GREENHORN SPIELE-FORUM chatten, spielen, fröhlich sein |
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Autor | Mitteilung |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 19:16 - 19.11.2014 Planschi ist schon wieder verschwunden |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 19:18 - 19.11.2014 und wo bleibt die gute Nachricht |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 19:20 - 19.11.2014 Vorher gibt es keine Gute-Nacht-Geschichte! |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 19:20 - 19.11.2014 Erzähl die Nachtgeschichte |
Arielle
EXTRA - SUPER - Spammer Beiträge: 40995
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Gesendet: 19:21 - 19.11.2014 Meine Blutzuckerwerte waren top. Drei Monate Ernährungsumstellung haben sich voll gelohnt! |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 19:22 - 19.11.2014 Na also Hab ich doch gesagt, dass alles in Ordnung ist |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 19:24 - 19.11.2014 Und jetzt kommt aich sofort die [Link zum eingefügten Bild] Pflichten einer Frau 1. Die Frau ist dem Manne untertan. Das war schon immer so und soll daher auch so bleiben. Schließlich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2. Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht. 3. Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die der Mann sich wünscht, schließlich konnte sie den Tag in Muße verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie, das Kochen des Essens fällt ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen". Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich ausschließlich nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten: 3.1. Das Licht hat ausgeschaltet zu sein. 3.2. Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden. 3.3. Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat sich ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten. 3.4. Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist abzusehen. 3.5. Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen zu bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schließlich können Kinder psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich Mutter und Vater lieben. Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist besser für ihre geistige Entwicklung. 3.6. Generell kann gesagt werden, dass der Koitus ausschließlich dem Zwecke der Vermehrung dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es wahrscheinlich ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An den übrigen Tagen ist von dem verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen. 3.7. Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der Kirchen sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu unterlassen. Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben. 4. Auftreten in der Öffentlichkeit vor der Hochzeit: 4.1. Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine "Liebeshochzeit". Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiß, warum. Hinweis: Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert. 4.2. Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des Öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem Eheschluß ist diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstößt außerdem gegen die guten Sitten. 4.3. Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu betrachten haben. 4.4. In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen. Dies entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit nach der Hochzeit vor. 4.5. Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft. |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 19:26 - 19.11.2014 Na toll |
Stierlini
SUPER - Spammer Beiträge: 16100
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Gesendet: 19:27 - 19.11.2014 |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 19:27 - 19.11.2014 Wie es dann ab dem Zeitpunkt der Hochzeit weitergehen soll, erzähle ich Euch morgen! |
- Mittwoch Stammtisch * los gehts* - | zum Seitenanfang |
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