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Autor | Mitteilung |
Stefanie Moderator Beiträge: 4377 | Gesendet: 21:27 - 29.04.2004 |
Ulla
registriert Beiträge:
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Gesendet: 21:46 - 29.04.2004 |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 21:47 - 29.04.2004 Da steht "jegliche Ständerhaltung (in NRW) verboten". Haben wir da etwa die ganze Zeit etwas falsch verstanden? Diese klare Aussage haben wir der Hartnäckigkeit einer Dame zu verdanken, die sich schon seit langem voller Ehrgeiz im Tierschutz engagiert. |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 10:37 - 30.04.2004 Hey!! Freut Ihr Euch denn gar nicht? |
thyrie
Moderator Beiträge: 1670
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Gesendet: 10:46 - 30.04.2004 Doch!!!! Besonders für die Pferde!!!!! |
Birgit
Boardkaiser Beiträge: 929
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Gesendet: 11:47 - 30.04.2004 Klasse !!! Entschuldigt die dumme Frage, aber gibt es eine genaue Definition von "Ständerhaltung"? Gilt es auch als Ständerhaltung, wenn ein Pferd am Ende der Stallgasse angebunden steht. Die Stelle ist eingestreut und Heu liegt auch dabei. Der Platz ist natürlich nicht so schmal wie ein Ständer. Oder am anderen Ende der Stallgasse ein Pferd steht, zwar nicht angebunden, aber es sieht so aus, als ob die Holzabtrennung, die es daran hindert durch die Stallgasse zu laufen erst angebracht wurde, nachdem das Pferd dort "geparkt" wurde? |
Illi
registriert Beiträge:
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Gesendet: 12:14 - 30.04.2004 Also ich verstehe als Ständerhaltung jede Art der Haltung, in der das Pferd angebunden stehen muss. Ob es nun viel Platz hat oder nur so viel wie der Ständer an sich hergibt. Vielleicht liege ich da falsch?! LG Illi |
shetty girl
Stamm-User Beiträge: 94
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Gesendet: 12:57 - 30.04.2004 Hallo Habe auch mal eine frage , seid wann ist es Verboten Stacheldraht an weiden zu haben, denn im alten offenstall haben die immer noch Stacheldraht und werden auch in der nächste zeit sich nix verändern. Hatte ihn auch oft drauf hingewiesen, aber man bekommt die antwort ich habe noch jedemenge zeit. Und das sagt er den anderen schon seid zwei Jahren. Ist stacheldraht erlaubt oder nicht ???? Lieben Gruß Nicole |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 19:15 - 30.04.2004 Aus dem folgenden Text geht jedenfalls hervor, daß es unerheblich ist, ob die Tiere in einem Ständer oder in der Stallgasse auf einem Strohbüschel angebunden stehen. (@ Birgit: Meinst Du den Stall, den ich auch meine?) Anbindung von Pferden Nach den Leitlinien werden durch die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung erfüllt. Die überwiegende Zahl der Pferde in unserem Land wird zwar in Einzel- oder Gruppenboxen gehalten, aber es gibt immer noch viele Tiere, deren Bewegungsfreiheit durch die Anbindehaltung gänzlich eingeschränkt wird. Ausnahmen vom Anbindehaltungsverbot werden nur noch bei Turniereinsätzen oder tierärztlicher Behandlung zugelassen. In der Begründung wird auf das Tierschutzgesetz verwiesen, wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen. Die dauerhafte Anbindehaltung schränkt das Verhalten von Pferden stark ein: - Sozialverhalten mit der Kontaktaufnahme zu Nachbarpferden kaum möglich. - Komfortverhalten wie Knabbern, Scheuern, Wälzen und Kratzen ebenfalls nicht. - Ruheverhalten nur bedingt möglich, insbesondere auf Tiefschlaf in Seitenlage müssen Pferde in Anbindehaltung weitgehend verzichten. - Außerdem kann das Lauf- und Fluchttier Pferd sein angeborenes Bewegungsverhalten in Anbindehaltung in keiner Weise ausleben. @ Shetty Girl Antwort auf die Stacheldrahtfrage in einem anderen thread. Ist hier ein bißchen falsch. |
Stefanie
Moderator Beiträge: 4377
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Gesendet: 01:31 - 27.02.2005 Die Sache mit der Ständerhaltung in NRW scheint mächtig zu schmoren. Herr Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, war heute in Köln. Wir haben ihn noch einmal auf das Thema angesprochen. Was Frau Höhn im oben gezeigten Brief in so schnittigen, klaren Worten erklärt, bringt der dazu gehörende Erlass gaaaanz anders rüber. Er ist so schwammig formuliert, daß sich meiner Information nach u.a. das Regierungspräsidium Köln dagegen aufgelehnt hat - aus Angst vor Prozessen mit betroffenen Pferdehaltern. Der Erlass ist von Herrn Bottermann unterschrieben. Hat ihn Frau Ministerin Höhn überhaupt gelesen? U.a. schwer arbeitende Kaltblüter sind in dem Erlass ausgenommen. Ausgerechnet denen, die am härtesten arbeiten, soll durch Ständerhaltung der Tiefschlaf in Seitenlage verwehrt bleiben? Mir war solch ein Vorgehen bisher nur als Foltermethode unter menschlichen Gaunern bekannt. Eine Anfrage beim Landwirtschaftsministerium ergab die Antwort, man soll unbesorgt sein, es sei alles nicht so schlimm mit der Anbindehaltung, weil "Pferde ohnehin nicht viel liegen dürfen". Ich glaube, daß die Durchsetzung des Erlasses auch im Sumpf des Klüngels steckengeblieben ist. Etliche "namhafte" Profis, die trotz unzähliger Beweise des Gegenteils immer noch der Meinung sind, man könnte nur Pferde aus Ständerhaltung an die Schere, bzw. an die Ketten zum Holzrücken gewöhnen, werden zur Verschleppung des Erlasses beigetragen haben. Man darf auch nicht vergessen, daß Warendorf in NRW liegt, daß man dort das Zentrum der deutschen Reiterei findet - und gleichzeitig am weitesten von einer artgerechten Pferdehaltung entfernt ist. Wie sieht es eigentlich aus: leben Nippes und Co. nach wie vor in Ständern? Kennt jemand den aktuellen Stand? Nein, ich will gar nicht wissen, was die armen Tiere da alles ausbaden müssen. Ich hoffe nur aus tiefstem Herzen, daß jeder einzelne, der für die Verhinderung einer artgerechten Haltung von Tieren im Laufe seines Lebens ein riesiges Kreuz auf den Rücken geschmiedet bekommt, das er nie wieder abwerfen kann. |
Christine
Goldmember Beiträge: 1450
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Gesendet: 10:13 - 27.02.2005 Diese schwammigen Gesetze und Aussagen können einen doch zur Weissglut treiben... Nippes lebt noch??? Ich habe ihn mal auf der Equi gesehen und das kommt mir schon Ewigkeiten her vor... Da stand dieser Koloss auch im Ständer und mir die Tränen in den Augen... Tja, Warendorf ist auch nur ein Dorf. Nachdenklich grüßt Christine |
- Also doch: Ständerhaltung in NRW VERBOTEN ! ... oder auch nicht? - | zum Seitenanfang |
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