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Autor Mitteilung
B. Szillis-Kappelhoff
Moderator

Beiträge: 756


Gesendet: 10:23 - 16.08.2007

Ostpreußen, Kurische Nehrung

* prußisch "sarke" = Elster

Landeskunde:
Die Bevölkerung der Nehrung besserte ihren Speiseplan durch den Verzehr von Schwarzvögeln auf, die ähnlich wie Täubchen schmecken sollen. Die Vögel wurden mit Netzen gefangen und mit einem Biss in den Kopf kurz und schmerzlos getötet.
Deshalb wurden die Sarkauer "Krähenbeißer" (Krajebieter) genannt.

"Der Vogelbestand muß sehr groß gewesen sein. Ein Privileg aus dem Jahre 1656 besagt, daß für einen Vogelherd, Krähen- und Drosselfang, jährlich der Zins von 1 Taler und 6 Groschen entrichtet werden mußte. Der Krähenfang wurde nach den alten Fangmethoden voll weiterbetrieben.

Fangzeit: Oktober bis Dezember
Fangergebnis: 60 - 100 Stück pro Tag, überwiegend Nebelkrähen. Durch einen Biß in den Kopf wurde die Krähe sofort getötet."

"Falkenbuden bis weit in das 18. Jahrhundert. Belieferung erfolgte an viele europäische Fürsten-, Königs- und Kaiserhöfe".

Sarkau hatte eine Kirche und eine Jugendherberge. Die Bevölkerung lebte vom Fischfang und dem Tourismus. Man sprach deutsch und plattdeutsch.

Quelle: Pietsch, Richard: Bildkarte rund um das Kurische Haff, Heimat-Buchdienst Georg Banszerus, Höxter, Herstellung: Neue Stalling, Oldenburg 1993


Kurenwimpel von Sarkau:
Farben weiß (links) - schwarz (rechts), zu gleichen Teilen senkrecht

Zum Bau der Kurenwimpel siehe:
* http://www.naanoo.com/freeboard/board/show_thread.php?userid=21893&topic=131772&forumid=13550


Als Zeugnis ostpreußischer Volkskunst werden die aus Holz geschnitzen, gesägten und bunt bemalten Schiffswimpel an den Masten der Keitelkähne betrachtet. Litauische Künstler stellen sie heute wieder auf der Kurischen Nehrung zum Verkauf her. Aber so sehr alt ist diese Kunst noch gar nicht, denn sie wurde erst 1844 von der Regierung in Königsberg für 136 fischereiberechtigte Ortschaften der beiden preußischen Haffe verordnet:

„daß jeder Berechtigte bei Ausübung der Fischerei... auf der Spitze des Mastes eine wenigstens zwei Fuß lange und einen Fuß breite Flagge von derjenigen Farbe, welche der Ortschaft, woselbst er seinen Wohnsitz hat, von der Regierung erteilt worden ist, führen soll.“

Mit dieser Maßnahme sollte die Kontrolle der Fischerei erleichtert werden, weil immer wieder Fischer bei der unberechtigten Ausübung des Fischfangs angetroffen wurden. Wer ohne Ortsflagge fuhr, wurde mit 1 bis 10 Talern Strafe belegt, wer mit falscher Flagge segelte, zahlte zwischen 10 und 50 Talern. Die Orte der Ostküste des Kurischen Haffes fuhren mit rot-weißer Kennzeichnung, die Südküste hatte blau-gelb. Die Orte auf der Kurischen Nehrung führten die Farben schwarz-weiß. Die Ortskennzeichen waren also nur die Grundform, alles andere blieb der Fantasie, der Darstellung des eigenen Wohlstandes, der Selbstdarstellung oder auch nur der Darstellung eigener Wünsche und Träume überlassen. Letztlich hing auch alles vom handwerklichen Geschick eines jeden Fischers ab.

Auf der Spitze wurde oft die Wellengöttin Bangputtis dargestellt. Ebenso beliebt war der Schiffergott Bardoaitis/ Perdoitos, dessen eine Hand Richtung Himmel und dessen andere Hand Richtung Wasser zeigte. Daneben wurden alte heidnische geometrische Ornamente wie Sechsstern und Radkreuz übernommen. Aber unbekümmert daneben wurden auch Häuser, Kirchen, Schiffe, selbst Fahrräder eingefügt.

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