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 Forum Index —› Fragen und Antworten —› TT ohne Papiere soll bald angemeldet werden
 


Autor Mitteilung
Phil King
registriert

Beiträge: 2


Gesendet: 20:11 - 12.02.2007

Hallo,

Ich habe eine TT600 59x vor längerer Zeit von einem Kumpel geschenkt bekommen.
Sie stand bei ihm sehr lange in der ecke und lief nicht...
Ich habe sie wieder schön fertig gemacht und laufen tut sie natürlich auch wieder.
Mein Problem ist, dass mein kumpel keinerlei Papiere mehr von der TT hat.
Ich würde die tt gern diesen sommer anmelden, um endlich mal legal mit ihr zu fahren... und damit die ganze arbeit auch nun mal belohnt wird.

Könnt ihr mir evtl weiterhelfen, was mir nun alles bevorsteht ( neue papiere, tüv, versicherung...)hauptsächlich interessiert mich wie ich an neue papiere komme und was ich in sachen tüv alles tun muss und natürlich auch welche kosten da so auf mich zukommen!
Vielleicht habt ihr ja schon erfahrung auf dem gebiet und kömnnt mir weiterhelfen!
Danke!

Philip
Rüdi
Goldmember

Beiträge: 5660


 

Gesendet: 20:43 - 12.02.2007

Hallo Philip,

soviel ich weiß, musst Du neue Papiere beim Kraftfahrbundesamt bestellen.
Dazu benötigst Du aber die Fahrgestellnummer und eine Bescheinigung vom Vorgänger, dass die Papiere verloren gegangen sind und das das Möp legal erworben wurde.

Beim Tüv musst Du eine Vollabnahme machen, diese kostet so um die € 55,-

torsten1967c
Premium-User

Beiträge: 203


 

Gesendet: 20:47 - 12.02.2007

Hallo!
Bei mir war es so (Ist aber schon einige Zeit her)Du brauchst eine auskunft vom KBA ,dass das ding nicht geklaut ist.Mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und einen KFZ Brief beantragen,dann zum TÜV §21.
Ruf beim TÜV an die wissen wie es läuft!
Gruss Torsten!
Willi
Premium-User

Beiträge: 171


 

Gesendet: 16:23 - 13.02.2007

so isses,
wie torsten geschrieben hat, erst mal ne "unbedenklichkeitsbescheinigung" .
heißt so hab ich mir nich ausgedacht, blanko brief bei der zulassungstelle holen , tüv machen und zulassen.
Aber!!
du benötigst beim tüv nen nachweis das dieses fahrzeug schon einmal zugelassen war sonst ist es eine neuzulassung!
und die wirst du wegen der abgaswerte nicht bekommen .
hatte den selben stress mit nem oldtimer gehabt, hat monate gedauert und hat jahre meines lebens gekostet.
gruß willi
Phil King
registriert

Beiträge: 2


 

Gesendet: 19:56 - 13.02.2007

ja danke für eure hilfe...

willi, wie kann ich das denn nachweisen, dass die tt schonmal zugelassen war? Ist sowas nicht bei der zulassugsstelle notiert?
mr.base
Goldmember

Beiträge: 2263


 

Gesendet: 22:34 - 13.02.2007

na wenn sie schon mal angemeldet gewesen ist, dann wird das KBA auch etwas zu der fahrgestellnummer finden.
Willi
Premium-User

Beiträge: 171


 

Gesendet: 15:25 - 14.02.2007

hi,
wenn sie schon mal in der brd zugelassen war sollte es kein problem sein.
mein knatterton kam aber aus den usa und ich hatte nix .
wollten irgend ne versicherungspolice oder soetwas haben in der die fahrgestellnummer vermerkt war.
lemans
Premium-User

Beiträge: 226


 

Gesendet: 20:50 - 14.02.2007

Hallo,

habe letztes Jahre in ähnlicher Sache folgende Antwort vom KBA bekommen.

"..für die Ausstellung von Fahrzeugbriefen und die Zulassung von Fahrzeugen ist
die Zulassungsbehörde zuständig, in deren Bereich das Fahrzeug seinen
regelmäßigen Standort erhalten soll. Bitten wenden Sie sich zunächst an
diese Behörde.

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister für den o. a. Zweck erteile
ich auf schriftlichen Antrag (entweder formlos oder auf Vordruck), in dem
- der Grund der Anfrage,
- die vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Hersteller,
die Fahrzeugart sowie Typ, Baujahr und evtl. ccm-Angabe
- die vollständige Postanschrift und
- die Unterschrift des Antragstellers,
angegeben sein muss.

Entsprechendes Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde oder
im Internet unter www.kba.de, welches Sie dann per Post, Fax oder auch per
Mail an das Kraftfahrt-Bundesamt senden können.

Bei Auskunftserteilung wird die Bearbeitungsgebühr von 10,20 EUR je Fahrzeug
per Nachnahme (zuzüglich 4,00 EUR Portogebühren) erhoben. Die Gültigkeit der
Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes beträgt ab dem Ausstellungsdatum einen
Monat. Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit ca. 3 - 5 Arbeitstage zzgl. der
Postlaufzeit."

Email ans KBA unter referat22@kba.de

Vielleicht hilft dir das ja weiter?

Viel Glück
Ralph

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