch. Beide werden noch heute dem Haftrichter vorgeführt. Ihnen drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft.

Fast 40.000 Euro Umsatz mit Microsoft Office 97 Professional

In der Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 7. August 2009 wird den beiden Verdächtigen vorgeworfen, in einem Zeitraum von knapp zweieinhalb Jahren an über 260 verschiedene Abnehmer illegale Software verkauft zu haben. In den meisten Fällen handelte es sich um gefälschte Microsoft Office 97 Professional-Software. Allein hiermit haben die Beschuldigten fast 40.000 Euro umgesetzt. Dabei sind nicht alle von den beiden Männern verkauften Fälschungen Bestandteil der jetzigen Anklage. So haben die Tatverdächtigen längst eingeräumt, 560 Fälschungen verkauft zu haben. Microsoft konnte sogar noch weitere Auktionen ermitteln. Der Marktwert aller verkauften Fälschungen beläuft sich auf 400.000 Euro.

Weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen handeln bereits seit mehreren Jahren mit Computersoftware. Obwohl sie Kenntnis davon hatten, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, bestritten sie ihren Lebensunterhalt auch weiterhin zum Teil mit dem Verkauf von Computersoftware über das Internet. Da der Verdacht besteht, dass sie auch nach einer früheren Durchsuchung weiterhin Raubkopien angeboten und verkauft haben, wurden weitere Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Beide Angeklagte sind vorbestraft.




Gruß Donald



Quelle: Microsoft Presseservice

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