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 Forum Index —› GUTEN MORGEN —› Falls jemand verwirrt fragt ;-) Donnerstag!
 


Autor Mitteilung
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 10:04 - 06.10.2016

Wer hat das Schild "Nägel einschlagen verboten" an den Baum genagelt?
Xandros
Spam - König

Beiträge: 3954


 

Gesendet: 10:06 - 06.10.2016

oh... das war höhere Gewalt!
Und das ist auch kein Nagel, sondern ein Stahlstift.....
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 10:11 - 06.10.2016

Ist der gesünder?
Gotti
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 25294


 

Gesendet: 10:14 - 06.10.2016

Zitat:
Darf das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit ahnden, wenn sie zu deren Feststellung selbst ordnungswidrig gehandelt haben?
Ja, dürfen sie, denn sie haben damit die Ordnung wieder her gestellt.
Xandros
Spam - König

Beiträge: 3954


 

Gesendet: 10:15 - 06.10.2016

...er kann nicht rosten!
Gibt also keine Blutvergiftung, wenn man das Ding versehentlich in einen Menschen einschlägt.
Xandros
Spam - König

Beiträge: 3954


 

Gesendet: 10:22 - 06.10.2016

Zitat:
denn sie haben damit die Ordnung wieder her gestellt.

Haben sie aber nicht. Sie haben selbst gegen geltende Gesetze verstossen und lediglich in Folge eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Das ändert primär an der Ausgangssituation (aus der rhetorischen Frage) nichts.

Gibt auch keinen expliziten Fall, der mir bei der Frage vor Augen schwebt. Ist vielmehr nur eine Frage, die mir so durch den Kopf ging. Man erlebt es eben gelegentlich, dass sich die Ordnungsämter mit ihren Fahrzeugen z.B. für Geschwindigkeitsmessungen so hinstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden..... (Hatte erst vor ein paar Monaten gesehen, dass ein Messfahrzeug auf einem Parkplatz hinter einer Hecke gestanden und dabei einen Behindertenparkplatz blockiert hat. (Die haben da nicht draufgestanden, sondern quer davor, sodass der Stellplatz unbenutzbar war.)
In solchen Situationen geht mir zwangsläufig die Frage durch den Kopf, ob die dafür überhaupt berechtigt sind, wenn sie andererseits mit der STVO winken und anderen Verkehrsteilnehmern ihre Fehler aufzeigen.... Müssten die nicht eher mit gutem Beispiel voran gehen und die Regeln selbst erst einmal befolgen?
Gotti
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 25294


 

Gesendet: 10:26 - 06.10.2016

Der philosophische Ansatz mag zwar richtig sein, aber merke:
"Es kann nicht sein, was nicht sein darf."
Xandros
Spam - König

Beiträge: 3954


 

Gesendet: 10:29 - 06.10.2016

Wenn man das ein bisschen weiter denkt, würde das der Polizei zur Bekämpfung von Straftaten schon erlauben, selbst Straftaten zu begehen.....

Ich glaube eher, dass die Regeln da ganz klar gesteckt sind und nicht nur für die normale Bevölkerung gilt, sondern eben auch für Behörden. (Selbst wenn diese in manchen Bereichen durchaus ausgedehntere Befugnisse haben.)
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 10:39 - 06.10.2016

Zitat:
zur Bekämpfung von Straftaten schon erlauben, selbst Straftaten zu begehen.....
und das nennt sich dann verdeckte Ermittlung . . .
Gotti
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 25294


 

Gesendet: 10:39 - 06.10.2016

Zitat:
Ich glaube eher, dass die Regeln da ganz klar gesteckt sind und nicht nur für die normale Bevölkerung gilt
Wirklich? Sehe ich mir die Politik des Berliner Hosenanzugs, samt ihrer Vasallen und Systemlinge an, geschieht dort laufend ein Rechtsbruch nach dem anderen.
Was allein schon Hochverrat wäre. Was heißt wäre...

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