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Autor Mitteilung
Stierlini
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Beiträge: 16100


 

Gesendet: 10:24 - 15.02.2013

Beerli Mehl!
Amanda
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Beiträge: 86434


 

Gesendet: 10:45 - 15.02.2013

Ist Ok Line, machen wir dann eben nächste Woche
waldi2
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Beiträge: 26209


 

Gesendet: 12:14 - 15.02.2013

Heute hat meine Tochter ihr erstes Auto zugelassen
Ich musste aber meinen Namen und meine %te dafür opfern, sonst wäre ein Auto für einen Fahranfänger nicht bezahlbar
ist aber eigentlich egal, da ich eh noch nicht fahren kann, bzw. darf (die 10-jahresfrist endet erst 2016 und ob mein rechter Fuss bis dahin wieder fahrzeugtauglich ist, steht noch in den Sternen. Bis dorthin fährt Tanja eben auf 30% und im Fall der Fälle hat sie bis dahin genug eigene Schadensklassen abgefahren um sich eine eigene Versicherung leisten zu können
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 12:22 - 15.02.2013

Mit wieviel% fangen die denn heute an, wenn die sich anmelden
Arielle
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Beiträge: 40995


 

Gesendet: 12:29 - 15.02.2013

Zitat:
Bis dorthin fährt Tanja eben auf 30% und im Fall der Fälle hat sie bis dahin genug eigene Schadensklassen abgefahren um sich eine eigene Versicherung leisten zu können


Wenn der Fall eintreten sollte, kannst du den Wagen deiner Tochter immer noch als Zweifahrzeug versichern. Das ist allemal billiger wie ein neuer Vertrag

Zitat:
Mit wieviel% fangen die denn heute an, wenn die sich anmelden

Ich glaube das liegt bei satten 175 Prozent!!!
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 12:31 - 15.02.2013

Das ist ja ein Hammer.
Ich hatte damals 45%
waldi2
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 26209


 

Gesendet: 12:41 - 15.02.2013

Zitat:
Mit wie viel Prozent Beitrag fängt ein Fahranfänger an?

Ein Fahranfänger wird in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft. Diese Klasse sieht einen Beitragssatz von 230% in der Haftpflichtversicherung und 125% in der Vollkaskoversicherung vor. Verschiedene Gesellschaften bieten jedoch auch eine günstigere Einstufung, wenn auch ein Elternteil bereits bei der gleichen Gesellschaft versichert ist. Hier sollte man unbedingt die Konditionen erfragen. Hatte man bereits vorher ein Kleinkraftrad mit amtlichen Kennzeichen gefahren, wird diese Zeit auf die Schadensfreiheit angerechnet.

Hatte man bisher noch kein Fahrzeug zugelassen, aber bereits seit drei Jahre einen Führerschein, dann erfolgt die günstigere Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse ½ mit 140% Beitragssatz in der Haftpflicht und 115% in der Vollkaskoversicherung.
Quelle: Versicherungswissen.org

Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 12:42 - 15.02.2013

Ich schlag die Hände über dem Kopf zusammen
waldi2
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 26209


 

Gesendet: 12:50 - 15.02.2013

meine Tochter hatte auch noch Glück, denn normalerweise verjähren bei Führerscheinentzug die %te nach 7 Jahren, bei mir sind es jedoch schon 11 Jahre
Aber, da ich ein treuer Kunde war und meine Tochter ist, wurde mir ein Kulanzrecht bewilligt
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 12:56 - 15.02.2013

Da kann Deine Tochter aber wirklich froh sein , dass ist richtig viel Geld

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