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Autor Mitteilung
TaMleR
Power-User

Beiträge: 106


Gesendet: 22:43 - 25.08.2006

Hallo,

habe ja schon seid längerem die Drossel eingebaut ... und kam heute erst noch ein mal zum fahren! Vorne weg meine Drossel sitzt im Rechten Ansaugstutzen ...

Nun wollte ich fragen ob ich jetzta uch den vergaser anders einstellen muss, denn als ich heute gefahren bin lief sie so im mittleren Drehzahl bereich wie immer , sehr gut! Nur wenn ich vollgas von ihr verlange habt hat sie total gestottert als ob kein sprit vorhanden währe .... hat dann so stark gestiottert als ob ich die vorderbremse stark beim fahren betätigen würde. Habe ich was falsch gemacht ?!?! Irgendwas nicht beachtet ?! Wie gesagt habe nur die drossel eingebaut aber sonst nichts verändert!

So und noch eine Frage da ich die Drossel bei Alphatek bestellt habe und sie selber verbaut habe aber ich sie ja noch gedrosselt vom TÜV eintragen lassen muss, (nun meine frage ) brauche ich doch sicher eine bestätigung aus einer werkstatt das sie ordentlich verbaut wurde oder das sie von einer Werkstatt eingebaut wurden ist oder ?!? Oder kann ich einfach jetzt zum TÜV fahren und sie eintragen lassen ( interessiert ihn doch sicherlich wer die Drossel eingebaut hat das das auch alles ordnungsgemäß abgelaufen ist oder!?!?

Gruß

Philipp
mr.base
Goldmember

Beiträge: 2263


 

Gesendet: 23:44 - 25.08.2006

also vorn weg, die bestätigung von der werkstatt kannst du dir schenken. da schauen die meisten prüfer überhaupt nicht hin.

wenn der vergaser ordendlich eingestellt ist, dann läuft die TT auch mit drosselblende ordendlich, ohne was an der vergaserbedüsung zu ändern.

wenn die bedüsung zu änderen wäre, würde das mit im gutachten stehen und die düse wäre auch mit dabei.
ich würde eher sagen, dass das stottern von einer totalen überfettung kommt.
zu mager würde sich eher in vorheriger leistungsverweigerung extrem zähen gasverlauf im letzten drittel ankündigen.
FrE3minD
Premium-User

Beiträge: 178


 

Gesendet: 08:49 - 26.08.2006

Also mein Prüfer hat sich das Mopped noch nmciht mal angeschaut, der hat nur die Fahrgestellnummer verglichen *g*

Hätte da n Vau8 auss ner Boss Hoss drinhaben können, hätt der nicht gesehen.

Aber so oder so, ist es dein Recht die Drossel selber einzubauen. Denn auch der NAchweis der Werkstatt ist kein Garant dafür dass sie IMMER NOCH drin ist für den Prüfer.

Bei mir war nur eine Anhebung des Standgases von nöten damit sie wieder anspringt.

Hab ich aber erst gemerkt als icvh wirklich ALLES ausprobiert und verstellt / getuascht hatte;)

Das einzige was angepasst gehört ist vielleicht das Loch in der Drosselblende *fg*

Aber im Ernst: Haste schön auf die Ansaugstutzen aufgepasst beim Einbau?
Die verreist es nämlich SEHR gerne.
MIR würde sowas natürlich nicht passieren

Immer zuerst die Zylinderseitigen Schrauben lösen )weiß ich jetzt)

Die DIchitgkeit lässt sich überprüfen indem man im Standgas oder bei leicht erhöhtem Standgas die Ansaugstutzen mit Bremsenreiniger, bessder wäre Benzinnebel besprüht. Sollte die Drehzahl sich kurzzeitig ändern sind sie hin.

Sind ne häufige Fehlerqualle.
TaMleR
Power-User

Beiträge: 106


 

Gesendet: 13:13 - 26.08.2006

axo cool danke !!

Aber ein freund von mir hat das selbe gemacht also auch dorssel eingebaut und eine bescheiningung aus ner werkstatt geholt .... er hat gesagt das man das haben muss!

Seid ihr euch da sicher also bei euch hat keiner nach geschaut ?!? Und machen die dann keine Probefahrt?!?!

meint ihr der sagt was wenn ich ohne NS zu ihm komme?!? Denn ich konnte sie ja noch nicht anmelden da ich erst das gutachten vom tüv dafür brauche...

