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Autor Mitteilung
Christine
Goldmember

Beiträge: 1450


Gesendet: 14:07 - 01.10.2004

Hallo Alle!
Weiß jemand, von wann bis wann landwirtschaftlich stillgelegte Flächen zur Beweidung frei gegeben sind? Ist das von September bis Januar oder April? Was hat man da zu beachten? Muß die Fläche der Berufsgenossenschaft für die Zeit der Nutzung gemeldet werden? Muss man als Landwirt eine Ausbildung haben? Könnte da im nächsten Jahr eine tolle, große Fläche direkt bei uns am Stall bekommen und weiß nicht, was zu beachten ist... Unser Bauer hat mir da so verwirrende Dinge erzählt...
Freu mich über Tipps und Ratschläge!
L.G. Christine
Wuchtbrumme
Boardmeister

Beiträge: 440


 

Gesendet: 20:29 - 01.10.2004

Hallo ,hab mal ein bischen für dich gegoggelt :-)

Du musst kein Landwirt sein um Weiden bewirtschaften zu dürfen ,oder was genau wolltest du wissen ??



Stillgelegte Flächen zur Futternutzung frei gegeben

Nach der Veröffentlichung der VO (EG)1106/2004 vom 11.6.2004 (Gültigkeit ab
15.5.2004!) kann nunmehr der Pflanzenwuchs von stillgelegten Flächen offiziell für die
Verfütterung genutzt werden (nicht mehr auf eigenes Risiko der Landwirte).
Der Aufwuchs stillgelegter Flächen kann somit im eigenen Betrieb verfüttert oder im Rahmen
der Nachbarschaftshilfe als Futter kostenlos an andere Betriebe abgegeben werden. Aus der
Nutzung des Aufwuchses darf kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden. Darüber hinaus ist
für den Aufwuchs die Erzeugerbeihilfe für Trockenfutter ausgeschlossen. Um auch weiterhin
die Stilllegungsprämie zu erhalten, sind die sonstigen Stilllegungsauflagen (z.B. Verzicht auf
Düngung und Pflanzenschutz) bis zum 31. August 2004 einzuhalten.
Landwirte, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen ihr zuständiges Amt für
Landwirtschaft vorher schriftlich informieren. Bei Kontrollen ist der Verbleib des
Aufwuchses von stillgelegten Flächen nachzuweisen, insbesondere bei Abgabe an andere
Betriebe. Eine missbräuchliche Anwendung der Ausnahmeregelung führt zur Aberkennung
des Stilllegungsstatus und damit zu Sanktionen.

Vielleicht hat dir das ja ein bischen geholfen ?!
Christine
Goldmember

Beiträge: 1450


 

Gesendet: 21:41 - 01.10.2004

Prima!
Das hilft schon sehr viel weiter! Genau um solch eine stillgelegte Fläche handelt es sich, wo der Bauer zwar schneidet, aber keinen Gewinn erzielen darf! Werde diese Weide dann fürs nächste Jahr nehmen und die Zossen werden sich wohl fühlen und auch noch bei offenem Wetter den Oktober und November "im Grünen" verbringen! Lieben Dank,
Christine

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