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Autor | Mitteilung |
Stefanie Moderator Beiträge: 4377 | Gesendet: 15:18 - 19.07.2003 ...ich wende mich mit einer Frage an Sie. Und zwar habe ich ein Pferd gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag abgegeben und jetzt festgestellt, daß die Vereinbarungen des Vertrages nicht eingehalten werden. Kennen Sie aus Ihrer Erfahrung ähnliche Fälle und wissen, ob ich das Recht habe, das Pferd zurück zu holen? Eine Strafe bei Vertragsbruch wurde nicht vereinbart, da ich der Meinung bin, daß es dem Pferd wenig nutzt, wenn die Besitzer Strafe zahlen müssen und weiter machen wie bisher. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Leider kann ich auf Anhieb keine aussagekräftige Antwort geben. Vielleicht hat jemand anders eine Idee? |
Anonymous
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Gesendet: 10:33 - 21.07.2003 Was wurde denn im Vertrag vereinbart, im Falle, dass das Pferd nicht vorschriftsmässig gehalten und genutzt wird. Wenn es im Vertrag steht, dass Du das Pferd zurückholen kannst, dann kannst Du da ohne Umschweife auch tun. Nur wenn keine "Sanktionen" aufgenommen sind, dann wird es wohl schwierig. |
thyrie
Moderator Beiträge: 1670
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Gesendet: 19:36 - 21.07.2003 Kommt darauf an, ob Geld und wieviel für das Pferd gezahtl wurde oder nicht. Wurde eine "normale" Kaufsumme gezahlt, sind unter Umständen die Vereinbarungen nichtig, da es dann ein ganz normaler Kaufvertrag ist und diese keine Knebel enthalten dürfen. Bei der Abgabe umsonst bzw. gegen eine Schutzgebühr sieht es anders aus. Da kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. |
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