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Autor Mitteilung
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


Gesendet: 09:22 - 03.03.2008

Warendorf. Mit Inkrafttreten der
Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) am 1. Januar 2008 haben sich auch die
Durchführungsbestimmungen zur Impfpflicht für Turnierpferde (§ 66.6.10
LPO)
verändert. Darauf weist der Bereich Sport der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) hin.

Danach sind Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen wie folgt durchzuführen
und entsprechend im Pferdepass zu dokumentieren: Notwendig ist eine Grundimmunisierung,
die aus drei Impfungen besteht. Die beiden ersten Impfungen müssen in einem
Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgen. Die dritte Impfung muss
im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage) erfolgen. Die daran anschließenden
Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage)
erfolgen.

Die Teilnahme an einer Pferdeleistungsschau (PLS) ist möglich, wenn bei
der Grundimmunisierung die beiden ersten Impfungen erfolgt sind und nach
der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangenen sind. Bei
der Wiederholungsimpfung (dritte Impfung) müssen mindestens sieben Tage
vor einem Turnierstart vergangenen sein. Diese Impfung muss in einem Zeitabstand
von höchstens sieben Monaten (+/- 21 Tage) nach der vorangegangenen Impfung
erfolgt sein.
(FNpress)

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