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Autor Mitteilung
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


Gesendet: 11:33 - 23.10.2008

Hallo - mich würde es interessieren wie ihr das mit Eurer RB versicherungstechnisch geregelt habt.

lg
Britta
Giggle
Isländer

Beiträge: 251


 

Gesendet: 11:55 - 23.10.2008

Ich habe meine RB bei meiner Versicherung angemeldet und sie hat jetzt den gleichen Schutz wie ich.Regressansprüche gegen mich kann sie nicht fordern,da ich es unterschrieben gelassen habe.
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 11:57 - 23.10.2008

@Giggel:
Was bedeutet "und sie hat jetzt den gleichen Schutz wie ich" ?
Die Pferdehaftpflicht regelt doch nur Schäden gegen Dritte und nicht gegen den Pferdebesitzer?
Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Estate
Vollblut Araber

Beiträge: 765


 

Gesendet: 13:40 - 23.10.2008

Was bedeutet denn bei diesen Pferde-Vers. Paketen
Also bei Haftpflicht:
-das Fremd- und Gastreiter- sowie das Turnierrisiko sind ebenfalls eingeschlossen.

das Fremd- und Gastreiter- sowie das Turnierrisiko sind ebenfalls eingeschlossen.

Bedeutet das nicht, wenn ich eine RB habe, ist die versichert wenn durch sie beim Ausritt zum Beispiel jemand/Etwas beschädigt wird.

Und auch wenn sie runterfällt und was passiert, KH usw, bekommt sie genau so die Leistungen zum Teil bezahlt wie ich damals bei meinem Reitunfall. Hab ich über meine normale Unfallversicherung gemacht und es war auch nur eine RB.
Estate
Vollblut Araber

Beiträge: 765


 

Gesendet: 13:42 - 23.10.2008

Grr schon wieder ein Fehler!!

Also das 2. Sollte heißen:

Reiterunfallversicherung
Für alle Reiter eines bestimmten Pferdes.
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 13:46 - 23.10.2008

Fremd-/Gastreiter werden doch anders behandelt als RB´s soviel ich weiß.

Eine Reiterunfallversicherung für ein bestimmtes Pferd ist doch dann extra abzuschließen - die ist doch nicht in der normalen Haftpflicht drin?
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 13:49 - 23.10.2008

ähm... habe mir gerade die Reiterunfallversicherung der Uelzener angesehen... das ist ja nix von der Leistungshöhe her oder meine ich das nur...

Zitat:
60 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Und das Reiten sowie der Umgang mit dem Pferd zählen laut Unfallstatistik eindeutig zu den erhöhten Risiken.

Die Reiter-Unfallversicherung deckt genau dieses Zusatzrisiko ab. Das Beste daran: Versicherungsschutz besteht für alle Reiter/Reiterinnen des versicherten Pferdes (ausgenommen Berufsreiter/-reiterrinnen). Versichert sind Unfälle die sich beim Reiten, Auf- und Absitzen oder im Umgang mit dem Pferd ereignen.

Die Leistungen im Überblick:

* 10.000 EUR bei Tod
* 50.000 EUR bei Invalidität
* 100.000 EUR bei Vollinvalidität
* 10 EUR Unfall-Krankenhaustagesgeld mit unbeschränkter Leistungsdauer
* 2.500 EUR Bergungskosten

Estate
Vollblut Araber

Beiträge: 765


 

Gesendet: 16:12 - 23.10.2008

Ja bei der Uelzner bin ich auch und ab nächstes Jahr hab ich das komplette Paket bei denen! Da muss ich mich auch noch mal erkundigen wenn das mit einer RB klappt. Aber da stand halt drin das Fremdreiter, und darunter verstehe ich Reiter, denen das Pferd nicht gehört wie RB oder Bekannte die ich mal reiten lasse oder so?!
Absolutbeginner
Vollblut Araber

Beiträge: 987


 

Gesendet: 18:58 - 23.10.2008

@Daisy:
Habe die Haftpflicht bei der Janitos und da sind ausdrücklich der Versicherungsnehmer, alle Familienmitglieder sowie alle nicht gewerbsmäßigen Tierhüter, Fremdreiter und RB´s genannt. Wichtig hierbei, daß nicht gewerbsmäßige.

Reiterunfall habe ich bei der Uelzener und da heißt es schlicht und einfach " ...für alle Reiter des Pferdes Tindur..."
Was die Leistungen angeht, was erwartest Du?? Bzw. was bist Du bereit zu zahlen? Für die Beerdigung reicht´s doch.
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 20:28 - 23.10.2008

Also Fremdreiterrisiko ist schon etwas anderes als eine RB - ich könnte jetzt aber den genauen Unterschied nicht definieren.
Ich habe heute mit Davinas Haftpflichtversicherung telefoniert - zwei unentgeltliche RB´s kann ich namentlich (!) angeben - dass ich mtl. einen Futterkostenzuschuss erhalte, ist unwesentlich. Ich werde zudem einen schriftlichen Vertrag machen und die Minikinder müssen eine eigene Unfallversicherung mit dem Zusatz "Reiten" besitzen.
Absolutbeginner
Vollblut Araber

Beiträge: 987


 

Gesendet: 20:31 - 23.10.2008

Denke ich auch, daß es einen Unterschied gibt. In meinem Versicherungsvertrag sind ausdrücklich Fremdreiter und RB´s genannt. Wenn´s das Gleiche wäre, würden sie ja nicht beides erwähnen.

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