Forum von pferdeschutz.org & pferde-leserbriefe.de |
|
Seiten mit Postings: 1 | zum Seitenende |
|
Autor | Mitteilung |
Christine Goldmember Beiträge: 1450 | Gesendet: 14:07 - 01.10.2004 Hallo Alle! Weiß jemand, von wann bis wann landwirtschaftlich stillgelegte Flächen zur Beweidung frei gegeben sind? Ist das von September bis Januar oder April? Was hat man da zu beachten? Muß die Fläche der Berufsgenossenschaft für die Zeit der Nutzung gemeldet werden? Muss man als Landwirt eine Ausbildung haben? Könnte da im nächsten Jahr eine tolle, große Fläche direkt bei uns am Stall bekommen und weiß nicht, was zu beachten ist... Unser Bauer hat mir da so verwirrende Dinge erzählt... Freu mich über Tipps und Ratschläge! L.G. Christine |
Wuchtbrumme
Boardmeister Beiträge: 440
|
Gesendet: 20:29 - 01.10.2004 Hallo ,hab mal ein bischen für dich gegoggelt :-) Du musst kein Landwirt sein um Weiden bewirtschaften zu dürfen ,oder was genau wolltest du wissen ?? Stillgelegte Flächen zur Futternutzung frei gegeben Nach der Veröffentlichung der VO (EG)1106/2004 vom 11.6.2004 (Gültigkeit ab 15.5.2004!) kann nunmehr der Pflanzenwuchs von stillgelegten Flächen offiziell für die Verfütterung genutzt werden (nicht mehr auf eigenes Risiko der Landwirte). Der Aufwuchs stillgelegter Flächen kann somit im eigenen Betrieb verfüttert oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe als Futter kostenlos an andere Betriebe abgegeben werden. Aus der Nutzung des Aufwuchses darf kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden. Darüber hinaus ist für den Aufwuchs die Erzeugerbeihilfe für Trockenfutter ausgeschlossen. Um auch weiterhin die Stilllegungsprämie zu erhalten, sind die sonstigen Stilllegungsauflagen (z.B. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz) bis zum 31. August 2004 einzuhalten. Landwirte, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft vorher schriftlich informieren. Bei Kontrollen ist der Verbleib des Aufwuchses von stillgelegten Flächen nachzuweisen, insbesondere bei Abgabe an andere Betriebe. Eine missbräuchliche Anwendung der Ausnahmeregelung führt zur Aberkennung des Stilllegungsstatus und damit zu Sanktionen. Vielleicht hat dir das ja ein bischen geholfen ?! |
Christine
Goldmember Beiträge: 1450
|
Gesendet: 21:41 - 01.10.2004 Prima! Das hilft schon sehr viel weiter! Genau um solch eine stillgelegte Fläche handelt es sich, wo der Bauer zwar schneidet, aber keinen Gewinn erzielen darf! Werde diese Weide dann fürs nächste Jahr nehmen und die Zossen werden sich wohl fühlen und auch noch bei offenem Wetter den Oktober und November "im Grünen" verbringen! Lieben Dank, Christine |
Seiten mit Postings: 1 | - Landwirtschaftliche Stilllegungsfläche - | zum Seitenanfang |
|
Version 3.1 | Load: 0.002491 | S: 1_9 |