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Autor Mitteilung
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:24 - 10.09.2012

Das wird ja dann noch dauern , Gotti.
Meck. Vorpommer ist landschaftlich so schön. Da fällt mir noch was zu ein, aber das habe ich wieder gelöscht. Kann ich hier nicht schreiben.
Gotti
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 25294


 

Gesendet: 19:24 - 10.09.2012

Großartige Geschichte! Ich weiß schon, warum meine Hunde mir die Liebsten sind. Meistens, jedenfalls.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:25 - 10.09.2012

Nubsi, die Geschichte ist niedlich und Hunde liebe ich auch so
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:29 - 10.09.2012

und schon ist es wieder soweit

[Link zum eingefügten Bild]
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:30 - 10.09.2012

Zitat:
denn du hast schon zu Lebzeiten Anspruch auf Auszahlung deines Erbanteiles

Das kann ich nicht glauben. Denn es weiß doch keiner, wie hoch das Erbteil des Erblasser bei seinem Tod ist.
Meine Kinder können mir doch nicht verbieten, mein Geld auszugeben, so wie ich es will.
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:36 - 10.09.2012

Zitat:
7. Irrtum:
Ich kann mir mein Erbteil auch schon zu Lebzeiten auszahlen lassen
„Mein Sohn, zu dem ich seit zwanzig Jahren keinen Kontakt mehr hatte, ist plötzlich aufgetaucht und verlangt seinen Erbteil von mir. Er droht, mich auf Zahlung zu verklagen.“
Irrtum: Zu Lebzeiten eines Menschen bestehen keinerlei Ansprüche auf sein Vermögen.
Nur wer freiwillig etwas abgibt, kann seinen Kindern den „Erbteil auszahlen“. Dies sollte regelmäßig in Verbindung mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag gemacht werden, damit dieses Kind im Erbfall kein zweites Mal Ansprüche stellen
kann.


Quelle: http://www.erben-ohne-streit.de/10Irrtuemer.pdf
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:38 - 10.09.2012

Gut rausgesucht!
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:38 - 10.09.2012
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:43 - 10.09.2012

Richtig Hasi
Es haben ja schon Kinder ihrer Eltern verklagt, weil die Eltern das Erbe noch zu Lebzeiten mit einem jüngeren Partner angeblich "verjubeln" wollten.
Da wurde dann immer eindeutig vom Gericht erklärt, dass die Eltern, solange sie leben, mit ihrem Besitz machen können, was sie wollen.
Das Erbe tritt erst nach dem Tod ein.
Und eine Zwangsversteigerung gibt es immer dann, wenn sich die Erben nicht einigen können. Dann wird der Besitz versteigert und der Erlös aufgeteilt.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:45 - 10.09.2012

Es gibt ja Erben die gehen über Leichen um an das Geld der Eltern zu bekommen

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- Stammtischzeit, Montag, Bierchen, -

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