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Autor | Mitteilung |
Tania Gräfin Beiträge: 57 | Gesendet: 20:43 - 18.07.2005 In dem Buch "Titel im Hause Habsburg" steht, Elisabeths erste Tochter, Sophie, wäre Kronprinzessin gewesen. Stimmt es, und wenn ja, weiß jemand mehr darüber? |
Anonymous
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Gesendet: 20:51 - 18.07.2005 Nein, die Töchter der Kaiserin waren "nur" Erzherzoginnen.Lt.pragmatischer Sanktion, war die weibliche Thronfolge allerding dann möglich, wenn kein männlicher Erbe vorhanden gewesen wäre. Das später die Tochter Kronprinz Rudolfs nicht erbberechtigt war, lag wohl an der konservativen Haltung Franz Josephs, für den eine Frau als Nachfolgerin undenkbar war. |
Tania
Gräfin Beiträge: 57
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Gesendet: 20:53 - 18.07.2005 Ich glaube, dass lag daran, dass Marie Valerie und Gisela nach Rudolfs Tot schon verheiratet waren. |
Anonymous
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Gesendet: 21:24 - 18.07.2005 Gisela sowohl wir Marie Valerie hatten standesgemäß geheiratet. Also wäre das kein Grund gewesen, sie von der Erbfolge auszuschließen, im Gegensatz zu Elisabeth Marie, die durch ihre unebenbürtige Ehe mit Fürst Windischgrätz aus dem Erzhaus ausgeschieden war. Allerdings beklagte sie später, dass niemand sie auf ewentuelle Rechte in der Nachfolge aufgeklärt hätten. |
Anonymous
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Gesendet: 20:40 - 27.07.2005 Valerie hatte einen Erzherzog geheiratet und muste doch trotzdem eine Reunization unterschreiben und bei Gisela weiss ich es nich genau. |
Sophie
Moderator Beiträge: 1033
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Gesendet: 10:50 - 28.07.2005 Die RENUNZIATION der Erzherzogin Marie Valérie fand bereits am 16. Juni 1890, 12 Uhr in der Hermesvilla zu Lainz statt. Diese Zeremonie musste jede Erzherzogin über sich ergehen lassen, ob sie nun ausgerechnet die Tochter des Kaisers war oder nicht. Dabei musste sie auf alle ihre Ansprüche auf die österreich-ungarische Thornfolge verzichten. Bei Erzherzogin Christine, der späteren Königin von Spanien, lautete der Text der Verzichtserklärung: "Wir, Maria Christine Henriette von Gottes Gnaden kaiserliche Prinzessin und Erzherzogin von Österreich, königliche Prinzessin von Ungarn, Böhmen, etc., geloben und schwören demnach vor Gott dem Allmächtigen, für Uns, Unsere Erben und Nachkommen, daß Wir diese Verzichts-Urkunde, über deren Inhalt und Wirken Wir vollkommen verständigt worden sind und die Wir auch eigenhändig unterfertigt haben, in allen ihren Bestimmungen, Punkten und Clauseln getreu und ohne Gefährde erfüllen sollen und wolen. So wahr Uns Gott helfe ..." |
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