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Autor Mitteilung
hema936
Spam - Kaiser

Beiträge: 8326


Gesendet: 20:21 - 10.02.2011

ich hab mal ne Frage...

Ich habe ab dem 7.3. für eine Woche Urlaub bewilligt bekommen. Jetzt soll ich ab dem 3.3. bis einschlisslich 6.3. nachtschicht machen. Nachtdienst geht immer von 22-6 Uhr. Heisst also, ich arbeite am 7.3. noch von 0-6 Uhr, obwohl ich eigentlich schon Urlaub habe... Vom Vorgesetzten wurde mir dazu erklärt, Grundlage dafür sei, dass der Tag des Arbeitsbeginns zählt. Der wäre ja bei mir der 06.03. und da hab ich ja noch keinen urlaub... das ist total blöd und jetzt such ich heute schon den ganzen Tag nach was brauchbarem dazu im Internet, aber bisher habe ich nichts passendes dazu finden können... weiß jemand evtl. etwas dazu? Vllt ja das Vögelchen, weil Du machst ja auch Nachtdienste, wie ist denn das bei euch dann???
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 20:41 - 10.02.2011

Bei meinem Mann ist genau die selbe Schei..
, da ist so. Ich kriege immer so einen Hals. Wirste wohl nichts machen können
hema936
Spam - Kaiser

Beiträge: 8326


 

Gesendet: 20:45 - 10.02.2011

ist doch total blöd sowas... Urlaub ist bewilligt und dann sowas... kann man dann doch anders plaen.. aber nein...
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 20:47 - 10.02.2011

>Hier< gibt es gute Antworten, die auch einleuchtend sind. Das hier hat mich überzeugt
Zitat:
untermauernde Rechtsprechung habe ich nicht, aber, stelle Dir mal einen Kalender vor - auch bei der Erklärung - auf dem für jeden gearbeiteten Tag ein Kreuz und für jeden Urlaubstag ein Kringel (Kreis) gemacht wird.

Da weder an einem Tag beides auftauchen , noch ein Tag nicht belegt sein kann/darf, bleibt nur die Möglichkeit, das die Schicht dem Tag an dem sie beginnt zuzuordnen ist und der Urlaub ab dem Zeitpunkt beginnt an dem quasi die nächste Schicht anfangen würde. Beispiel die Dauernachtschicht.

Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 20:51 - 10.02.2011

Wenn Du am 1. Arbeitstag nach dem Urlaub wieder Nachtdienst hast, dann ist ja Dein 1. Arbeitstag auch bis 22 Uhr frei.

Wenn Du den 1. Urlaubstag "richtig" frei haben willst, musst Du darauf achten, dass Du nicht gerade vorher Nachtdienst hast. Ist zwar blöd, aber die Regelung wird schon richtig sein.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 20:54 - 10.02.2011

Ich kann das so gut verstehen Wölfchen. Aber ich rege mich auch jedes mal auf.
hema936
Spam - Kaiser

Beiträge: 8326


 

Gesendet: 20:57 - 10.02.2011

Also ich kann nicht darauf achten, ob ich zu meinem Urlaub Nachtdienst habe, weil bei uns die Schichten frühestens 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Ich weiß nur deshalb, dass ich da Nachtschicht habe, weil ich nachgefragt habe, wann ich dran bin mit nacht. Ich hatte ja Silvester die letzte und sonst bin ich ja alle nase lang dran gewesen. Ich hab nach meinem Urlaub normale Frühschicht, fange dann um 6 Uhr früh an am Montag, 14.3.
ich find es halt nur blöd geregelt, weil ja auch jemand anders die nacht machen könnte und ich würde dann vorher oder später machen...
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 21:18 - 10.02.2011

Wölfchen, ist es denn nicht möglich, dass Du diesen einen Dienst mit jemandem tauschen kannst?
waldi2
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 26209


 

Gesendet: 21:53 - 10.02.2011

tauschen wird wohl die einzige Möglichkeit sein, diesem Übel auszuweichen
hema936
Spam - Kaiser

Beiträge: 8326


 

Gesendet: 04:45 - 11.02.2011

Zitat:
dass Du diesen einen Dienst mit jemandem tauschen kannst?
wenn gar nix hilft, werde ich das versuchen, aber dazu muss die Schichtleitung zustimmen... na mal sehen
waldi2
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 26209


 

Gesendet: 06:10 - 11.02.2011

Zitat:
dazu muss die Schichtleitung zustimmen
na dann lass mal deinen ganzen weiblichen Charme spielen

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- Urlaubsregel -

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