GREENHORN SPIELE-FORUM chatten, spielen, fröhlich sein |
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Autor | Mitteilung |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 17:05 - 20.03.2013 gröl |
Stierlini
SUPER - Spammer Beiträge: 16100
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Gesendet: 17:19 - 20.03.2013 Zwei Freunde treffen sich nach längerer Zeit, meint der Eine Du siehst aber schlecht aus. Bist Du krank? Ja . Ich war beim Arzt und der hat bei mir eine Organverschiebung festgestellt. Eine Organverschiebung? Das habe ich noch nie gehört. Was ist das? Darauf der Andere: Meine Leber ist im Arsch ! |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 17:23 - 20.03.2013 |
Stierlini
SUPER - Spammer Beiträge: 16100
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Gesendet: 17:25 - 20.03.2013 Habe noch einen : Er sagte: "Sollten wir heute Abend die Stellung tauschen?" Sie sagte: "Das ist eine gute Idee – du stellst dich ans Bügelbrett während ich auf dem Sofa sitze und furze!" |
Amanda
SUPER sexy Animatöse Beiträge: 86434
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Gesendet: 17:27 - 20.03.2013 |
Arielle
EXTRA - SUPER - Spammer Beiträge: 40995
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Gesendet: 17:31 - 20.03.2013 Line, die Witze sind beide klasse |
Nubira
Moderator Beiträge: 122675
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Gesendet: 17:37 - 20.03.2013 Lini ist die Witze-Queen |
Stierlini
SUPER - Spammer Beiträge: 16100
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Gesendet: 17:47 - 20.03.2013 |
Gotti
EXTRA - SUPER - Spammer Beiträge: 25294
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Gesendet: 17:48 - 20.03.2013 @Planschi, sei froh, daß wir das lateinische Alphabet nur lernen mußten. Beim Chinesen sind das nämlich 20.000 Schriftzeichen, die man in der Birne haben muß. Hier was Aktuelles zur Tierhaltung in Mietwohnungen. Kam gerade bei mir rein: TASSO-Newsletter AKTUELL: BGH kippt Verbotsklausel in Mietverträgen - Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann. Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden. Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. "Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt", kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige höchstrichterliche Entscheidung. |
Arielle
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Gesendet: 17:53 - 20.03.2013 Line, die Giraffe ist aber voller Liebe |
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