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Autor Mitteilung
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


Gesendet: 20:55 - 10.04.2004
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 21:01 - 10.04.2004

@ Netty

Das mit den 5000 € Vertragsstrafe dürfte meines Wissens anfechtbar sein, wenn es sich um den vielfachen reellen, materiellen Wert eines Tieres handelt (z.B. bei einem Shettywallach).
Dann verstösst der Vertrag gegen die guten Sitten.
Anonymous


 

Gesendet: 22:00 - 10.04.2004

Hallo,
lese ich da richtig? Ist im Vertrag ein Kaufpreis und eine Schutzgebühr aufgeführt? Wenn ich einen Kaufpreis vereinbare bin ich doch automatisch Eigentümer und Besitzer, oder? Kaufen und nicht alle Rechte an der gekauften "Ware" haben, ist meiner Erachtens rechtlich anfechtbar.
Nur so als Idee. Wäre nicht eine der sichersten Lösungen ein Leasingvertrag mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit und einer vereinbarten monatlichen Leasinggebühr. Da würde ich mich immer irgendwie "nah dran am Geschehen" fühlen.
LG, Edith
Leonie
Boardkaiser

Beiträge: 887


 

Gesendet: 22:30 - 10.04.2004

Hallo Edith! Nützt auch nichts! Meine Bekannte hat ihre Pferde immer Verleast, wenn sie gute Hände dafür gefunden hat (auch alles Schutzfälle oder Notaufnahmen). Und zweimal ist sie dabei "eingegangen", weil das Pferd einfach verkauft wurde und sie nie erfahren hat, wohin.
Die einzige Hilfe ist ein rechtlich einwandfreier Vertrag, der bei Verstoß gegen die einzelnen Inhalte eine saftige Strafe nach sich zieht, die dann einklagbar wird. Alles andere hilft nur bei ehrlichen Leuten - bei sorglosen Taugenichtsen wir man mit fast allem reinfallen. Leider.
Traurige Grüsse
Leonie
Anonymous


 

Gesendet: 22:59 - 10.04.2004

Es ist wohl so,100% Absicherung gibt nicht. Wenn jemand die paar Kröten die ein Tierschutzpferd bringt, so dringend benötigt, dass er dafür einen Vertragsbruch in Kauf nimmt, wird ihn vermutich auch eine Geldstrafe davon nicht abhalten. Bei uns in Bayern heißt es: "Am Nakadn ko ma ned in die Taschn langa!" = Ein Unbekleideter hat keine Taschen, in die man greifen könnte. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.
Mir persönlich ist es immer suspekt, wenn jemand ein billiges, bezahlbares Pferd sucht und als Gegenleistung dafür viel Erfahrung und Liebe bietet.

LG, Edith
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 23:21 - 10.04.2004

@ Edith
(etwas "Off Topic"... aber: muß es nicht heißen : "Oam Nakadn..."?? Ich übe die bayrische Rechtschreibung)

Erfahrung und Liebe bezahlen leider nicht den TA, das Futter und alles, was dazu gehört, wolltest Du sagen?!
Sabrina
Boardmeister

Beiträge: 335


 

Gesendet: 23:23 - 10.04.2004

Ja Edith ist so. Was bringt eine Vertragsstrafe wenn bei der Person eh schon überall der Kuckuck klebt? Nur blöd wenn man das erst zu spät erfährt. Gegen solche Leute ist man sogut wie machtlos. Traurig aber wahr.
LG Sabrina
P.S. Wo aus Bayern kommst Du?
Anonymous


 

Gesendet: 23:38 - 10.04.2004

@ Sabrina
Aus dem Chiemgau.
@ Stefanie
Stimmt! Oam... Wohne in einem Touri-Gebiet - sprich von Preißn eingenommen und dadurch schon etwas aus der Übung.
Genau! Und die tollen Geschichten dazu, warum man jetzt gerade kein Geld hat, aber soo dringend ein Pferd braucht. Grimm´s Märchen sind ein Nichts dagegen.
Helenchen
Premium-User

Beiträge: 194


 

Gesendet: 08:30 - 11.04.2004

Hallo,
genau das was Edith oben geschrieben hat, habe ich mir auch gedacht. Hmmm...

Was ist mit den ganzen angebl. von Anwälten geprüften Schutzverträgen, die die diverseren Tierschutzorganisationen verwenden?

Wir sind teilweise schon dazu übergegangen, nur noch ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren - aber auch das kann natürlich trotzdem noch danebengehen.
Die 100%ige Sicherheit hat man wirklich nur, wenn man das Pferd selber behält.
Aber alle selber behalten geht halt nunmal auch nicht
thyrie
Moderator

Beiträge: 1670


 

Gesendet: 10:06 - 11.04.2004

Also, der Passus mit dem Kaufpreis müsste raus, die Schutzgebühr ist korrekt. Würde zusätzlich ein Kaufpreis mitvereinbart, wird es rechtlich schwierig, da ein Kauf eine Übertragung einer Sache/eines Tieres mit völliger Eigentumsübertragung stattdindet und damit der neue eigentümer tun und lassen kann was er will.
Von der Höhe her sollte die Schutzgebühr etwas mehr als der Schlachtpreis sein. Das ist rechtlich gesehen völlig zulässig.
Die Vertragsstrafe darf sehr wohl den Wert des Pferdes deutlich übersteigen. Es geht ja hierbei um eine Zahlung, die dann geleistet werden muss, wenn gegen Auflagen im Vertrag verstossen wird.
Es handelt sich bei einem Schutzvertrag um eine Art Übertragung mit Auflagen gegen Gebühr, nicht um einen Kaufvertrag inm Sinne des BGB.
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 10:12 - 11.04.2004

Die Vertragsstrafe kann unwirksam sein, wenn die zu zahlende Geldsumme nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragsverstoß steht.

Im Falle einer unangemessenen Höhe kann sie auf Antrag des Schuldners durch ein gerichtliches Urteil auf eine angemessene Höhe herabgesetzt werden.

www.rechtslexikon-online.de
oder google - Stichworte: angemessene Höhe Vertragsstrafe


Dummerweise kann ich den thread nicht mehr finden, in dem dieses Thema schon mal angesprochen wurde ... oder war´s sogar in einem anderen Forum?? Keine Ahnung!




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