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Autor Mitteilung
martin8
SUPER - Spammer

Beiträge: 14631


 

Gesendet: 19:23 - 28.08.2010


Ich wünsche Dir, mein liebes Häschen, dass sich Dein Leben auf keinen Fall normalisiert, denn bei Dir ist ja offenbar die Katastrophe "normal".
Und außerdem wünsche ich Dir, dass Du jetzt `mal einen ganz großen Happen vom Glück abbeißen kannst !
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:23 - 28.08.2010

Dann muss es ja klappen!
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:24 - 28.08.2010

Vielen Dank, Ihr Lieben
das wird schon, es ist noch so unwirklich. Und dann dieser Behördenkram.
Brauch doch tatsächlich einen Erbschein für die paar Kröten, die meine Tochter auf dem Girokonto hat.
Habe schon zwei Briefe vom Nachlassgericht und da steht tatsächlich drin:
"Das Erbrecht wird regelmäßig durch einen Erbschein nachgewiesen. Da Ihr Erbrecht euf einer notariell errichteten letztwilligen Vergügung beruht benötigen sie vermutlich keinen Erbschein, weil Sie es mit der beglaubigten Abschrift dieser Verfügung und der Eröffnungsniederschrift nachweisen können.
So ein Schwachsinn, ich habe nichts notarielles (muss eine Verwechslung sein).
In 4 Wochen soll ich hinkommen um evtl einen Erbscheinsantrag zu bekommen. Das sind dann schon 8 Wochen, wo ich nicht verhindern kann, dass sich alle, die einen Einzugsauftrag haben, bedienen können.
Und das bei 800 €!!!!
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:26 - 28.08.2010

Ach verschrieben habe ich mich auch, aber Ihr könnt es sicher lesen.
Heißt natürlich "auf" und "Verfügung".
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:27 - 28.08.2010

Ach du liebe Güte Hasi, da ist ja ärgerlich !
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:32 - 28.08.2010

Du sagst es Bärli.
Und so einen Behördenkram habe ich noch viel mehr.
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:38 - 28.08.2010

Hasi, kannst Du den "Abbuchern" nicht mitteilen, dass da nichts mehr abgebucht werden soll?
Auf jeden Fall kannst Du eine unberechtigte Abbuchung 6 Wochen lang widerrufen.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:46 - 28.08.2010

Wieso kannst du erst so spät den Erbschein bekommen, bei uns ging das damals schnell !
julchri
SUPER - Spammer

Beiträge: 17614


 

Gesendet: 19:49 - 28.08.2010

Ja Nubsi, das habe ich schon gemacht.
Aber ich weiß nicht, ob ich alle gefunden habe. Und ich kann nichts mehr nachschauen, weil die Karte eingezogen worden ist.
Außerdem sind ja schon 4 Wochen vergangen und am 23.09. bekomme ich erst "evtl" einen Erbscheinantrag.
Dabei habe ich eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinausgeht. Aber die Banken akzeptieren das nicht, nur ihre eigene Vollmacht.
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:50 - 28.08.2010

Zitat:
In 4 Wochen soll ich hinkommen um evtl einen Erbscheinsantrag zu bekommen
evtl. einen Antrag
Das kann wohl nicht wahr sein!

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- Wieder ein verregneter Wochenendstammtisch Fr-Sa-So -

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