Forum des Freizeitreiter-Vereins Ruhrpott-Reiter e.V. |
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Daisy Moderator Beiträge: 9102 | Gesendet: 09:22 - 03.03.2008 Warendorf. Mit Inkrafttreten der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) am 1. Januar 2008 haben sich auch die Durchführungsbestimmungen zur Impfpflicht für Turnierpferde (§ 66.6.10 LPO) verändert. Darauf weist der Bereich Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hin. Danach sind Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen wie folgt durchzuführen und entsprechend im Pferdepass zu dokumentieren: Notwendig ist eine Grundimmunisierung, die aus drei Impfungen besteht. Die beiden ersten Impfungen müssen in einem Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgen. Die dritte Impfung muss im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage) erfolgen. Die daran anschließenden Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage) erfolgen. Die Teilnahme an einer Pferdeleistungsschau (PLS) ist möglich, wenn bei der Grundimmunisierung die beiden ersten Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangenen sind. Bei der Wiederholungsimpfung (dritte Impfung) müssen mindestens sieben Tage vor einem Turnierstart vergangenen sein. Diese Impfung muss in einem Zeitabstand von höchstens sieben Monaten (+/- 21 Tage) nach der vorangegangenen Impfung erfolgt sein. (FNpress) |
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