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 Forum Index —› NEWS —› Stacheldrahteinzäunung für Pferde gilt als tierschutzwidrig
 


Autor Mitteilung
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


Gesendet: 16:57 - 13.05.2003

Mit einer pferdefreundlichen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen
das Tierschutzgesetz weiter entwickelt.
Mit obergerichtlichem Urteil hat es entschieden, dass eine alleinige Stacheldrahteinzäunung tierschutzwidrig ist. Sie entspricht nicht den Anforderungen an eine verhaltensgerechte Unterbringung von Pferden.

Im konkreten Fall hatte ein Pferdehalter fünf Pferde mit zwei Drähten Stacheldraht gehalten. Der obere Draht war in 1,10 m Höhe, der untere in einer Höhe von 0,80 m an sechs Meter auseinander stehenden Holzpfählen angebracht und geringfügig unter Strom gesetzt. Nachts brachen die Pferde aus, drei von ihnen wurden auf einer vorbeiführenden Bundesstraße getötet. Nach einer Ortsbesichtigung gab das Landratsamt Gotha dann dem Besitzer auf, den Stacheldraht abzunehmen und die Weide anders einzuzäunen. Zudem mußte er eine
Weidehütte aufstellen, Tränkeeinrichtungen bauen und an den Futterplätzen für einen festen Untergrund sorgen.

Hiergegen klagte der Halter und meinte, es würden die Hütepraktiken für Rinder ausreichen. Auch in zweiter Instanz verlor er gegen den Verwaltungsakt. Die Richter urteilten, nach § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz muß ein von Menschen gehaltenes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „verhaltensgerechte Unterbringung“ zogen sie verschiedene Richtlinien der FN, des Nieders. Landwirtschaftsministeriums und der Tierärztlichen Hochschule Hannover heran.
Danach seien wegen der schlechten Erkennbarkeit von Drahtzäunen für Pferde mit ihrem anderem Sehvermögen Glattdraht-, Stacheldraht- oder Knotengitterzäune grundsätzlich nicht zu tolerieren. Pferde seien Fluchttiere, die anders als die vom
Kläger auch gehaltenen Rinder aus dem Stand bereits hohe Geschwindigkeiten erreichen. Aufgrund des Panikverhaltens eines Pferdes bei Stacheldrahtberührung kann die ganze Gruppe in Panik gegen den Stacheldrahtzaun laufen. Ein Stacheldrahtzaun stelle deshalb eine ständige Gefährdung der Pferdegruppe dar und sei als alleinige Einzäunung nicht tierschutzgerecht.
Offen ließ es das Gericht, ob, wie von den herangezogenen Richtlinien vorgeschlagen, ein Stacheldraht mit einer zusätzlichen Einzäunung, nämlich einen gut sichtbaren Innenzaun (Holz, weißer Litze) zulässig ist. Dies scheint nach den Urteilsgründen dann der Fall zu sein, wenn dadurch gewährleistet wird, dass ein direkter Kontakt zwischen den Pferden und dem äußeren Zaun verhindert wird.
Das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Thüringen, Postfach 2362, 99404 Weimar, unter dem Aktenzeichen 3 KO 700/99 gegen Gebühr angefordert werden.

Werner Hinrichs



(Leider kann ich nicht mehr nachvollziehen, aus welcher Zeitung o.ä. dieser Bericht stammt. Immerhin steht ja der Name des Autors darunter!)
Charly
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 15:37 - 14.05.2003

Hallo Steffi
Ich finde es widerlich Pferde mitdem für sie unsichtbaren Stacheldraht einzuzäunen.Wer einmal Kontakt mit Stacheldraht hatte weiß wie fies das ist und das dann beim Fluchttier Pferd denken manche Leute denn gar nicht mit?
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 20:01 - 14.05.2003

Ja - ich denke auch, daß es mittlerweile bis in die letzte Ecke vorgedrungen sein müßte, daß Stacheldraht für Pferde nicht geeignet ist.
Allerdings wurde ich im vergangenen Jahr zu einer nahezu wild lebenden Shetty - Herde gerufen, die satte 40 ha Land (ca. 25 Ponies) zur Verfügung hatte. Bis auf etwa 3 ha war alles am Stück eingezäunt.
Mit Stacheldraht. Bei dieser Riesenfläche für die paar Shetties fand ich das tolerierbar, denn denn den Tieren ging es blendend und die Zäune waren überwiegend weit entfernt von den üblichen Aufenthaltsflächen der Herden!
Doch leider finden sich solche paradiesischen Zustände nur noch selten.
Im Normalfall würde ich den Stacheldraht auch bemängeln. Ebenso das Knotengitter.
Wir selbst haben schon vor über 20 Jahren unsere Erfahrungen damit gemacht - das müssen andere Leute nicht unbedingt wiederholen, denn mittlerweile gibt es genügend aufklärende Literatur.
Iris
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 16:49 - 25.09.2003

Hallo,
und das ist noch nicht alles - wenn man Hengste hält, so ist aus versicherungstechnischen Gründen sogar eine Einzäunung mit Holz und E-Zaun erforderlich
Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 21:36 - 25.09.2003

Ich denke, das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden?!
Iris
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 22:04 - 25.09.2003

Hallo Stefanie,
soweit ich informiert bin - das hat glaube ich auch mal in der Cavallo oder so gestanden - ist diese Vorschrift allgemein gültig.
Allerdings fände ich persönlich es noch besser, wenn diese Form der Einzäunung nicht nur auf Hengste begrenzt wäre.
Für mich sind diese breiten E-Bänder auch noch akzeptabel, weil ich der Meinung bin, daß Pferde ihre Koppel auch optisch gut sichtbar abgegrenzt haben sollten.
Liebe Grüße
Iris

Stefanie
Moderator

Beiträge: 4377


 

Gesendet: 08:28 - 26.09.2003

Ich bin vor wenigen Tagen noch an einer Hengstkoppel vorbeigeritten, die bis in etwa 1,80m Höhe mit dickem E-Seil eingezäunt war.
Es muß so unter Strom gestanden haben, daß beide Hengste respektvollen Abstand zum Zaun hielten, trotz der Aufregung, weil wir mit unseren Pferden außen vorbeiritten.
Offenbar haben sie schon mal Bekanntschaft mit dem Zaun gemacht.

Daß die Weidezäune gut sichtbar sein müssen, halte ich auch für sehr wichtig.
Als Jugendliche habe ich mal eine dünne, fast unsichtbare E-Zaun-Litze im Galopp durchritten, weil ein Bauer einfach den Weg mit eingezäunt hatte, ohne den Zaun kenntlich zu machen.
Sogar als ich vom Pferd abgestiegen war und den Zaun wieder flicken wollte, mußte ich ihn erst suchen, weil er an dünnen, eisernen Steckpfählchen befestigt war, die im Gras ebenso schlecht zu erkennen waren.
Zum Glück kannte ich den Bauern und er hat eingesehen, daß das keine gute Idee war...

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