Gruß
Philipp
FrE3minD
Premium-User

Beiträge: 178


 

Gesendet: 16:45 - 26.08.2006

Also theoretisch MUSS das Fahrzeug angemeldet sein.
Auch da ist mein Prüfer hier sehr kulant, aber das ist, im Vergleich was man so hört, eine Riesen-Ausnhame. Kenne sonst keinen der einen TÜV hat wo er eine Mopped ohne Nummernschild abgenommen bekommt.
ABER du kannst ein Fahrzeug auch ohne gültige HU/AU anmelden und einen sog. "Vorfahrtsschein§ beantragen. Kostet glaube ich nicht mal was. Das Ding berechtigt die, sofern das Fahrzeug nach bestem Wissenn und GEwissen verkehrssicher ist, 3 Tage lang Fahrten zu Werkstätten und zu einer Prüfstelle zu unternehmen.

Hab ich damals mit meinem Corsa gemacht.
Einfach beides mal den Prüfer fragen und dann kannste den Aufwand entsprechend anpassen.

Drück dir die Daumen.
FrE3minD
Premium-User

Beiträge: 178


 

Gesendet: 16:47 - 26.08.2006

ÖHM!

Was klar sein dü+rfte:

Wenn er das DIng ohne Nummerschild, also unzugelassen abnehmen sollte, dann natürlich NICHT HINFAHREN. Sondern Hänger / schieben!!

Sonst schreibt der zwar ne BEscheinigung, aber eine über Fahren ohne Zulassung blablabla und dann kannste Fahrzeuge anmelden sowviel du willst, nur fahren wirste vorerst keine mehr dürfen ;)
mr.base
Goldmember

Beiträge: 2263


 

Gesendet: 18:05 - 26.08.2006

der tüv nimmt dir das moped unzugelassen ohne jede einschränkung ab. er wird nur keine plaktette kleben, wohin denn auch. du bekommst ein schreiben, welches du mit zur zulassungsstelle nimmst und dort wird dann die tüvplakette mit geklebt.
den tüv würde ich lieber bei einer kleineren oder überhaupt motorradwerkstatt machen lassen, die kennen ihre leute und haben da ihren spielraum.
damit hat sich dann auch schon die sache mit der anbaubestätigung gegessen, wenn sie inner werkstatt steht. ob die blende eingebaut ist, kann der tüvi ja ganz einfach prüfen.
sollte also nicht das problem sein.
vorher mal reifen, bremsen, licht und lenkkopflager testen.
TaMleR
Power-User

Beiträge: 106


 

Gesendet: 18:49 - 26.08.2006

ihr rafft das nciht meine frage war ob ich ohne NS zum TÜV kann um die Drossel eintragen zu lassen!!! Nicht um das komplette mopped übern tüv zu bekommen mein mopped hat noch bis 2008 TÜV.

Ging nur darum ob er mir die bescheinigung gibt auch ohne einen stempel von einer Werkstatt ( wo drinnen steht das die werkstatt die Drossel eingebaut hat und das sie sicher ist ) Und ob ich ohne NS halt hion kann nur für die drossel eintragen zu lassen und ncihts anderes.



Gruß
Philipp
FrE3minD
Premium-User

Beiträge: 178


 

Gesendet: 19:18 - 26.08.2006

Also ich würde schon sagen dass ich es gerafft habe. Denn genau auf diese Frage habe ich geantwortet.
Nochmal lesen, diesmal langsam!

Steht alles.

Abnahme ohne Zulassung eigentlich nmicht möglich,. manche machens.
Vorher abklären.
Und ohne Nummernschild NICHT fahren.
Werkstattbescheinigung ist unnötg, aber sicherheitshalber vorher abklären. Denn auch falls der Prüfer im Unrecht ist entscheidet leider er was gemacht wird und was nicht.
TaMleR
Power-User

Beiträge: 106


 

Gesendet: 19:27 - 26.08.2006

hm... also ihr meint ich müsste sie zuetrst offen eintragen ( obwohl ich die drossel schon eingebaut habe ) dann muss mir einer der ne offene fahren darf , die mir zum tüv fahren und dann muss er mir die drossel eintragen und dann darf ich sie noch mal extra ummelden ?!?

Gruß
Philipp
FrE3minD
Premium-User

Beiträge: 178


 

Gesendet: 19:39 - 26.08.2006

Theoretisch JA!
Aber wie ich es nu zum dritten mal schreibe: RUF AN!
Das handhabt jeder Prüfer anders.

Ich hab meine offen angemeldet.
Hab die Drossel eingebaut und bin hingefahren und hab sie dann umschreiben lassen. Das hat mich 10,20 gekostet.
Und laut Yamaha Mann darf man mit der Drossel zum Tüv fahren, auch wenn sie noch cniht eingetragen ist. Allerdings ohne Gewähr. Denke aber schon dass das rechtlich okay ist.

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